Drucksache 18 / 21 436 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 28. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) zum Thema: Sonder- und Wegerechte nach §§ 35, 38 StVO in Berlin IV und Antwort vom 12. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21436 vom 28. Oktober 2019 über Sonder- Wegerechte nach §§ 35, 38 StVO in Berlin IV ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der RTW 6120 – falls nicht, welcher dann? – am 13.10.2019 an der Wuhletalbrücke in Marzahn in einen Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten verwickelt war? Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts und unter Nutzung welches Verkehrsmittels sind dabei leicht bzw. schwer verletzt worden? Welcher Art waren die Verletzungen? Zu 1.: Es trifft zu, dass der RTW 6120 am 13.10.2019 an der Wuhletalbrücke in Marzahn in einen Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten verwickelt war. Bei dem Unfall wurden insgesamt sechs Personen (1 weibliche und fünf männliche Personen) verletzt. Eine Person wurde schwer verletzt. Fünf Personen wurden leicht verletzt. Vier Personen nutzten einen PKW. Zwei Personen einen Rettungswagen. Die Personen hatten das folgende Alter: 9, 32, 36, 40, 42, 52. Zu der Art der Verletzungen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, da es sich hierbei um Feststellungen handelt, die im weiteren Verlauf des Geschehens durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte getroffen werden. Diese Angaben unterliegen zudem der ärztlichen Schweigepflicht. 2. War der verunfallte RTW mit ausgewiesenen Sonderrechten beschickt? Als Notfalltransport oder NT-D? Falls ja, wegen welches Einsatzcodes? Zu 2.: Der verunfallte RTW hat auf der Einsatzfahrt Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen. Die Alarmierung erfolgte zum Einsatzstichwort „Notfalltransport“. Der Einsatzcode lautete 26-A-05. Seite 2 von 2 3. Welches Fahrzeug hat den ursprünglichen Auftrag des verunfallten RTW dann übernommen? Ebenfalls mit Sonderrechten und mit welchem Einsatzcode? Zu 3.: Die ursprüngliche Einsatzstelle wurde unverzüglich mit einem Rettungswagen der Feuerwache Marzahn, zum gleichen Einsatzcode, mit Sonderrechten neu beschickt. 4. Ist die Person, zu der das Fahrzeug zu 1) unterwegs war, von dem tatsächlich eingetroffenen Fahrzeug notfallmedizinisch versorgt worden? Ist diese Person in ein Krankenhaus eingeliefert worden? Falls ja, welches? Falls nein, weshalb nicht? Zu 4.: Ja, die Person wurde von dem sodann eingetroffenen Fahrzeug der Feuerwache Marzahn notfallmedizinisch versorgt und zur weiteren Behandlung in das Krankenhaus Königin- Elisabeth-Herzberge verbracht. Berlin, den 12. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport