Drucksache 18 / 21 441 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) zum Thema: Unterichtsausfall in Berlin: Meldewesen zum Unterrichtsausfall und Antwort vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21441 vom 29. Oktober 2019 über Unterrichtsausfall in Berlin: Meldewesen zum Unterrichtsausfall ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Regelung besteht derzeit zur Meldung von ausgefallenem oder fachfremd in Vertretung erteiltem Unterricht an Schulen und was ist die Rechtsgrundlage dafür? Welche rechtlichen Vorgaben bestehen auf Landesebene? Welche rechtlichen Vorgaben bestehen auf bezirklicher Ebene? Zu 1.: Es gelten die jeweiligen Arbeitshinweise in der gültigen Fassung (siehe Anlage 1). Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten für die Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatistik war ursprünglich die Beschlussempfehlung des Abgeordnetenhauses vom 23.06.1998. Das Schulgesetz regelt in § 64 die Frage der Statistiken. Rechtliche Vorgaben auf bezirklicher Ebene existieren dazu nicht. 2. An welche Stelle oder an welche Stellen und in welcher Form werden die Daten zum Unterrichtsausfall übermittelt? Zu 2.: Durch die Schulen erfolgt die wöchentliche Erfassung der Daten. Eine Exportfunktion aus der Stundenplansoftware „Untis“ ist ebenfalls möglich. Am Ende des jeweiligen Schulhalbjahres werden Summenwerte der einzelnen Kategorien der Erhebung von den Schulleitungen in die Bildungsstatistik übertragen. 3. Wie regelmäßig werden diese Daten übermittelt, werden diese Daten fortlaufend übermittelt oder in bestimmten Intervallen? Die Einzeldaten werden laufend in den Schulen erhoben. Die Daten werden am Ende des jeweiligen Schulhalbjahres übertragen. 4. In welcher Hinsicht bestehen bezüglich des Meldewesens Unterschiede zwischen den Bezirken oder den Schularten? Es gelten für das Land Berlin über alle Schularten hinweg die gleichen Regelungen. 5. Wie detailliert sind die Meldungen über ausgefallenen und in Vertretung erteilten Unterricht? Liefern die Schulen eine pauschale Angabe oder leisten sie eine genaue Aufschlüsselung, in welchen Klassen, in welchen Fächern und in welchem Stundenumfang Unterricht ausfiel bzw. vertreten werden musste? Siehe Beantwortung zu 1. und die Anlage 1. 6. In welcher Form wird sichergestellt, dass alle Schulen detailliert über ausgefallenen und in Vertretung erteilten Unterricht Daten übermitteln? Den Schulen wird zu Beginn jedes Schuljahres ein Informationsschreiben mit „Neuerungen“ und wichtigen Hinweisen übermittelt. Alle notwendigen Unterlagen stehen den Schulen aktuell und online zur Verfügung. Die Verantwortung für die detaillierte Erhebung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Es findet eine Plausibilisierung der Daten nach Erhebungsabschluss durch das für Bildungsstatistik verantwortliche Referat statt. Auffälligkeiten werden mit der Schule und in besonderen Fällen mit der zuständigen Schulaufsicht rückgekoppelt. 7. Wie viele Schulen haben keine Daten zum ausgefallenen oder fachfremd in Vertretung erteilten Unterricht geliefert oder nur unzureichend Bericht erstattet? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen und nach Bezirken getrennt darstellen) Um welche Schulen handelt es sich? Es gilt eine Lieferpflicht. Alle Schulen liefern Daten für die Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatistik. 8. Nuri Kiefer, Leiter des Vorstandsbereiches Schule der GEW Berlin, kritisierte: Problem sei, dass die Schulen den Ausfall eigenverantwortlich meldeten. Manche Schulen gingen in dieser Hinsicht sehr genau vor, andere weniger. Manche Schule scheue sich vor ehrlichen Angaben, denn für Eltern sei Unterrichtsausfall ein Alarmsignal und die Statistiken fielen womöglich negativ auf die Schule zurück. Teilt die Senatsverwaltung BildJugFam diese Einschätzung von Nuri Kiefer? Die Verantwortung für die erhobenen Zahlen liegt grundsätzlich (wie bei allen Daten die in den Schulen erhoben werden) bei der jeweiligen Schulleitung. Die Statistik jeder einzelnen Schule wird im Schulporträt veröffentlicht: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/ Durch diese Veröffentlichung wird, zusätzlich zu den internen Plausibilitätsprüfungen, die Möglichkeit der beobachtenden Betrachtung durch die Öffentlichkeit sichergestellt. Der Senat schließt aus, dass sich Schulen vor der korrekten Beantwortung amtlicher Statistiken „scheuen“ und aus diesem Grund nicht „ehrliche“ Angaben an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übermitteln. Berlin, den 13. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin - Mitte Telefon: 90227-6276 Intern: (9227) Ausfüllhinweise zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte Allgemeine Hinweise ...................................................................... Seite 2 Spezielle Erläuterungen................................................................... Seite 3 Besondere Regelungen ................................................................... Seite 5 Datenschutz ................................................................................... Seite 6 Daten-Version ............................................................................... Seite 6 - 2 - Allgemeine Hinweise Der Begriff Unterrichtsausfall bezieht sich auf die Unterrichtsstunden, die die Schule laut „Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften ...” des aktuellen Schuljahres erhält. Es muss bei den Eintragungen also nicht der aktuelle Stundenplan, sondern der „100%-Bedarf“ berücksichtigt werden. Dieser „100%-Bedarf“ setzt sich zusammen aus der Zumessung nach der Stundentafel; für Teilungsstunden/Förderunterricht; für strukturelle Unterstützung; aus dem Dispositionspool und für Profile der Schule. Es ist unbedingt von dem gemäß Ergebnis der Lehrerbedarfsfeststellung jeder Schule vorliegendem Stundenvolumen auszugehen (abzüglich der Stunden, die Sie zur Unterstützung durch andere Professionen einsetzen). Diese Angabe ist über der Tabelle im Feld „Wochenstunden“ einzutragen. (1) Es ist der Unterrichtsausfall und der Vertretungsunterricht an allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen einschl. Schulen des zweiten Bildungsweges zu erfassen. Diese Erhebung ist von allen Schulen permanent zu führen. (2) Die Daten werden je Schule insgesamt erfasst, eine Trennung nach Schulstufen ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Im beruflichen Bereich kann für die einzelne Schule in Absprache mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten/in entschieden werden, ob die Erfassung ggf. getrennt nach Bildungsgängen erfolgt. (3) Es gibt für jedes Halbjahr eine gesonderte Hilfstabelle und ein Tabellenblatt. Die Daten der einzelnen Unterrichtswochen sind bereits vorgetragen. Die Angabe der Wochentage wird für die Ermittlung der Summendaten/Prozentuierung benötigt. (4) Hilfstabellen (Papierform/Excel) verbleiben generell in der Schule. Sie dienen lediglich als Basis für die Datenzusammenstellung der U-Bogen. Die Hilfstabellen (Papierform/Excel) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen (s. Abschnitt Datenschutz) zu vernichten bzw. die Excel -Datei nach Druck der Auswertungstabelle/Grafik zu löschen. Spätester Zeitraum der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. NEU: Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 ändert sich das Verfahren der Datenübermittlung. Die Daten (die Summenzeile des Bogens) werden unverzüglich jeweils nach Halbjahresende von der Schulleitung im Ihnen bekannten Schulportal unter https://www.bildungsstatistik.berlin.de übertragen. Es entfällt das Übersenden der Daten an die Schulaufsicht. (5) Unterrichtsausfall und geleistete Vertretungsstunden sind an der Schule zu erfassen, an der diese Unterrichtsstunden zu Vertretung anfallen/ausfallen (unabhängig von der Stammschule der ausgefallenen Lehrkraft/Vertretungskraft). (6) Unterrichtsstunden - jede geplante/erteilte Unterrichtsstunde wird als ”1” U-Stunde gezählt, unabhängig von der schulinternen Regelung über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Falls in Ausnahmefällen an der Schule ein Kurzstundenplan (z.B. wg. hitzefrei) angeordnet ist, so sind die verkürzten Stunden zu zählen. - 3 - Spezielle Erläuterungen Abschnitt I - Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Alle zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte dieses ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter der Kategorie „sonstige Gründe” vorzunehmen. Bei Einsatz von PKB-Mitteln für den Ersatz einer erkrankten Lehrkraft bzw. bei fehlenden Lehrerstunden (negative Bilanz) entfällt in dem ersetzen Umfang der Anfall, d.h. es ist kein Anfall und auch keine Vertretung einzutragen. Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Es handelt sich hier um die Stunden, die fehlen, um die vollständige Unterrichtsversorgung (100%) der Schule zu sichern. (Neben der vorgenannten negativen Bilanz zum LBF-Stichtag, sind hier auch eventuell im Laufe des Schuljahres hinzukommende fehlende Stunden gegenüber dem Stichtag- Stand der Lehrerbedarfsfeststellung zu berücksichtigen) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Hierzu zählen sowohl die Krankheit der Lehrkräfte (einschl. Langzeiterkrankungen; ebenso Kur und Mutterschutz) als auch Unterrichtsausfall durch den für Krankheit der Kinder der Lehrkräfte gewährten Sonderurlaub. Fortbildung/Sonderurlaub Hier sind die Stunden der Fort- und Weiterbildung einzutragen, die nicht in Form von Anrechnungsund Ermäßigungsstunden abgedeckt sind. Anfallende Stunden, die gemäß Sonderurlaubsverordnung genehmigt worden sind, sind in dieser Kategorie einzutragen. (Sonderurlaub für Krankheit der Kinder ist unter der Kategorie „Krankheit, Kur, Mutterschutz usw.” zu erfassen.) Studientag – auch die aus diesen Grund nicht erteilten Unterrichtsstunden sind hier einzutragen; diese Stunden können i.d.R. nicht vertreten werden, sie fallen ersatzlos aus. Schulbezogene Gründe (! Stunden, die im Rahmen der persönlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden berücksichtigt sind, bleiben unbeachtet, da diese geplant sind und zu keiner Vertretungsregelung führen. Gleiches gilt für die planmäßig durchgeführten Personalversammlungen!) Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Fallen Unterrichtsstunden in anderen Klassen/Kursen aus, weil die Lehrkraft an Klausuren, Betreuung im Betriebspraktikum, Prüfereinsatz oder an der Durchführung von Sportwettkämpfen teilnimmt, so sind diese Stunden hier zu erfassen. Falls an den Prüfungstagen für die nicht teilnehmenden Klassen kein Unterricht stattfindet und dieser auch nicht auf einen anderen Tag verlegt wird, so sind diese Stunden als Vertretungsanfall zu erfassen, die dann ersatzlos ausfallen. Hingegen sind für die an der „Klausur, Betriebspraktika, u. ä. ...” teilnehmende Klasse/Kurs die Veränderungen im Unterrichtsablauf nicht als zur Vertretung angefallene Stunden zu zählen. Ebenso sind die wegen Hospitation in der Lehrkräfteausbildung, Projekttage, Dienstreisen, etwaige Sondersitzungen der Personalvertretung, außerplanmäßige Veranstaltungen (Schulleitersitzungen ) u.ä. zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden unter dieser Kategorie zusammenzufassen. Dieser Kategorie sind die Stunden zuzuordnen, die anfallen wegen „Wandertagen, Schülerfahrt, Museumsbesuch u.ä.“. Bei Zutreffen dieser Gründe erfolgt eine Eintragung gemäß den zu „Klausuren, ...” gegebenen Erläuterungen. - 4 - Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Sollten - Unterrichtsstunden in einer/m Klasse/Kurs wegfallen oder - Teilungsunterricht nicht stattfinden oder - Unterricht für Sprachförderung oder sonderpädagogische Förderung oder - Förderunterricht oder - Zusatzstunden für Schulversuche oder fakultativen Unterricht oder - zusätzliche Unterrichtsstunden für besondere Fächer bzw. besondere Klassen nicht gegeben werden können, weil die Lehrkraft zur Sicherung des Unterrichtes in einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Sonstige Gründe Falls ausnahmsweise die Gründe/Ursachen der tatsächlich zur Vertretung anstehenden Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Gruppen zuzuordnen sind, erfolgt die Eintragung hier. Auf eine Benennung des konkreten Grundes/Ursache wird verzichtet, bei Nachfrage muss die Eintragung des Vertretungsanfalls (ggf. bedingter Ausfall) in dieser Kategorie jedoch nachvollziehbar sein. (Hierzu zählen u.a. Vertretungsanfall wegen Streikteilnahme der Lehrkraft; Havarien; hitzefrei; Ausgleiches LAZK.) Abschnitt II - Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Alle tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte die Zuordnung zu einer der folgend genannten Kategorie ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter „Sonstige Maßnahmen” vorzunehmen. Aufhebung von Teilung / Integration & Zusammenlegung von Klassen/Kursen Wird nicht wie vorgesehen der Unterricht für die Klasse in mehreren Gruppen erteilt, sondern die planmäßige Teilung der Unterrichtsstunden einer Klasse aufgehoben, um den Unterricht für eine fehlende Lehrkraft mit zu übernehmen, so ist dies hier zu erfassen. Aufhebung von Sonderpädagogischer Förderung (Integration; Einzelintegration); Sprachförderung ist ebenfalls in dieser Kategorie einzutragen; einschl. der Wegfall von Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen. Hierzu zählt die Vermeidung von Unterrichtsausfall, indem mehrere Klassen/Kurse zusammengelegt bzw. neu gruppiert werden. Vertretungsreserve Es handelt sich hier um Stunden, die verfügbar sind, bei einem Ausstattungsgrad der Schule über 100 %; bzw. Stunden, die nicht verplant sind. Sie dienen der Reduzierung des Unterrichtsausfalles. Geleistete Mehrarbeit Hier ist jede Unterrichtsstunde einzutragen, die aktuell angeordnet wird, über die Stundenzahl nach Lehrer-Wochenstundenplan hinausgeht, unabhängig davon, um welche Form von Mehrarbeit es sich handelt. (D.h. alle zum Tag angeordneten Mehrarbeitsstunden; es ist kein Vergleich zur „bezahlten Mehrarbeit“ möglich.) Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Hier werden die Unterrichtsstunden eingetragen, die stattfinden, weil Lehrkräfte aus einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt werden. Sonstige Maßnahmen Falls ausnahmsweise die Vertretungslösung der tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Maßnahme zuzuordnen ist, so muss die Eintragung hier erfolgen. Auf eine Benennung des Grundes auf dem Erhebungsbogen wird verzichtet, bei Nachfrage sollte die Maßnahme jedoch nachvollziehbar sein. - 5 - Abschnitt III - Ausfall – Nicht vertretene Unterrichtsstunden In diesem Abschnitt sind die ausgefallenen Unterrichtsstunden ausgewiesen. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden in dieser Spalte berechnet als Differenz zwischen Summe in Abschn. I ./. Summe in Abschnitt II. Besondere Regelungen Besonderheiten der Grundschule Betreuer/-in, Erzieher/-in, Vertreter/-in der Religionsgemeinschaften: Dieses sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Ab dem Schuljahr 2016/17 ist der Bogen für alle Schularten vereinheitlicht. Es besteht daher nicht mehr die Möglichkeit, den Ausfall dieser Nichtlehrkräfte bzw. den Einsatz von Lehrkräften zur Vertretung von Nichtlehrkräften zur Information in dieser Statistik zu hinterlegen. Der „Ersatz LK durch Nicht-LK“ wird seit dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr als Unterrichtsausfall senkend gewertet. D.h. auch wenn Aufgaben im Auftrag der Lehrkraft durch Erzieher mit den Schülern bearbeitet/fortsetzt werden, wird dieses als Unterrichtsausfall gezählt. Eine Betreuung der Kinder wurde von jeher niemals als Ausfall senkend gezählt. Besonderheiten der Sekundarstufe II – Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, sondern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. Forschungsaufgaben erhalten; in der Schul- Bibliothek recherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie „Sonstige Maßnahmen” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. An den Gymnasien kann diese Regelung bereits Jahrgangstufe 10 gezählt werden, sofern dies auch eindeutig belegbar ist. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung”/Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall. Besonderheiten der sonderpädagogischen Förderzentren Ambulanzlehrer/innen: Diese Lehrkräfte sind für Unterricht an anderen Schulen vorgesehen; sofern jedoch keine Anforderung erfolgt ist, stehen diese der eigenen Schule zum Einsatz zur Verfügung (bei Einsatz zur Vertretung Pkt. II ... durch „Vertretungsreserve”) Krankheit der Ambulanzlehrer/innen, Ambulanzlehrer/innen mit sporadischem Einsatz an anderen Schulen: Grundsätzlich werden zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden, tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden als auch ausgefallene Unterrichtsstunden immer an der Schule erfasst, an der dieses aufgetreten ist. . D.h. die Herkunft (Stammschule) der Lehrkraft ist unerheblich, entscheidend ist nur der ”Ausfall-/Einsatzort” der Lehrkraft. Unterrichtsausfall durch Teilnahme der Lehrkraft am Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderung: Sofern Lehrkräfte durch Einsatz im Rahmen der Feststellungsverfahren an anderen Schulen nicht ihren planmäßig vorgesehenen Unterricht erteilen können - d.h. Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an -, dann ist dieses unter Kategorie: ”dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen” einzutragen. - 6 - Besonderheiten der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte/Klassen für Autismus Pädagogische Unterrichtshilfen: Dies sind „Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Ab dem Schuljahr 2016/17 ist der Bogen für alle Schularten vereinheitlicht. Es besteht daher nicht mehr die Möglichkeit, den Ausfall der PU bzw. den Einsatz von Lehrkräften zur Vertretung von Pädagogischen Unterrichtshilfen zur Information in dieser Statistik zu hinterlegen. Durch PU tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden in Schulen/Klassen mit FSP „Geistige Entwicklung“ sowie in Klassen für Autismus bzw. bei der Unterrichtsübernahme für Schüler mit geistiger/autistischer Behinderung werden nach wie vor als Ausfall senkend gezählt. In solch einem Fall sind diese vertretenen Unterrichtsstunden in die letzte Spalte der Vertretungsmaßnahmen „Sonstige Maßnahmen“ einzutragen. Datenschutz Bei der Erfassung und Weitergabe der Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind die gefertigten Auswertungsbogen (und nur diese Zusammenfassungen) ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Verlangen kann diese Auswertung (nicht die Hilfstabellen) der Gesamtelternvertretung und den örtlichen Personalräten zugänglich gemacht werden. Nach Fertigstellung der Auswertungstabellen am Ende eines Schulhalbjahres sind alle Hilfstabellen umgehend (spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres) in geeigneter Form zu vernichten bzw. von den verwendeten Datenträgern zu löschen. Datenversion (EXCEL) Als Hilfe wird durch SenBJF eine Excel-Datei der Erhebung zu ”Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte” angeboten. Nach tagaktueller Eintragung in die jeweilige Hilfstabelle werden maschinell die Verknüpfungen zum Auswertungs-Bogen hergestellt. Nach Ende jedes Schulhalbjahres kann der ausgefüllte Bogen jeweils ausgedruckt werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist, bei der die Dateneingabe nur durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen stattfinden darf. Die Hilfstabellen (Papierform/Datei-Version) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten bzw. die Datei zu löschen. Spätester Zeitpunkt der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Bei Verwendung von Dateien sind die jeweiligen Dateien mit einem Kennwortschutz zu versehen. Datenermittlung mit UNTIS Seit dem 2. Schulhalbjahr 2015/16 besteht die Möglichkeit die benötigten Angaben für die Unterrichts- und Ausfallstatistik im Rahmen der UNTIS-Nutzung an der Schule zu ermitteln. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt über die durch UNTIS gegebene Unterstützung: Eine Anleitung finden Sie auf der Homepage von UNTIS unter: http://www.untis.com/HTML/untis_manuals.php - -> Regionales -> Berlin Verwenden Sie (bitte unter Beachtung der Anleitung!) in UNTIS den Bericht "Ausfallstatistik".