Drucksache 18 / 21 439 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) zum Thema: Unterrichtsausfall in Berlin: Personalausstattung und Maßnahmen und Antwort vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21439 vom 29. Oktober 2019 über Unterrichtsausfall in Berlin: Personalausstattung und Maßnahmen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird die reale Personalausstattung einer Schule von den Bezirken und dem Senat in zeitlichen Abständen oder fortlaufend erfasst? Zu 1.: Die Unterrichtsversorgung („Personalausstattung“) der Berliner öffentlichen Schulen ist das zentrale Steuerungsinstrument für das Personalmanagement im laufenden Schuljahr sowie für die mittelfristige Personalplanung der Schulen. Dazu wird der Unterrichtsbestand an Lehrkräften einer Schule dem sich aus den Zumessungsrichtlinien und den an der Schule beschulten Schülerinnen und Schülern ergebenden Unterrichtsbedarf gegenüber gestellt. Die Bilanz mit dem Zielwert 100% aus der Gegenüberstellung von Bestand und Bedarf einer jeden Schule ist dabei ein bedeutender Parameter der Steuerung. Der in diesen 100% enthaltene Bedarf besteht aus den Zumessungen für die Stundentafel, für Teilungsstunden/ Förderunterricht, für strukturelle Unterstützung, den Dispositionspool und für das Profil der Schulen. Diese Bilanzierung von Bedarf und Bestand erfolgt im Jahr durchgängig durch die Schulen und die Schulaufsicht. Die statistischen Erfassungen zu einem einheitlichen Stichtag am 01.11. jeden Jahres sind mit zahlreichen Prüfungen und Plausibilisierungen verbunden, die im geleisteten Umfang nur einmal jährlich erfolgen. Die Arbeiten zu dieser Statistik der Lehrkräftebedarfsfeststellung (LBF) sind in der Regel Mitte Dezember abgeschlossen und werden anschließend im Schulporträt veröffentlicht: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/ 2. An welchen Berliner Schulen liegt die Personalausstattung bei unter 100 Prozent? (Bitte nach Schulart aufschlüsseln und jeweils konkrete Prozentzahl benennen) Zu 2.: Die Prüfarbeiten der diesjährigen Lehrkräftebedarfsfeststellung sind noch nicht abgeschlossen, die Daten des Schuljahres 2018/19 sind dem Schulporträt zu entnehmen (siehe Antwort zu 1.). Die Ergebnisse der Schnellabfrage mit Stand vom 30.08.2019 auf der Basis Region/Schulart entnehmen Sie bitte der Anlage 1. 3. An welchen Berliner Schulen ist trotz Vertretungsreserve keine Vollausstattung gegeben? Zu 3.: Ziel der Ausstattung einer jeden Berliner Schule sind 100% Unterrichtsversorgung. Zusätzlich werden 3% des im Rahmen der Lehrkräftebedarfsfeststellung festgestellten Unterrichtsbedarfs als Budget für die Personalkostenbudgetierung zugewiesen. Diese Mittel werden von den Schulen vorrangig für Vertretungszwecke eingesetzt. Das im Rahmen der Personalkostenbudgetierung von den Schulen beschäftigte Personal ist nicht Bestandteil der Betrachtungen zur Unterrichtsversorgung einer Schule. Eine Auswertung der Unterrichtsversorgung im direkten Zusammenhang mit der Personalkostenbudgetierung ist weder sinnvoll noch möglich. 4. Wie viele Lehrer wurden in Berlin in den letzten fünfzehn Jahren pro Jahr neu eingestellt? Zu 4.: Siehe Anlage zur Frage 4. 5. Wie viele Lehrer arbeiten in Berlin in Teilzeit und wie hat sich diese Zahl entwickelt? Zu 5.: Siehe Anlage zur Frage 5. 6. Wie viele Lehrer sind in Berlin für außerschulische Tätigkeiten abgestellt, und wie hat sich diese Zahl entwickelt? Zu 6.: Als außerschulische Tätigkeiten sind die Abordnungen an die Universitäten in Berlin zu definieren. In den Schuljahren 2016/17 bis 2018/19 waren bzw. ist hierfür die folgende Anzahl an Lehrkräften abgeordnet: 7. Wie viele Lehrer leben nach Kenntnis der Senatsverwaltung in Berlin, arbeiten aber in Brandenburg? Zu 7.: Hierzu kann keine gesicherte Auswertung aus dem Personal- und Verwaltungssystem der Lehrkräfte erstellt werden. 8. Wie hat sich der Altersschnitt unter den Lehrern in Berlin in den letzten fünfzehn Jahren entwickelt? Wie wirkt sich das Alter auf den Krankenstand aus? Wie alt sind die Dauererkrankten im Durchschnitt? Zu 8.: Die langzeiterkrankten Lehrkräfte sind im Durchschnitt 55,2 Jahre alt (Datenstand 30.10.2019). Siehe Anlage zur Frage 8. 9. Worin liegen die Gründe für Unterrichtsausfall und wie stark fallen die einzelnen Faktoren prozentual ins Gewicht? (Erkrankung, Klassenfahrten, Fort- und Weiterbildungen, usw.) Zu 9.: Personenbezogene Gründe wie Krankheit, Kur oder Mutterschutz sind auch im vergangenen Schuljahr Hauptursachen für einen Vertretungsanfall an Berliner Schulen gewesen. Mit 60 % lässt dieser Grund andere Ursachen weit hinter sich. Vergleicht man dies mit den vorangegangenen Schuljahren, wird der fast gleichbleibende Anteil dieser Kategorie am Vertretungsanfall sichtbar. Diese Kategorie trägt über Jahre mit drei Fünftel zum Vertretungsanfall bei. Unverändert 17 % der Vertretungsanfälle kamen auch im vergangenen Schuljahr aufgrund von Dienstlicher Abwesenheit/Schulischer Veranstaltung zustande. Wenn Unterrichtsstunden ausfallen müssen, weil Lehrkräfte andere schulische Verpflichtungen wahrnehmen, wie z.B. die Aufsicht oder Betreuung, ist die Begründung “Anfall wegen schulischer Veranstaltung“ zu benennen. Zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden aufgrund von Projekttagen, Dienstreisen oder Sondersitzungen sind der dienstlichen Abwesenheit zuzuordnen. Änderungen im Unterrichtsablauf für Klassen, die an geplanten Veranstaltungen, Klausuren, Praktika oder an Sportfesten teilnehmen, stellen keinen Vertretungsanfall dar, dies ist ein Unterricht in anderer Form. Tagaktuelle Änderungen im Stundenplan werden dann verbucht, wenn planmäßig vorgesehene Stunden für regulären Unterricht, Teilungsstunden oder Förderunterricht nicht erteilt werden können, weil eine Lehrkraft die Vertretung in einer anderen Klasse oder in einem anderen Kurs übernimmt. Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Anzahl 36 36 32 Entspricht keine der vorgenannten Gruppen den tatsächlichen Gründen, die zum Anfall führen, so ist die Ursache ausnahmsweise der Gruppe “Sonstige Gründe“ zuzuordnen. Hierzu zählen u.a. Havarien, Hitzefrei oder auch die Streikteilnahme angestellter Lehrkräfte. Siehe auch Anlage zur Frage 9. 10. Was umfasst das „Arbeitsschutzmanagement“ der Bildungsverwaltung? Wie viele Mittel werden aktuell und wurden in den letzten Jahren dafür aufgewendet? Senatorin Scheeres sprach davon, „positive Erfahrungen aus einer Region auf andere zu übertragen“. Welche Erfahrungen sind damit gemeint? 11. Welche Präventionsmaßnahmen gegen einen hohen Krankenstand unter Lehrern hat der Pilotbezirk Mitte ergriffen? In welcher Form wurden die Maßnahmen evaluiert? Welche Maßnahmen sind geeignet, auf andere Bezirke übertragen zu werden? Zu 10. und 11.: Das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umfasst zunächst alle rechtlichen Aufgabenstellungen des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) sowie die rechtlichen Anforderungen des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, wie u.a. die Er- und Überarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen an Schulen, die Umstrukturierung der Schulung der Brandschutzobleute, die Ausgabe von Gehörschutz an Sportlehrkräfte, Beratungen und Schulungen für Schulleitungen und Stellvertretungen als verbindliche Fortbildungen zu Fragen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements, besondere Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Gewaltvorfällen (Deeskalationstechniken, ggf. Traumaberatung). Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsmanagements sind auch Maßnahmen des Mutterschutzgesetzes, Angebote für besondere Untersuchungen und Beratungen auf Wunsch von Beschäftigten und Schulleitungen und ggf. für Hepatitis- oder andere notwendige Impfungen. Für die Aufgaben nach den o.a. Rechtsgrundlagen standen im Jahr 2018 und stehen im laufenden Haushaltsjahr jeweils 1.675.000 € p.a. zur Verfügung. Darüber hinaus wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Mitarbeiter*innenbefragungen (MAB) an Schulen zum Thema Arbeit und Gesundheit (2012 als Pilotprojekt in der Region Mitte; 2015/16 in den Regionen Neukölln, Treptow-Köpenick und Lichtenberg, 2016/17 in den Regionen Pankow, Steglitz- Zehlendorf, Berufliche und zentralverwaltete Schulen; 2017/18 in den Regionen Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf; 2018/19 in den Regionen Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf und 2019/20 in den Regionen Spandau und Tempelhof-Schöneberg) im Rahmen des Gesundheitsmanagements durchgeführt. Aus der MAB resultieren passgenaue Maßnahmen für die Einzelschulen, wie beispielsweise die Durchführung von Studientagen, Workshops und Coachings für Schulleitungen, Schulentwicklungsgruppen oder Beschäftigtengruppen zu den Themen Stressmanagement, Work-Life-Balance, Achtsamkeit, Stimmtraining, darüber hinaus Sport- und Entspannungs-Schnupperangebote, Supervision und kollegiale Fallberatung, Lärmprävention, Verbesserung der Kommunikationswege (z.B. online einsehbare Vertretungspläne) und der Organisation (Konferenzmanagement). Auch Sachmittel werden angeschafft, in erster Linie ergonomische Stühle, Einrichtungen für Pausenräume, PC-Arbeitsplätze, kleinere Sportgeräte und Lärmschutz (Gehörschutz, Lärmampeln). Alle aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen im Sinne des Gesundheitsmanagements und dienen damit auch als Präventionsmaßnahme gegen Erkrankungen. Positive Erfahrungen in einer Region (z.B. mit Maßnahmen zur Lärmprävention) werden jeweils an andere Regionen in den Nachfolgejahren übertragen. Für das Gesundheitsmanagement und die Durchführung der MAB stehen seit dem Jahr 2016 jährlich 900.000€ im Haushalt zur Verfügung. 12. Befürwortet der Senat – unabhängig von der Frage der Umsetzbarkeit angesichts des herrschenden Lehrkräftemangels – eine Personalreserve von 105 bis 110 Prozent als Lösung für Unterrichtsausfall? 13. Denkt der Senat darüber nach, in den Bezirken oder Regionen Berlins einen Sofort-Springerpool einzurichten, um auf Unterrichtsausfall umgehend reagieren zu können? Wenn ja: welche Personengruppen sollte dieser umfassen? Wenn nein: Warum nicht? Zu 12. und 13.: Mit der flächendeckenden Einführung der Personalkostenbudgetierung wurde den Schulen eine Ausstattung von 3 % über der 100% Vollausstattung in Form eines Budgets bereitgestellt, um im Falle von kurzfristigen Erkrankungen Lehrkräfte zur Ausfallvermeidung zu beschäftigen. Eine Ausweitung auf bis zu 10 % wird als nicht zielführend bewertet. Der durchschnittliche Unterrichtsausfall an den Berliner Schulen bewegt sich seit mehreren Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau (2016 bis 2018: zwischen 2,0% und 2,2% aller anerkannten Unterrichtsstunden). Von massivem Unterrichtsausfall kann deshalb nicht die Rede sein. Trotz dieser Datenlage trifft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kontinuierlich Maßnahmen, um den Unterrichtsausfall soweit wie möglich zu reduzieren. Die schon langjährig bekannten Zielsetzungen für die Verringerung von Unterrichtsausfall und Maßnahmen zur Absicherung des Pflichtunterrichts werden im Rundschreiben LSA Nr. 28/2001 „Offensive zur Verringerung von Unterrichtsausfall“ vom 24.04.2001 ausführlich beschrieben. Dieses Rundschreiben gilt weiterhin als aktuell, die begleitend in einem Merkblatt veröffentlichten „Hinweise zur Vertretungsregelung“ sind ebenfalls unverändert von den Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schulen anzuwenden. Die Einrichtung eines Springerpools zur Reduzierung von Unterrichtsausfall ist aktuell nicht vorgesehen. 14. In welcher Form unterstützen sich Schulen in den Bezirken oder bezirksübergreifend durch Abstellung von Lehrern zur Kompensation von Unterrichtsausfall an anderen Schulen? Zu 14.: Diese Form der Steuerung obliegt der Initiative der einzelnen Schulen und der regionalen Schulaufsicht. Sie umfasst auch die Organisation von gegenseitiger Unterstützung in Form von temporären Abordnungen von Lehrkräften von einer Schule zur anderen innerhalb eines Bezirkes oder darüber hinaus. Berlin, den 12. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 I C 4 Ergebnis Schnellabfrage_ Regionen und Schularten der Allgemeinbildende Schulen Stichtag: 01.11.2019 (IST) Stand: 30.08.2019 Zahlenangaben in Vollzeiteinheiten (soweit keine Einheit angegeben) Region Schulart Schulen Bestand Bedarf Bilanz Bilanz in % Mitte Grundschulen 33 998,9 994,1 4,8 100,5 Mitte Sekundarschulen, VHS 9 505,3 507,8 -2,5 99,5 Mitte Gymnasien, Kollegs 6 299,1 291,6 7,5 102,6 Mitte Förderschulen 4 124,6 128,1 -3,5 97,2 Friedrichshain-Kreuzberg Grundschulen 29 846,9 825,9 21,0 102,5 Friedrichshain-Kreuzberg Sekundarschulen, VHS 10 459,2 469,4 -10,2 97,8 Friedrichshain-Kreuzberg Gymnasien, Kollegs 7 310,5 296,8 13,7 104,6 Friedrichshain-Kreuzberg Förderschulen 4 96,9 96,0 0,9 101,0 Pankow Grundschulen 42 1039,5 1034,8 4,7 100,5 Pankow Sekundarschulen, VHS 11 483,9 494,4 -10,5 97,9 Pankow Gymnasien, Kollegs 9 525,6 524,3 1,3 100,2 Pankow Förderschulen 5 104 103,8 0,2 100,2 Charlottenburg-Wilmersdorf Grundschulen 24 650,8 647,9 2,9 100,4 Charlottenburg-Wilmersdorf Sekundarschulen, VHS 7 392,6 397,6 -5,0 98,7 Charlottenburg-Wilmersdorf Gymnasien, Kollegs 13 510,4 508,6 1,8 100,3 Charlottenburg-Wilmersdorf Förderschulen 5 178,3 187,1 -8,8 95,3 Spandau Grundschulen 28 796,6 791,8 4,8 100,6 Spandau Sekundarschulen, VHS 10 558,8 572,6 -13,8 97,6 Spandau Gymnasien, Kollegs 5 244,6 235,2 9,4 104,0 Spandau Förderschulen 3 58,2 55,9 2,3 104,2 Steglitz-Zehlendorf Grundschulen 31 659,4 658,1 1,3 100,2 Steglitz-Zehlendorf Sekundarschulen, VHS 8 398,7 399,9 -1,2 99,7 Steglitz-Zehlendorf Gymnasien, Kollegs 13 599,1 593,4 5,7 101,0 Steglitz-Zehlendorf Förderschulen 4 108,5 110,2 -1,7 98,5 Tempelhof-Schöneberg Grundschulen 32 841,8 860,6 -18,8 97,8 Tempelhof-Schöneberg Sekundarschulen, VHS 13 614,7 616,8 -2,1 99,7 Tempelhof-Schöneberg Gymnasien, Kollegs 10 389,6 399,4 -9,8 97,5 Tempelhof-Schöneberg Förderschulen 3 57,8 62,1 -4,3 93,1 Neukölln Grundschulen 34 833,7 835,2 -1,5 99,8 Neukölln Sekundarschulen, VHS 12 688,1 685,1 3,0 100,4 Neukölln Gymnasien, Kollegs 6 274,5 264,6 9,9 103,7 Neukölln Förderschulen 7 140,4 140,8 -0,4 99,7 Treptow-Köpenick Grundschulen 26 611,2 605,2 6,0 101,0 Treptow-Köpenick Sekundarschulen, VHS 10 434,9 430,1 4,8 101,1 Treptow-Köpenick Gymnasien, Kollegs 7 292,1 296,7 -4,6 98,5 Treptow-Köpenick Förderschulen 3 63,7 61,4 2,3 103,7 Marzahn-Hellersdorf Grundschulen 26 753,8 766,4 -12,6 98,4 Marzahn-Hellersdorf Sekundarschulen, VHS 12 507,7 530,5 -22,8 95,7 Marzahn-Hellersdorf Gymnasien, Kollegs 6 284,7 291,6 -6,9 97,6 Marzahn-Hellersdorf Förderschulen 3 81,2 78,7 2,5 103,2 Lichtenberg Grundschulen 29 719,3 734,8 -15,5 97,9 Lichtenberg Sekundarschulen, VHS 11 586,9 600,5 -13,6 97,7 Lichtenberg Gymnasien, Kollegs 5 261,7 261,0 0,7 100,3 Lichtenberg Förderschulen 7 180,2 185,8 -5,6 97,0 Reinickendorf Grundschulen 30 803,4 796,2 7,2 100,9 Reinickendorf Sekundarschulen, VHS 11 527,8 532,4 -4,6 99,1 Reinickendorf Gymnasien, Kollegs 7 440,4 427,8 12,6 103,0 Reinickendorf Förderschulen 5 113,8 108,0 5,8 105,4 SenBildJugFam I C 4.1 2018/19 2017/18 2016/17 2015/16 2014/15 2013/14 2012/13 2011/12 2010/11 2009/10 2008/09 2007/08 2006/07 2005/06 2004/05 Anzahl der neu eingestellten Lehrkräfte 2.981 2.663 3.427 2.602 2.894 1.666 1.395 1.871 1.102 1.103 1.079 664 708 666 367 Merkmal Schuljahr an den öffentlichen Schulen im Land Berlin - Stichtag: 01.11. Anlage_Frage 4 Zeitreihe zur Anzahl der Lehrkräfte, die neu in den Schuldienst eingestellt wurden SenBildJugFam I C 4.1 Anlage_Frage 5 2018/19 2004/05 Anzahl aktive Lehrkräfte in Teilzeit 9.492 6.465 Anteil an aktiven Lehrkräften insgesamt in % 29,4 21,8 Anzahl der aktiven Lehrkräfte in Teilzeit und deren Anteil an den aktiven Lehrkräften insgesamt Merkmal Schuljahr an den öffentlichen Schulen im Land Berlin- Stichtag: 01.11. SenBildJugFam I C 4.1 Anlage_Frage 8 2018/19 2004/05 Öffentliche Schulen 47,0 48,9 Altersdurchschnitt in Jahren Schuljahr Merkmal Angaben zum Durchschnittsalter der aktiven Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen im Land Berlin - Stichtag: 01.11. Sen BildJugFam I C 4.4 Anlage zu Frage 9 Prozentuale Verteilung des Vertretungsanfalles (Entwicklung) 2004/05 2017/18 Gründe % % Unterdeckung 1,8 5,9 Krankheit 73,2 59,2 Fort- und Weiterbildung; Sonderurlaub 5,4 5,6 dienstl. Abwesenheit; schulische Veranstaltungen 12,1 17,0 sonstige Gründe 2,7 4,7 tagaktuelle Änderungen im Stundenplan 4,8 7,6