Drucksache 18 / 21 455 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Es bröckelt überall – Gebäudeunterhalt und Vernachlässigung der Berliner Museen und Antwort vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Angeordneter Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21455 vom 31.10.2019 über Es bröckelt überall – Gebäudeunterhalt und Vernachlässigung der Berliner Museen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Stiftung Preußischer Kulturbesitz um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist in der Beantwortung berücksichtigt. 1. Wie bewertet der Berliner Senat die deutliche Kritik des Bundesrechnungshofs an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hinsichtlich des Gebäudeunterhalts der Berliner Museen, bei dem „über viele Jahre hinweg ein erheblicher Bauunterhaltungsstau entstanden“ sei, dem seitens der Stiftung „nicht effektiv begegnet“ werde? Zu 1.: Die Darstellungen des Bundesrechnungshofs (BRH) sind im Wesentlichen korrekt . Zurückzuführen ist der entstandene Bauunterhaltungsstau bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zum einen auf die fehlende erforderliche finanzielle Mittelbereitstellung, u. a. bedingt dadurch, dass die SPK eine bedarfsgerechte Anmeldung , die immer mit den Zuwendungsgebern abgestimmt wird und sich auch in deren haushalterchen Rahmenbedingungen halten muss, nicht konsequent vornahm. Der Fokus lag nach der Wiedervereinigung klar auf der Behebung der großen Sanierungsbedarfe im Ostteil Berlins, die dank der Zuwendungsgeber zu einem großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Zum anderen konnten aufgrund des fehlenden Personals bei der SPK und beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als der zuständigen Bauverwaltung auch bei vorhandenen Mitteln Maßnahmen nicht oder nur sehr verzögert realisiert werden. Ferner sind Ausschreibungen der öffentlichen Hand für die Bauwirtschaft oft nicht attraktiv genug, so dass auch veranschlagte Mittel mangels Auftragsvergaben nicht abfließen konnten. Seite 2 von 4 2. Wieso sind vor allem Schäden an Fassaden und Fenstern sowie fehlende Abdichtungen zu verzeichnen , die doch verhältnismäßig einfach behoben werden könnten? Zu 2.: Viele Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sind erfolgt, die naturgemäß nicht im Bericht auftauchen. Die Mittel, die der SPK in den letzten Jahren für die Bauunterhaltung zur Verfügung standen, haben nicht ausgereicht, um die Werterhaltung der Gebäude sicherzustellen. Prioritär mussten und müssen Bauunterhaltsmaßnahmen zur Verkehrssicherheit bzw. Betriebssicherheit durchgeführt werden. Zudem handelt es sich bei den notwendigen Fassadenarbeiten teilweise um sehr aufwendige Instandhaltungsarbeiten. Wegen der nicht ausreichend zur Verfügung gestellten Mittel muss z. B. die Fassadensanierung in der Villa-von-der-Heydt in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Ostfassade wurde bereits 2008 und die Nordfassade 2017/2018 saniert. Mit der Sanierung der West- und Südfassade ist in diesem Jahr begonnen worden. Die Fertigstellung ist im Jahr 2020 geplant. Der Bauunterhaltungsstau wird nun sukzessive abgebaut. 3. Welche Senatsverwaltungen stehen in regelmäßigem Kontakt mit der SPK und in welcher Form sowie hinsichtlich welcher Arbeitsschwerpunkte? Zu 3.: Als Mitglieder des Stiftungsrates sind die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die Belange der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zuständig. Dies gilt auch für Fragen des Bauunterhaltes. Die übrigen Berliner Senatsverwaltungen werden von der SenKultEuropa eingebunden, wo es punktuell erforderlich ist. 4. Wie nimmt das Land Berlin seine Verantwortung dahingehend wahr, dass die Stiftung auch ausreichend Geld in die Instandhaltung ihrer bedeutenden Gebäude steckt, was angesichts der vorliegenden Kritik nicht der Fall zu sein scheint? Zu 4.: Über die Beteiligung am Stiftungsrat und seinen Gremien (Referentenkommission/ Arbeitsgruppe Bau) ist das Land Berlin unmittelbar an der Entscheidungsfindung sämtlicher Belange der SPK beteiligt. Das Land Berlin finanziert den Betriebshaushalt der SPK entsprechend des geltenden Finanzierungsabkommens zuverlässig und korrespondierend zu den Bundesmitteln mit seit Jahren erheblich steigenden Zuschüssen (2000: 13.178 T€, 2019: 25.431 T€). 5. Wie schätzt der Senat den baulichen Zustand der mehr als 20 zur SPK gehörenden Museen, Sammlungen, Bibliotheken, Instituten und Archiven ein und welcher Sanierungsbedarf besteht konkret in welcher Höhe? (Bitte um einzelne Auflistung für die jeweiligen Gebäude) Zu 5.: Siehe die Antwort zur Frage 7. Erst nach Aufstellung des dort genannten detaillierten Instandhaltungsplans wird diese Frage zu beantworten möglich sein. 6. Welche Summen sind in den letzten zehn Jahren in die Instandhaltung der einzelnen Gebäude geflossen und welche Maßnahmen wurden umgesetzt? Welche Summen sind in 2019 und den Folgejahren geplant? (Bitte um Aufschlüsselung auf die Jahre und Gebäude). Seite 3 von 4 Zu 6.: Eine Aufschlüsselung ist für die Jahre nach Einrichtungen möglich, nicht aber für einzelne Gebäude in der gesetzten Beantwortungsfrist: Abkürzungen in der nachstehenden Tabelle: HV – Hauptverwaltung SMB – Staatliche Museen zu Berlin SBB – Staatsbibliothek zu Berlin GStA – Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz SIM – Staatliches Institut für Musikforschung Die Bauunterhaltung des Ibero-Amerikanischen Instituts, verortet im Gebäude der SBB, erfolgt über die SBB – Kapitel 3. Im Übrigen verweise ich auch hier auf die Beantwortung zu Frage 7. 7. Warum wurde bisher noch kein Instandhaltungsplan aufgestellt? Wird dies nun nachgeholt werden? Zu 7.: Die SPK und das BBR befinden sich derzeit in Abstimmung zur Aufstellung eines Instandhaltungsplans. Dazu müssen mit dem BBR zunächst die notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen Bauunterhaltsmaßnahmen für alle Liegenschaften erfasst und konkret beschrieben werden, um den Bauunterhaltungsstau sukzessive mit Prioritätensetzungen abzubauen. Im Zuge der Aufstellung des Planes, die bislang nur mit externer Hilfe möglich ist, wird neben einer grundlegenden Erhöhung der dafür verlässlich zur Verfügung stehenden Mittel zudem zu prüfen sein, inwieweit auch die personelle Ausstattung (beim BBR und auch der SPK) angepasst werden muss. IST 2009 IST 2010 IST 2011 IST 2012 IST 2013 IST 2014 IST 2015 IST 2016 IST 2017 IST 2018 Kapitel 1 HV 50.865,57 € 52.056,38 € 106.000,00 € 87.000,00 € 51.000,00 € 93.000,00 € 56.000,00 € 93.000,00 € 93.000,00 € 129.768,40 € Kapitel 2 SMB 1.716.287,89 € 2.704.508,43 € 3.144.000,00 € 2.351.000,00 € 2.938.000,00 € 3.104.000,00 € 3.183.000,00 € 4.800.000,00 € 4.410.000,00 € 3.275.052,88 € Kapitel 3 SBB 795.997,32 € 698.443,54 € 845.000,00 € 719.000,00 € 464.000,00 € 450.000,00 € 877.000,00 € 1.112.000,00 € 1.157.000,00 € 1.202.842,22 € Kapitel 4 GStA 111.291,60 € 111.455,29 € 74.000,00 € 76.000,00 € 118.000,00 € 140.000,00 € 163.000,00 € 175.000,00 € 153.000,00 € 42.074,31 € Kapitel 6 SIM 145.519,81 € 164.618,18 € 156.000,00 € 101.000,00 € 80.000,00 € 120.000,00 € 107.000,00 € 86.000,00 € 96.000,00 € 128.485,08 € GESAMT 2.819.962,19 € 3.731.081,82 € 4.325.000,00 € 3.334.000,00 € 3.651.000,00 € 3.907.000,00 € 4.386.000,00 € 6.266.000,00 € 5.909.000,00 € 4.778.222,89 € Seite 4 von 4 8. Warum gelingt es angesichts der Vielzahl der Gesellschafter der SPK nicht, den Fehlbedarf von 50 Millionen Euro pro Jahr aufzubringen? Zu 8.: Die SPK ist eine von Bund und Ländern finanzierte öffentlich-rechtliche Stiftung, deren Bedarfe über den Betriebshaushalt, zu dem auch der Bauunterhalt gehört, so umfassend, wie allen Zuschussgebern im Rahmen derer gesamthaushalterischer Rahmenbedingungen möglich, finanziell ausgestattet wird. Neben dem Finanzbedarf für die Bauunterhaltung (für den nicht jährlich, sondern insgesamt ein Fehlbedarf i.H.v. rd. 50 Mio. € besteht) gibt es jährlich Steigerungen im Personal- und Betriebskostensektor, die Haushaltsansätze müssen jeweils abgewogen werden. Eine bedarfsgerechte Erhöhung des Bauunterhaltstitels hätte Minderausgaben in anderen Bereichen zur Folge gehabt, die zu Lasten anderer gesetzlicher Aufgaben geführt hätten. Berlin, den 12.11.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa