Drucksache 18 / 21 448 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Fußgängerinsel Ritterstr. Ecke Lindenstr. und Antwort vom 13. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Turgut Altug (Bündnis90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21448 vom 29. Oktober 2019 über Fußgängerinsel Ritterstr. Ecke Lindenstr. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Friedrichhain-Kreuzberg (SGA Friedrichshain-Kreuzberg) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Fußgängerinsel Ritterstr. Ecke Lindenstr.? Welche Maßnahmen sind geplant? Antwort zu 1: Es werden zwei vorhandene Mittelinseln in der Lindenstraße in Höhe der Ritterstraße verbreitert und damit einhergehend die Bordführung der Fahrbahn angepasst. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Maßnahmen liegt seit Juli 2019 vor. Zum Stand der Bauausführung hat das SGA Friedrichshain-Kreuzberg folgende Stellungnahme abgegeben: „Die Baumaßnahme ist am 22.10.2019 an die Baufirma vergeben worden. Am 29.10.2019 fand die Anlaufberatung zum Bauvorhaben satt. Derzeit werden die Verkehrszeichenpläne für die bauzeitliche Anordnung erstellt und sollen bis zum 08.11.2019 vorliegen. Diese Pläne werden anschließend bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingereicht. Für die Bearbeitung des Antrages rechnen wir mit einer Bearbeitungsdauer von mind. 2 Wochen. 2 Anschließend könnte die Baufirma sofort mit den Arbeiten beginnen, wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen.“ Frage 2: Woran liegt es, dass diese Fußgängerinsel seit Jahren immer noch nicht errichtet wurde? Antwort zu 2: Seit der Vereinbarung über die Verbreiterung der Mittelinseln in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ bis zur Beauftragung der Baufirma waren mehrere Arbeitsschritte wie zum Beispiel die Vermessung des Standortes, die Durchführung der Vorplanung und der abgestimmten, genehmigten Ausführungsplanung und die Beauftragung eines Planungsbüros für die Bauüberwachung erforderlich. Ein schnellerer Ablauf dieser Arbeitsschritte war nicht möglich. Ein Grund dafür liegt in der knapp bemessenen Personalkapazität des Bezirksamtes. Da es eine große Anzahl bereits angeordneter Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger gibt, die auf die Finanzierung zur Umsetzung warten, war eine frühere Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Maßnahme in der Lindenstraße nicht möglich. Frage 3: Wo liegen die Zuständigkeiten für diese Bautätigkeit? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist als Straßenbaulastträger zuständig für den Bau der Maßnahme. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat dem Bezirksamt die finanziellen Mittel für den Bau, im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung, zur Verfügung gestellt. Frage 4: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg? Wann wird die Genehmigung der Verkehrslenkungsbehörde dem Bezirk vorliegen? Antwort zu 4: Die Zusammenarbeit mit dem Bezirk Friedrichshin-Kreuzberg besteht aufgrund der Mittelbereitstellung für den Bau der Maßnahme durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und gestaltet sich reibungslos. Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg ist für den Bau eigenständig verantwortlich (siehe auch Antwort zu 3). Die Verkehrszeichenpläne für die bauzeitliche Anordnung werden laut Stellungnahme vom SGA Friedrichhain-Kreuzberg bis zum 08.11.2019 vorliegen und anschließend bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht werden. Dann kann eine Genehmigung der Verkehrslenkungsbehörde für den Bauablauf erfolgen. 3 Frage 5: Wie bewertet der Senat die Bedeutung dieser Fußgängerinsel für die Kitas, Schulen und weitere soziale Einrichtungen in der Umgebung? Antwort zu 5: Aufgrund der Tatsache, dass die Lindenstraße zwei Fahrstreifen pro Richtung aufweist, ist die Anlage eines Fußgängerüberweges zur Absicherung für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Lindenstraße nicht möglich. Die Verbreiterung und Neuanlage der bereits vorhandenen Mittelinseln ist daher die einzige Möglichkeit, eine bauliche Verbesserung der Fahrbahnquerung zu erreichen. Dadurch wird die Aufstellfläche und die Wahrnehmung der Mittelinseln verbessert, was sich auch positiv auf die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger der Kitas, Schulen und anderer sozialen Einrichtungen der Umgebung auswirken wird. Berlin, den 13.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz