Drucksache 18 / 21 429 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 30. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) zum Thema: Anwendung des § 30 ASOG in Berlin und Antwort vom 12. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21429 vom 30. Oktober 2019 über Anwendung des § 30 ASOG in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Fälle einer Ingewahrsamnahme nach § 30 ASOG hat es in Berlin in den Jahren 2009 bis 2018 und wie viele bis zum 30.09.2019 gegeben? (bitte für alle Unterfälle des § 30 ASOG gesondert ausweisen) 2) Wie viele Fälle einer Ingewahrsamnahme nach § 30 ASOG hat es in Berlin mit einem erfassten Einsatz- oder Tatort in der Rigaer Straße in den Jahren 2009 bis 2018 und wie viele bis zum 30.09.2019 gegeben? (bitte für alle Unterfälle des § 30 ASOG gesondert ausweisen) 3) Wie viele Fälle einer Ingewahrsamnahme nach § 30 ASOG hat es in Berlin mit einem erfassten Einsatz- oder Tatort im Görlitzer Park in den Jahren 2009 bis 2018 und wie viele bis zum 30.09.2019 gegeben? (bitte für alle Unterfälle des § 30 ASOG gesondert ausweisen) Zu 1. – 3.: Eine strukturierte statistische Erfassung der Daten im Sinne der Fragestellungen die erfolgt nicht. 4) Soweit „Görlitzer Park“ nicht als Tatortadresse in POLIKS erfasst wird, welche einzelnen Wohnadressen liegen unmittelbar um den Görlitzer Park herum? Zu 4.: Der Görlitzer Park kann als Tatortadresse im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfasst werden. 5) Wie viele Fälle einer Ingewahrsamnahme nach § 30 ASOG hat es in Berlin mit einem erfassten Einsatz- oder Tatort nach der Antwort zur Frage 4) in den Jahren 2009 bis 2018 und wie viele bis zum 30.09.2019 gegeben? (bitte für alle Unterfälle des § 30 ASOG gesondert ausweisen) Zu 5.: Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. Seite 2 von 2 6) Wo bzw. durch welche Stelle und wie (e.g. mit welcher Software) wird die Dauer einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 30 ASOG bei der Senatsverwaltung für Inneres oder nachgelagerten Behörden erfasst? Zu 6.: Freiheitsentziehungen und ihre Dauer werden nach Einlieferung in ein Polizeigewahrsam im POLIKS-Gewahrsamsmodul durch die Direktion Einsatz, Referat Gefangenenwesen, der Polizei Berlin dokumentiert. Die zugrunde liegenden Sachverhalte werden von den eingesetzten Polizeidienstkräften im POLIKS dokumentiert. Hierbei ist ein recherchierbarer Erfassungsgrund § 30 ASOG nicht vorgesehen. Eine Erfassung bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erfolgt nicht. Berlin, den 12. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport