Drucksache 18 / 21 419 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 10. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2019) zum Thema: Elektro-Shishas und ihre Bedrohung für die Jugend und Antwort vom 14. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21419 vom 10. Oktober 2019 über Elektro-Shishas und ihre Bedrohung für die Jugend ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche gesundheitlichen Risiken von sogenannten Elektro-Shishas sind dem Senat bekannt? Zu 1.: Gemäß dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden auch beim Rauchen von Elektro-Shishas toxische Substanzen freigesetzt. Der Gebrauch von Elektro-Shishas ist dementsprechend als gesundheitsgefährdend einzustufen. 2. Wie schätzt er Elektro-Shishas hinsichtlich ihrer Wirkung als Einstiegsdroge für den Tabakkonsum insbesondere bei Jugendlichen ein? Zu 2.: Anders als sog. E-Zigaretten sollen E-Shishas häufig – aber nicht immer - nikotinfrei sein (Stellungnahme Nr. 010/2015 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR vom 23. April 2015). Die dem Senat bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen beziehen sich jedoch auf die gesundheitlichen Gefahren des Konsums von E-Zigaretten. Sowohl das BfR als auch das Deutsche Krebsforschungszentrum gehen davon aus, dass durch die Nutzung nikotinfreier E-Zigaretten das sogenannte „Rauch-Ritual“ erlernt wird. (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg).: Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen durch E-Zigaretten: Verkaufsverbot an unter 18-Jährige unabhängig vom Nikotingehalt erforderlich. Aus der Wissenschaft – für die Politik, Heidelberg, 2015) Ein sogenannter „Gateway-Effekt“ (= E-Zigaretten führen zum Tabakrauchen) kann vom BfR nicht belegt werden. Möglicherweise hat die Aufmachung der Produkte in auffälligem Design Verleitungspotential. - 2 -2 3. Welche Kenntnisse hat er über die aktuellen Verbreitungstendenzen von Elektro-Shishas unter Jugendlichen ? Zu 3.: Die Verbreitung der E-Shisha wird alle zwei Jahre im Rahmen des Alkoholsurveys der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) untersucht. Dabei werden Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren telefonisch befragt. Da die E-Shisha erstmals 2014 auf den deutschen Markt kam, wenige Monate vor der Befragung für 2014, wurden 2014 noch keine Daten zur 30-Tage-Prävalenz erhoben. Die Befragung ergab, dass die Lebenszeitprävalenz anstieg, ebenso die Bekanntheit des Produkts unter den Jugendlichen. Zum Vergleich: In dieser Altersgruppe sagten 2014 12,1 % über sich, dass sie gegenwärtig gelegentlich oder ständig rauchen. 2016 waren es noch 8,3 % und 2018 8,7 %. 4. Plant der Senat Maßnahmen, um die Verbreitung von Elektro-Shishas unter Jugendlichen einzudämmen oder zu unterbinden? Zu 4.: Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, (Abgeordnetenhaus-Drucksache 18/1303) ist beabsichtigt, Shisha-Gaststätten den Gaststätten gleichzustellen. Darunter sind dann auch Gaststätten zu verstehen, in denen der Konsum von E-Shishas möglich ist. Der Senat erhofft sich dadurch u.a. einen verbesserten Jugendschutz. Allerdings ist bereits jetzt Jugendlichen der Zutritt zu Shisha-Gaststätten nicht gestattet. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor den akuten gesundheitlichen Gefahren des reinen Shisha-Rauchens zu warnen, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Jahr 2018 eine Gesundheitskampagne „Lüften statt Vergiften“ 3,6 4,2 21,4 15,4 16,2 72,9 69,7 75,1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 2014 2016 2018 Verbreitung der E-Shisha unter 12- bis 17-Jährigen Daten des 2-jährigen Alkoholsurveys der BZgA, Angaben in % 30-Tage-Prävalenz Lebenszeitprävalenz Bekanntheit - 3 -3 https://shisha.berlin.de/ gestartet, die nun auch in 2019 mit Beginn der kalten Jahreszeit wieder aufgelegt werden soll. Eine Fortführung der Kampagne im Jahr 2020 wird angestrebt . Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin stellt Informations- und Aufklärungsmaterial zum Thema zur Verfügung. 5. Welche staatliche Handlungsempfehlungen existieren für Schulen, um auf den Konsum von Elektro- Shishas durch ihre Schüler zu reagieren? Zu 5.: Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes ist die Abgabe von Tabakwaren und anderer nikotinhaltiger Erzeugnisse an Jugendliche sowie der Konsum dieser Produkte durch Jugendliche untersagt. Dies gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas. Berlin, den 14. November 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung