Drucksache 18 / 21 401 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 26. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2019) zum Thema: Abschiebungen und Asylzugänge in den ersten drei Quartalen 2019 und Antwort vom 08. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21401 vom 26. Oktober 2019 über Abschiebungen und Asylzugänge in den ersten drei Quartalen 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele abgelehnte Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländer sind seitens des Landes Berlin in den ersten 3. Quartalen 2019 abgeschoben worden? Wie viele abgelehnte Asylbewerber und sonstige Ausländer sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten ausgereist? Welches sind jeweils die häufigsten zehn Herkunftsländer der abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Ausländer? Zu 1.: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 sind durch das Land Berlin 756 abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben worden. TOP 10 Herkunftsländer abgeschobener Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.09.2019) Herkunftsland Zahl der abgeschobenen Personen Moldau 250 Russische Föderation 57 Serbien 51 Polen 30 Irak 25 Türkei 23 Seite 2 von 6 Bosnien und Herzegowina 22 Pakistan 22 Albanien 20 Afghanistan 19 Freiwillige Ausreisen: Bis zum 30.09.2019 reisten 4.305 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und sonstige Ausländerinnen und Ausländer freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten aus. Der betrachtete Personenkreis umfasst seit dem 01.01.2019 aufgrund einer neuen Erhebungsmethode nach Vorgaben des Bundes neben Geduldeten, Gestatteten und Inhabern einer Grenzübertrittsbescheinigung nunmehr auch Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln. Es besteht daher keine Vergleichbarkeit mit den bis zum 31.12.2018 gemeldeten Daten zu freiwilligen Ausreisen. Die zehn häufigsten Herkunftsländer der freiwilligen Ausreisen im ersten Quartal 2019 können der folgenden Übersicht entnommen werden: TOP 10 Herkunftsländer freiwillig ausgereister Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.09.2019) Herkunftsland Zahl der freiwillig Ausgereisten Syrien 280 ungeklärt 126 Moldau 112 Afghanistan 110 Irak 83 Serbien 64 Pakistan 63 Bosnien und Herzegowina 53 Russische Föderation 38 Vietnam 38 2) Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-VO in andere EU-Staaten überführt worden? Zu 2.: Von den insgesamt 756 Abschiebungen in den ersten drei Quartalen 2019 sind in 601 Fällen Ausländerinnen und Ausländer in ihre Herkunftsländer abgeschoben und in 149 Fällen Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Dublin-VO in andere EU-Staaten überstellt worden. 6 Personen wurden außerhalb der Dublin-Verordnung in Staaten abgeschoben, in denen diese sich aufhalten dürfen, ohne deren Staatsangehörigkeit zu besitzen. Seite 3 von 6 3) Wie viele als Gefährder eingestufte Drittstaatenangehörige und wie viele ausländische Straftäter sind in den ersten 3. Quartalen 2019 abgeschoben worden? Zu 3.: In den ersten drei Quartalen 2019 wurden 4 als Gefährder eingestufte Personen abgeschoben . Die Abschiebung von Straftätern wird statistisch nicht gesondert erfasst. 4) Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind speziell in den Monaten Juli, August und September seitens des Landes Berlin abgeschoben worden (bitte monatsweise auflisten)? Zu 4.: Im 3. Quartal 2019 wurden insgesamt 192 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer abgeschoben. Davon entfielen auf die Monate Juli 37, August 81 und September 74 Personen. 5) Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind per Charterflug abgeschoben worden? Trifft es zu, dass in Relation zu Sammelabschiebungen Einzelabschiebungen u.a. wegen des oftmals geleisteten Widerstands der Betroffenen häufiger scheitern und welche Konsequenzen zieht der Senat hieraus? Ist beabsichtigt, soweit organisatorisch möglich, vorrangig Sammelabschiebungen durchzuführen? Zu 5.: Im 3. Quartal 2019 wurden 84 Personen per Charterflug abgeschoben. Eine statistische Erfassung zur zweiten Teilfrage erfolgt nicht. Insofern ist eine Auswertung hierzu nicht möglich. Aber schon wegen der Kosten der Abschiebungen und im Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen der Maßnahmen ist jeder Einzelfall individuell zu betrachten. Daher kann seitens des Senats eine pauschale Aussage hierzu nicht getroffen werden. 6) Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung hat das Land Berlin im 3. Quartal 2019 selbst bzw. hauptverantwortlich organisiert? Welches waren die Zielländer dieser Flüge? Zu 6.: Das Land Berlin hat im 3. Quartal 2019 insgesamt 8 Charterflüge zwecks Abschiebung in folgende Länder organisiert: Libanon, Moldau und Serbien, Albanien und Kosovo, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Russische Föderation 7) Ist seit dem Inkrafttreten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes mit dem neu gefassten § 58 Aufenth G die Problematik, Asylbewerber zwecks Abschiebung in ihrer Unterkunft bzw. Wohnung habhaft zu werden, entschärft? Haben sich die neuen Regelungen in der Umsetzung als praktikabel erwiesen? Lassen sich insbesondere Durchsuchung bzw. Betreten der Wohnung durch die vor Ort agierenden Polizisten trennscharf abgrenzen? Zu 7.: Ja. 8) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30.09.2019 in Berlin aufgehalten und wie viele darunter sind zwischen dem 31.12.2018 und dem 30.09.2019 neu zu dieser Gruppe hinzugekommen? Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lebten zum 30.09.2019 in Berlin? Zu 8.: Mit Stand 30.09.2019 gab es in Berlin 12.692 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer. Am 31.12.2018 waren dies 12.605. Eine Aussage darüber, wie viele Per- Seite 4 von 6 sonen neu hinzugekommen sind, kann nicht getroffen werden, da es sich lediglich um eine Stichtagsbezogene Auswertung handelt. Nach der Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) lebten zum 30.09.2019 45.751 Ausländerinnen und Ausländer in Berlin, die im Laufe ihres aufenthaltsrechtlichen Werdegangs erfolglos Asyl beantragt haben. Diese Angabe hat eine nur sehr eingeschränkte Aussagekraft, da die zugrunde liegenden Asylablehnungen bis ins Jahr 1971 zurückgehen. Der ganz überwiegende Teil dieser Personen hat längst ein vom Asylverfahren unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. 9) Welches sind die zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer , die sich zum 30.09.2019 in Berlin aufgehalten haben? (Bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf das jeweilige Land entfällt.) Zu 9.: Die häufigsten Herkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: TOP 10 ausreisepflichtiger Personen (Quelle : Auswertungen aus dem Fachverfahren der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.09.2019) Herkunftsland Anzahl Anteil an Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen in % Ungeklärt 1.907 15,03 Libanon 1.156 9,11 Afghanistan 1.065 8,39 Irak 964 7,60 Russische Föderation 892 7,03 Vietnam 616 4,85 Serbien 580 4,57 Türkei 498 3,92 Iran 460 3,62 Bosnien und Herzegowina 350 2,76 10) Wie viele Asylbewerber sind nach der Statistik des BAMF vom 01.01.2019 bis zum 30.09.2019 neu nach Berlin verteilt worden? Welches sind die zehn häufigsten Herkunftsländer dieser Asylbewerber ? Zu 10.: Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) monatlich an die Bundesländer übermittelte Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik zur Durchführung der Asylverfahren weist für jedes Bundesland die Erst- und Folgeanträge, die Entscheidungen sowie die anhängigen Verfahren aus. Diese Zahlen sind – bezogen auf den gleichen Zeitraum – nicht zwingend identisch mit der Anzahl der in das jeweilige Bundesland nach § 45 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) verteilten Asylbegehrenden, da z.B. zu Beginn des Auswertungszeitraums noch Asylanträge von Personen gestellt werden können, die noch vor diesem Zeitraum eingereist und verteilt worden waren. Daher wird die Frage auf der Grundlage der vom Landesamt für Flüchtlinge (LAF) ebenfalls monatlich erstellten Zugangsstatistik wie folgt beantwortet: Seite 5 von 6 Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2019 hat Berlin auf der Grundlage der vorgenannten Rechtsvorschrift 4.716 Asylbegehrende aufgenommen. Die zehn zuzugsstärksten Herkunftsländer waren in diesem Zeitraum in absteigender Folge: Moldau, Syrien , Vietnam, Afghanistan, Türkei, Iran, Irak, Russische Föderation, Aserbaidschan und Guinea. 11) Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der vom 01.01.2015 bis 30.09.2019 nach Berlin gelangten Asylbewerber prozentual auf nach: - Antrag beim BAMF noch nicht gestellt - Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden - als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art. 16a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) - Asylantrag abgelehnt? Zu 11.: Die gewünschte prozentuale Darstellung ist so nicht möglich, da die Erhebungen ausweislich der Statistik des BAMF für den jeweiligen Zeitraum nur bearbeitete Vorgänge in diesem Zeitraum zählen. Diese sind jedoch nicht unbedingt demselben Zeitraum zuzuordnen. Deshalb werden nachfolgend die absoluten Zahlen aus der BAMF-Statistik für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.09.2019 dargestellt: BAMF Statistik – Land Berlin (Quelle : BAMF, Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Berlin, 01.01.2019 - 30.09.2019) Art Anzahl Asylanträge 7.561 Entscheidungen 8.850 davon schutzberechtigt – Art. 16a GG 74 davon schutzberechtigt – § 3 I AsylG 1.606 davon schutzberechtigt – subsidiärer S. 1.017 Asylanträge abgelehnt 3.082 Die Zahl „Antrag beim BAMF noch nicht gestellt“ wird nicht erhoben bzw. ausgewiesen . 12) Fühlt sich der Senat an die im Rahmen der Innenministerkonferenz getroffene Abrede, dass Gefährder , Straftäter und Identitätstäuscher nach Afghanistan abzuschieben sind, gebunden? Falls nein, warum nicht? Zu 12.: Ja. 13) Wie viele Afghanen wurden seit 2017 seitens des Landes Berlin nach Afghanistan abgeschoben? Wie verhält sich der Senat zu dem aktuell vom Bundesinnenminister erhobenen Vorwurf (s. FAZ vom 24.10.2019), dass viele Bundesländer von der Möglichkeit von Sammelabschiebungen nach Afghanistan keinen Gebrauch machen und ohne die von den Bundesländern Bayern und Sachsen zugeführten Abzuschiebenden diese Abschiebeflüge weitgehend leer wären? Seite 6 von 6 Zu 13.: Jeder Einzelfall ist individuell zu betrachten, siehe auch Antwort zur Frage 5. 14) Wie viele ausländische abzuschiebende Straftäter, die nicht auch gleichzeitig als Gefährder einzustufen waren, sind seit der Eröffnung des Abschiebegewahrsams in Lichtenrade dort auf Veranlassung des Senats in Abschiebehaft gewesen? Zu 14.: Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei Berlin nicht erfasst. 15) In welcher Abschiebehaftanstalt wird seitens des Landes Berlin die Abschiebehaft vollzogen, wenn gemäß § 62 Abs. 3 AufenthG ein ausreisepflichtiger Ausländer zwingend („ist zu..“) in Abschiebehaft zu nehmen ist? Zu 15.: Sofern die Voraussetzungen für die Abschiebehafteinrichtung im Land Berlin (AHEG) nicht vorliegen, wird die Abschiebungshaft im Wege der Amtshilfe in einem anderen Bundesland vollzogen. Berlin, den 08. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport