Drucksache 18 / 21 424 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 23. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2019) zum Thema: Die Handschrift an Berliner Schulen und Antwort vom 15. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21424 vom 23. Oktober 2019 über Die Handschrift an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorwort: Im Zeitalter der Digitalisierung kommt es bekanntlich zu einem immer stärkeren Verfall der Handschrift und dem freien Schreiben unter jungen Menschen. Dies birgt nicht nur den Verlust der bewährten Schreibschrift, sondern führt unter Kindern und Jugendlichen zu einer ausgeprägten Abhängigkeit von modernen Kommunikationsmitteln. 1. Welche Kenntnisse liegen dem Senat zu der Beherrschung der Handschrift an Berliner Schulen vor? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfasst den Ausprägungsgrad von Handschriften nicht. Das Erlernen von Handschrift ist im Rahmenlehrplan 1-10 Berlin Brandenburg (RLP) Teil C für das Fach Deutsch spiralcurricular verankert mit dem Ziel des Erlernens einer flüssigen, lesbaren und verbundenen Schrift. Handschriftliche Leistungen werden standardorientiert bis Ende der Jahrgangsstufe 6 beurteilt. 2. Sind spezielle Initiativen und Anreize bekannt, welche die Pflege dieser Fertigkeit unterstützen und belohnen sollen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unternimmt vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Unterrichtsqualität, insbesondere zur Steigerung der Schreibflüssigkeit. So wird ein gezieltes Schreibflüssigkeitstraining seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 an den Berliner Grundschulen implementiert. Es umfasst den Erwerb von Grundfertigkeiten in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Handschrift. 3. Sieht der Senat eine Verbindung zwischen der Digitalisierungsoffensive an Schulen und einem Verfall des händischen Schreibens? Zu 3.: Ein Forschungsvorhaben, das diese Frage untersucht, ist dem Senat nicht bekannt. Auch im Rahmen der Digitalisierung behält das händische Schreiben durch die Festlegungen im RLP in den Berliner Schulen unverändert seine Bedeutung. Durch die Implementierung des Schreibflüssigkeitstrainings und die Beurteilung der Handschrift von Schülerinnen und Schülern sind Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die die Wertigkeit der Handschrift als Kulturtechnik stärken und unterstützen. Berlin, den 15. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie