Drucksache 18 / 21 422 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2019) zum Thema: Barrierefreies Bauen an der Dresdener Bahn und Antwort vom 08. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21422 vom 29. Oktober 2019 über Barrierefreies Bauen an der Dresdener Bahn Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die untenstehenden Antworten entstammen der Stellungnahme der DB AG. Frage 1: Wie werden die Interessen der Menschen mit Behinderung beim Ausbau der Dresdener Bahn, z.B. beim Umbau der Bahnhofstraße Lichtenrade, berücksichtigt? Frage 2: Wer wurde dazu ab wann in die Bauvorbereitung einbezogen? Frage 3: Welche Personen haben insbesondere bei Bahn, BVG; Land, Bezirk und AZ Lichtenrade die Belange der Menschen mit Behinderungen in die jeweilige Arbeit eingebracht? Frage 4: Wann wurde in welcher Form die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einbezogen und welche ihrer Hinweise wurden warum nicht beachtet? Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern während der Baumaßnahme vorgenommen? 2 Frage 6: Wie sind insbesondere umfassende Barrierefreiheit und visuelle Kontraste während der Baumaßnahmen gewährleistet? Antwort zu 1 bis 6: Im Rahmen des rd. 20 Jahre andauernden Planfeststellungsverfahrens wurden die Träger öffentlicher Belange mehrfach beteiligt und in den Abwägungsprozess des Eisenbahn- Bundesamtes einbezogen. Zudem finden turnusmäßige Besprechungen mit allen Projektverantwortlichen im Bereich der Bahnhofstraße statt. Ebenso wurden persönliche Gespräche mit den Interessenvertretern der mobilitätseingeschränkten Personen u.a. im Infopunkt auf dem Bahnsteig in Lichtenrade geführt. Die Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen wurden während der Planung durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Senats und des Bezirks entwickelt und planfestgestellt. Während der Sperrung des Bahnübergangs Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr wird eine bauzeitliche, barrierefreie Querungsmöglichkeit durch die Errichtung eines bauzeitlichen Bahnübergangs ermöglicht. Frage 7: Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern für den künftigen Zustand ergriffen? Antwort zu 7: Alle Rampenbauwerke werden mit Ruhepodesten errichtet. Ebenso erfolgt die Erneuerung der bereits barrierefreien Verkehrsstationen unter Berücksichtigung der spezifischen Planungsanforderungen zur Herstellung von barrierefreien Infrastrukturlösungen. Frage 8: Welche Steigung weist die Unterfahrung der Bahntrasse in der Bahnhofstraße auf und ist sie damit für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderung ohne Probleme nutzbar? Antwort zu 8: Die Gehwege verlaufen behindertengerecht mit 6 m langen Rampenabschnitten mit maximaler Steigung von 6 % und Zwischenrampenabschnitten mit maximal 2 % in der - 0,5-Ebene. Berlin, den 08.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz