Drucksache 18 / 21 445 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2019) zum Thema: Berlin: „Original Play“ – Grober Unfug oder Türöffner für Pädo-Kriminelle? und Antwort vom 12. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21445 vom 29. Oktober 2019 über Berlin: „Original Play“ – Grober Unfug oder Türöffner für Pädo-Kriminelle? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das von Fred Donaldson entwickelte Konzept „Original Play“? Zu 1.: Der Senat bewertet die von Fred Donaldson entwickelte Methode sehr kritisch und hat im Rahmen des präventiven Kinderschutzes die Anwendung dieser Methode in Berliner Kindertageseinrichtungen mit Wirkung vom 30.10.2019 untersagt. 2. Laut Medienberichten räumte die Senatsbildungsverwaltung gegenüber der Sendung „Kontraste“ ein, "Original Play" werde insbesondere bei "jüngeren Kindern als kritisch gesehen", da es so auch "ungewollt zu Grenzüberschreitungen kommen könnte". Ab welchem Alter von Kindern würde der Senat derart körperbetonte Konzepte als unkritisch betrachten? Zu 2.: Der Senat sieht nach aktuellem Kenntnisstand die Anwendung dieser Methode für alle Altersgruppen als kritisch an. 3. Welche anderen Konzepte sind dem Senat bekannt, bei denen enge Körperkontakte zwischen schutzbedürftigen Kindern und Erwachsenen, die nicht die Eltern der Kinder sind, in Berliner Kindertageseinrichtungen eine Rolle spielen? Zu 3.: Dem Senat sind keine anderen Konzepte bekannt. 4. Welche pädagogischen Konzepte sind dem Senat bekannt, die von externen Anbietern in Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden und die Sexualität von Kindern zum Thema haben? Ist bei der Nutzung externer Angebote die Anwesenheit von pädagogischem Personal der Kindertageseinrichtungen a) verpflichtend und b) verlässlich sichergestellt? Zu 4.: Dem Senat sind keine pädagogischen Konzepte bekannt, die von externen Anbietern in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden und Sexualität von Kindern zum Thema haben. Sexualpädagogik ist gleichwohl Bestandteil des Schutzkonzeptes jeder Einrichtung und Inhalt des Berliner Bildungsprogramms. Bei externen Angeboten, egal welchen Inhaltes, ist die Anwesenheit des pädagogischen Personals verpflichtend; abweichende Regelungen sind nur mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten möglich. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass bei externen Anbietern der Kinderschutz sichergestellt wird? Werden Angebote stets geprüft? Müssen externe Mitarbeiter erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen? Ist dafür die Kita-Aufsicht zuständig? Zu 5.: Es ist Aufgabe der Träger gemäß § 45 SGB VIII i.V.m. § 3 RV Tag sowie dem Bundeskinderschutzgesetz , den Kinderschutz in den Einrichtungen sicher zu stellen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Dies gilt ebenfalls für die Überprüfung von Angeboten . Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen . Die Überprüfung und Dokumentationspflicht obliegt den Trägern. Die Kita- Aufsicht kann anlassbezogen Einsicht nehmen, beanstandet Verstöße und kontrolliert deren Abhilfe. Berlin, den 12. November 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie