Drucksache 18 / 21 389 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 24. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2019) zum Thema: Die Sanierung der „Schneckenbrücke“ – Eine unendliche Geschichte? und Antwort vom 07. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21389 vom 24. Oktober 2019 über Die Sanierung der "Schneckenbrücke" - Eine unendliche Geschichte? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bereits im Jahr 2017 sollte die Schneckenbrücke (Ernststraßensteg), die Tegel und Borsigwalde verbindet, nach Aussagen des Senats umfangreich saniert werden. Im Oktober 2017 teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit, dass die Sanierung verschoben und im Jahr 2019 erfolgen soll (im AGH-Drs. 18/12 694). Ist mit einer Sanierung in den verbleibenden neun Wochen des Jahres 2019 zu rechnen? Wenn nicht: Wieso wurde die bereits einmal verschobene Sanierung erneut nicht wie geplant durchgeführt? Antwort zu 1: In den verbleibenden neun Wochen des Jahres 2019 ist mit keiner Sanierung der Brücke zu rechnen. Die Maßnahme musste aufgrund notwendiger Prioritätenfestlegung und Personalengpässen erneut verschoben werden. Frage 2: Wann soll die Sanierung der Schneckenbrücke stattdessen stattfinden? Antwort zu 2: Nach derzeitiger Einschätzung wird angestrebt, die Sanierungsleistungen der Schneckenbrücke in 2020 auszuschreiben und nachfolgend in 2021 ausführen zu lassen. Auch diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt von Personalengpässen, welche sich durch die Problematik der Bildung der Autobahn GmbH weiter verstärken könnten. 2 Frage 3: Wie lange wird die Schneckenbrücke für die Sanierung gesperrt sein? Antwort zu 3: Die Bauzeit wird ca. 10 Wochen betragen, davon ca. 6 Wochen für Arbeiten auf der Brücke und an den Aufgängen mit Brückensperrung und ca. 4 Wochen für Arbeiten außerhalb der Aufgänge. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Antwort zu 4: Folgende Maßnahmen sind im Zuge der Instandsetzung geplant: Lagerauswechselung, Erneuerung von Abdichtung/Dünnschichtbelag, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Betoninstandsetzung und Erneuerung der Betonbeschichtung im Bereich der Aufgänge. Frage 5: Wird dem einstimmigen Beschluss der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Drs. 0818/XX) entsprochen, der vorsieht, dass „die Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Brücke und im Bereich der Aufgänge in die Planung zur Sanierung aufgenommen wird“? Antwort zu 5: Die Prüfung des Erfordernisses hinsichtlich einer Verbesserung der Beleuchtungssituation erfolgt derzeit. Frage 6: Ist eine optische Aufwertung der Brücke vorgesehen? Wie wird sich diese konkret darstellen? Ist nach wie vor die Kooperation mit dem Kunstprojekt geplant? Antwort zu 6: Eine optische Aufwertung in Kooperation mit dem Kunstprojekt ist für die beidseitigen Rampenbauwerke weiterhin geplant. Ein Konzept mit Finanzierungszusage für das Kunstprojekt liegt von der Tegel-Initiative „I love Tegel“ bisher noch nicht vor. Frage 7: In einer Vorlage zur Kenntnisnahme (BVV-Drs. 0147/XX) teilt die Verkehrslenkung Berlin der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf richtigerweise mit, dass eine Freigabe für den Radverkehr aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen kann. Wie wird man in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Brücke nicht – wie in der Realität leider oft der Fall – mit dem Fahrrad befahren wird? Sind hier bauliche Veränderungen geprüft worden? 3 Antwort zu 7: Bedingt durch die zu gewährleistende Barrierefreiheit ist der Einbau von Drängelgeländern an den Rampenbereichen nicht vorgesehen. Bauliche Veränderungen, die einem Befahren mit dem Fahrrad wirksam entgegenwirken, stehen ebenso einer Barrierefreiheit entgegen und sind nicht beabsichtigt. Es werden entsprechende Beschilderungen in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde aufgestellt. Berlin, den 07.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz