Drucksache 18 / 21 435 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) zum Thema: Sogenannte Strukturreform bei der Polizei Berlin und Antwort vom 14. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe(FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21435 vom 29. Oktober 2019 über Sogenannte Strukturreform bei der Polizei Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass durch den geplanten Neuzuschnitt der Direktionen die bisherigen Direktionen 1, 2 und 4 Abschnitte der besonders kriminalitätsbelasteten Direktionen 3 und 5 übernehmen sollen ? Zu 1.: Ja. 2. Falls ja, wie stellt der Senat sicher, dass es innerhalb der jeweiligen Direktionen zu keiner Verlagerung der bisherigen Personalressourcen auf Ebene der Direktionen von den Randbezirken zu den Innenbezirken kommt? Zu 2.: Die Personalausstattung der Abschnitte in der Polizei Berlin basiert auf einer validen Belastungsberechnung, welche als Grundlage u. a. die Kriminalitäts- und Verkehrsunfalllage sowie die Veranstaltungs- bzw. Versammlungslage abschnittsbezogen berücksichtigt. Im Rahmen der in Rede stehenden Strukturreform wird dieser Prozess nicht verändert. Die in die Direktionen 1, 2 und 4 wechselnden Abschnitte verfügen somit über einen unveränderten Personalkörper. 3. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheitsarbeit sind geplant oder bereits in der Umsetzung begriffen? Wird insbesondere die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Radfahrer ein Schwerpunkt der Arbeit der Fahrradstaffel werden? Zu 3.: Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit wird unter Berücksichtigung bereits geltender strategischer Schwerpunktsetzungen fortgeführt. Um dem integrativen Ansatz künftig in noch stärkerem Maße Rechnung tragen zu können, werden im Rahmen der Seite 2 von 3 Strukturreform die Kriminal- und Verkehrsunfallprävention in einer Landespolizeidirektion organisatorisch zusammengeführt. Unabhängig von der Strukturreform und im Einklang mit dem Mobilitätsgesetz Berlin wird angestrebt, die zentrale Fahrradstaffel bereits im Jahr 2020 personell deutlich zu verstärken und das Einsatzgebiet auszuweiten. Nach wie vor wird die gezielte Überwachung typischer Fehlverhaltensweisen von und gegenüber Radfahrenden eine wesentliche Aufgabe der Fahrradstaffel bleiben. Dies wird im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich auch für die dezentralen Fahrradstreifen in den Polizeiabschnitten gelten, die parallel und ergänzend mit vergleichbarer Ausstattung wie die Fahrradstaffel etabliert werden sollen. 4. Wann, wo und wie im Einzelnen – bitte vollständig und detailliert unter Nennung von Terminen und Drucksachen-Nummern wiedergeben - hat der Senat das Abgeordnetenhaus „frühzeitig und vollständig“ über die sogenannte Strukturreform und deren Einzelheiten im Sinne des Art. 50 Abs. 1 der Verfassung von Berlin unterrichtet und so seine verfassungsrechtliche Bringschuld erfüllt ? Zu 4.: Die Führung und Strukturierung der Polizei Berlin fällt in die alleinige Ressortzuständigkeit des Senators für Inneres und Sport. Eine herausragende Bedeutung für Berlin als Ganzes ist in der geplanten Umstrukturierung nicht zu erkennen, da es sich vor allem um behördeninterne Optimierungen handelt. Organisatorische Anpassungen der Polizei Berlin sind ein laufender Prozess und fallen mehr oder weniger umfangreich aus. Ziel ist immer eine u. a. an die Kriminalitäts- und Verkehrsunfalllage angepasste Organisation. Eine frühzeitige und vollständige Unterrichtung des Abgeordnetenhauses im Sinne von Art. 50 Absatz 1 der Verfassung von Berlin war daher nicht erforderlich. Gleichwohl wurde über die geplante Strukturreform erstmalig am 4. März 2019 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung (ISOA) informiert (siehe Inhaltsprotokoll InnSichO 18/37). Eine weitere Unterrichtung fand am 28. Oktober 2019 in der 46. Sitzung des ISOA statt. 5. Wann, wo und wie im Einzelnen – bitte vollständig und detailliert unter Nennung von Terminen und Drucksachen-Nummern wiedergeben - hat der Senat das Abgeordnetenhaus „frühzeitig und vollständig“ über die geplante Umbenennung der Polizeibehörde im Sinne des Art. 50 Abs. 1 der Verfassung von Berlin unterrichtet und so seine verfassungsrechtliche Bringschuld erfüllt? Zu 5.: Bei der Umbenennung der Polizeibehörde handelt es sich um kein Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung. Die Änderung des Namens ist weder von herausragender Bedeutung noch berührt sie wesentliche Interessen des Landes Berlins. Eine frühzeitige und vollständige Unterrichtung des Abgeordnetenhauses im Sinne von Art. 50 Absatz 1 der Verfassung von Berlin war daher nicht erforderlich. Das Abgeordnetenhaus erhält im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz den Sachverhalt der Umbenennung der Polizeibehörde zur Entscheidung. Im Übrigen wird auf die Besprechung in der 46. Sitzung des ISOA am 28. Oktober 2019 verwiesen. 6. Welche der einzelnen Sachinformationen – bitte anhand der Präsentation erläutern - aus der in der 46. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vorgestellten Präsentation zur sogenannten Strukturreform lagen erstmalig nach dem 21.10.2019 bei dem Senat vor bzw. waren diesem erstmalig nach dem 21.10.2019 bekannt? Seite 3 von 3 Zu 6.: Die Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Polizei Berlin über die Polizeistrukturreform erfolgen fortlaufend, so dass keine der Sachinformation erstmalig nach dem 21. Oktober 2019 bekannt geworden ist. 7. Weshalb hat der Senat entgegen der in Art. 50 der Verfassung von Berlin normierten Bringschuld diese Informationen nicht proaktiv vor dem 28.10.2019 dem Parlament mitgeteilt? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 4. 8. Haben Abgeordnete der den Senat stützenden Koalition vor dem 28.10.2019 um 11:00 Uhr durch den Senat – wenn ja, wann, wo und durch wen – von einzelnen in der Präsentation genannten Punkten Kenntnis erlangt bzw. erlangen können? Zu 8.: Der Senat befindet sich mit den Parteien der Regierungsfraktionen im regelmäßigen Informationsaustausch. Insofern wurden die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Strukturreform bereits vor dem 28. Oktober 2019 im Rahmen dieses Informationsaustausches an Abgeordnete der Regierungsfraktionen übermittelt. 9. Wann und in welcher Form wollte der Senat das Abgeordnetenhaus „frühzeitig und vollständig“ über die zum 01.11.2019 in Kraft tretenden Änderungen bei der Polizei Berlin informieren, wenn nicht zufällig die Koalitionsfraktionen am 17.10.2019 einen Besprechungspunkt für die kommende Sitzung angemeldet hätten? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 4. Berlin, den 14. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport