Drucksache 18 / 21 450 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 25. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Nachgefragt: Tunnel am S-Bahnhof – unterirdisch gut?!!?? Wie geht es weiter mit der barrierefreien Brücke auf der Südseite der Bahnanlage? und Antwort vom 14. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21450 vom 25. Oktober 2019 über Nachgefragt: Tunnel am S-Bahnhof – unterirdisch gut?!!?? Wie geht es weiter mit der barrierefreien Brücke auf der Südseite der Bahnanlage? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie häufig wird der Tunnel am S-Bahnhof Kaulsdorf durch wen gereinigt? Antwort zu 1: Die DB AG führt dazu aus: „Die Reinigung des Tunnels wird von der DB Service GmbH wie folgt vorgenommen. Tunnel und Treppen · Fegen 6 x pro Woche · Nass 3 x pro Woche Wand und Deckenflächen · Nass 1 x pro Monat Fenster · Reinigung 1 x pro Monat“ 2 Frage 2: Ist der Senat der Auffassung, dass die Frequenz der Reinigung des Tunnels am S-Bahnhof Kaulsdorf ausreicht, um den vorherrschenden Gestank zu vertreiben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Frage 3: Ist die DB AG der Auffassung, dass die Frequenz der Reinigung des Tunnels am S-Bahnhof Kaulsdorf ausreicht, um den vorherrschenden Gestank zu vertreiben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2 und 3: Bei dem in Rede stehenden Tunnel handelt es sich um eine Personenunterführung im Eigentum und in der Verantwortung der DB Netz AG. Der Senat ist nicht berechtigt, Kontrollen zur Frequenz der Reinigung in dieser Anlage durchzuführen. Die DB AG führt dazu aus: „Die DB AG ist der Auffassung, dass das unter Punkt 1. genannte Reinigungskonzept ausreichend ist. Anmerkung: Bei den letzten Kontrollen durch Mitarbeiter der DB AG (DB Netz AG) konnten keine Gerüche bzw. Verschmutzungen festgestellt werden.“ Frage 4: In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16687 schreibt der Senat, er habe die Planung einer barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite der Bahnanlagen bei der DB Station & Service AG bestellt. In welcher Phase der Planung befindet sich die DB AG? Frage 5: Welche Genehmigungen (öffentlich-rechtlich) oder Zustimmungen (privatrechtlich) sind für den Bau der Brücke erforderlich und liegen diese vor? Wenn nein: Wann werden diese vorliegen bzw. welche Hindernisse stehen der Erteilung entgegen? Frage 6: Wann wird mit dem Bau der behindertengerechten Verlängerung zur Südseite begonnen? Frage 7: Wie hoch sind die Kosten hierfür? Antwort zu 4 bis zu 7: Die DB AG führt dazu aus: „Im Zuge der Verhandlungen mit dem Land Berlin zu einer Rahmenvereinbarung über Investitionen an den Verkehrsstationen soll die Maßnahme Kaulsdorf – Verlängerung Fußgängerbrücke – als Projekt vorgesehen werden. 3 Gemäß Abstimmung mit dem Land Berlin werden erst mit Abschluss der Rahmenvereinbarung die zeitliche Einordnung und verlässliche Terminangaben möglich sein. Wir gehen davon aus, dass 2020 die Vereinbarung geschlossen werden kann. Da sich das Projekt noch in der Leistungsphase 0 befindet, sind bisher keine Genehmigungen eingeholt worden. Inwiefern Zustimmungen oder Genehmigungen notwendig sind, ergibt sich im Laufe der Planung. Derzeit wird davon ausgegangen, dass für die Verlängerung der Personenüberführung eine Plangenehmigung notwendig ist. Die Kosten für eine Verlängerung der Personenüberführung werden auf ca. 3 Mio. € geschätzt.“ Frage 8: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 8: Nein. Berlin, den 14.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz