Drucksache 18 / 21 405 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 25. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2019) zum Thema: Biogut-Tonnen in Berlin und Antwort vom 08. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21405 vom 25.10.2019 über Biogut-Tonnen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie entwickelt sich die Anzahl der Biogut-Tonnen in Berlin seit 2012, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Bezirken? Antwort zu 1: Die BSR teilten dazu mit, dass eine Aufstellung der Behälteranzahl der Biogut-Tonnen nach Bezirken seit dem Jahr 2012 mit vertretbarem Aufwand nicht erstellt werden kann. Stattdessen wurden die folgende Übersicht über die Entwicklung die Biogut-Mengen ab 2012 sowie eine Aufstellung zu den Entleerungen pro Woche und der Anzahl der Behälter insgesamt zum Vergleich vor und nach Ausweitung der Bioabfallsammlung zur Verfügung gestellt. 2 Frage 2: Warum gibt es kein Angebot für eine saisonale Biogut-Tonne, wie es beispielsweise für die Laub- und Gartentonne möglich ist? Frage 3: Warum verhindert der Senat, dass Besitzer von kleinen Grundstücken ihre Gartenabfälle, die gewöhnlich nur von März bis November anfallen, unproblematisch entsorgen können? Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass Besitzer von kleinen Grundstücken und mit demzufolge kleinen Komposten sich eine saisonal beziehbare 660l Laub- und Gartentonne auf das Grundstück stellen werden? Antwort zu 2, 3 und 4: Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/20230 ausgeführt, gelten für ganzjährig genutzte Grundstücke die §§ 17 und 11 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), wonach Bioabfälle einer Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in Berlin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe - BSR) unterliegen und getrennt zu sammeln sind. Diese Getrenntsammlungspflicht besteht nach dem Gesetz nicht nur saisonal, sondern ganzjährig. Eine Ausnahme ist nur für den Fall möglich, dass die entsprechenden Haushalte eine Eigenkompostierung aller anfallenden organischen Abfälle vornehmen und den Kompost auf ihrem eigenen Grundstück vollständig verwerten. Die Nutzung der Biotonne, die für eine Übergangzeit noch auf freiwilliger Basis möglich war, ist seit April 2019 verbindlich für alle Berlinerinnen und Berliner vorgegeben. Für den saisonalen Mehranfall von Bioabfall bieten die BSR im Rahmen ihres Sammelsystems neben der saisonalen 660 l Laub- und Gartentonne auch die BSR- Laubsäcke an. Ebenso besteht die Möglichkeit, Baum- und Strauchschnitt kostenfrei bis max. 1 m³ auf den Recyclinghöfen der BSR abzugeben. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Menge Bioabfall in Mg 62.230 63.296 66.901 67.798 72.161 76.366 77.190 3 Sowohl die Hausmüll- als auch die Bioguttonne sind als Nachbarschaftstonne buchbar, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer anliegenden Nachbarin oder anliegendem Nachbarn zusammentun. Berlin, den 08.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz