Drucksache 18 / 21 380 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 16. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2019) zum Thema: Wachschutz an Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendarbeit im Bezirk Steglitz-Zehlendorf und Antwort vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21380 vom 16. Oktober 2019 über Wachschutz an Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendarbeit im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele landeseigene Kindertagesstätten sind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit Wachschutzpersonal ausgestattet? 2. Wie verhält es sich diesbezüglich in seitens des Senats bezuschussten oder vollständig finanzierten Jugendvereinen, Jugendhäusern, Sozialvereinen mit Jugendbezug und anderen Freizeitstätten? 3. Sofern keine Kenntnisse vorliegen: Kann diese Information seitens des Senats eingeholt werden? 4. Werden etwaige Angestellte im Wach-oder Objektschutz nach TVöD vergütet? Obliegt die Auswahl etwaiger Angestellter der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder werden diese aus einem zentralen ‚Pool‘ bereitgestellt? Zu 1. bis 4.: Nach Auskunft des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Berlin Süd-West von Berlin verfügen dessen Einrichtungen über keinen Wachschutz. Gleiches gilt nach Kenntnis des Senats für bezuschusste oder vollständig finanzierte Jugendvereine, Jugendhäuser , Sozialvereine mit Jugendbezug und andere Freizeitstätten im Bezirk Steglitz- Zehlendorf. 5. Sollte die Antwort zu 1. lauten, dass es derzeit keine personell geschützten Einrichtungen gibt – sind dem Senat Planungen in diese Richtung durch die genannte Einrichtungsgruppe bekannt? Zu 5.: Dem Senat sind keine diesbezüglichen Planungen bekannt. Berlin, den 11. November 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie