Drucksache 18 / 21 387 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 23. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2019) zum Thema: Konzert von Feine Sahne Fischfilet in der Zitadelle Spandau und Antwort vom 08. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21387 vom 23. Oktober 2019 über Konzert von Feine Sahne Fischfilet in der Zitadelle Spandau ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden bei einem Konzert der Band Feine Sahne Fischfilet am 23. August 2019 in der Zitadelle Spandau im Rahmen des „Citadel Music Festival“ Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen festgestellt, die entweder der Band oder dem Veranstalter anzulasten sind? 2. Welche Anschuldigungen liegen seitens des Bezirksamts Spandau gegen die Band und gegen den Veranstalter Festsaal Kreuzberg vor? Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Konzertes kam es nach Mitteilung des Bezirksamtes Spandau zu folgenden Vorkommnissen: a) Durchführung einer ausdrücklich nicht genehmigten politischen Veranstaltung zu Beginn des Konzerts (Missachtung der „19 Uhr - Regelung“ zur Durchführung von politischen Veranstaltungen, siehe hierzu Drs. 1478/XX TOP 17.3, 32. Sitzung der BVV Spandau vom 25.09.2018). b) Einsatz von „Bengalischem Feuer“ aus der Besuchermenge heraus. c) Einsatz eines „Rauchwerfers“ aus der Besuchermenge heraus. d) Ausgabe von Bier in Plastikflaschen an der Bühne. e) Verteilung einer großen Anzahl an Aufklebern, die an mehreren Stellen auf der Zitadelle Spandau verklebt und laufend von Mitarbeitern des Bezirksamtes Spandau entfernt werden mussten. 3. Wie bewertet der Senat die Anschuldigungen gegen die Band? Ist es zur Ausgabe von Glasflaschen seitens der Band gekommen? Zu 3.: Nach Mitteilung des Bezirksamtes Spandau kam es zu keiner Ausgabe von Seite 2 von 2 Glasflaschen durch die Band in der Zitadelle Spandau. 4. Wie bewertet der Senat die Anschuldigen gegen den Veranstalter? Ist die Verweigerung des Bezirksamt Spandau, mit dem Veranstalter zukünftig zusammenzuarbeiten, aus Sicht des Senats gerechtfertigt und verhältnismäßig? Zu 4.: Hierzu teilte das Bezirksamt Spandau mit: Die Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau werden durch einen privaten Hauptveranstalter durchgeführt und nicht durch das Bezirksamt Spandau. Der in der Fragestellung genannte „Veranstalter“ fungierte am 23.08.2019 als Co-Veranstalter. 5. Welche Verstöße konnten bei anderen Konzerten festgestellt werden, die im Rahmen des „Citadel Music Festival“ stattfanden? Gab es seitens des Bezirksamtes Spandau diesbezüglich Konsequenzen gegen die Künstler*innen oder gegen die Veranstalter*innen? Zu 5.: Bislang konnten nach Mitteilung des Bezirksamtes Spandau keine Verstöße bei anderen Konzerten festgestellt werden. 6. Waren im Rahmen des Konzerts Beamte des polizeilichen Staatsschutzes im Einsatz und wenn ja, wie viele und zu welchem Zweck? Zu 6.: Nein. 7. Kam es im Rahmen des Konzerts zu Datenerhebungen in Form von Fotos oder Videos durch Polizeikräfte und wenn ja, in welchem Umfang, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage? Zu 7.: Außerhalb der genehmigten Bühnenchoreographie kam es zum unkontrollierten Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in den vorderen Reihen der Zuschauer. Dieses unkontrollierte Abbrennen wurde mit polizeilicher Videotechnik beweissicher auf Grundlage von §100 h I Nr.1 StPO dokumentiert und ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde eingeleitet. Berlin, den 08. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport