Drucksache 18 / 21 456 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Abschreiben und hoffen, dass es keiner merkt – Plagiate an den Berliner Universitäten und Hochschulen und Antwort vom 18. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21456 vom 31. Oktober 2019 über Abschreiben und hoffen, dass es keiner merkt – Plagiate an den Berliner Universitäten und Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Berliner Hochschulen beantworten kann. Diese wurden um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Doktortitel wurden an den Berliner Universitäten und Fachhochschulen in staatlicher oder konfessioneller Trägerschaft seit deren Bestehen aberkannt, weil die ihnen zugrunde liegenden Dissertationen schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten aufwiesen? Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Einrichtungen und ggf. die Jahre, sofern statistisch erfasst) Zu 1.: Die Freie Universität Berlin hat elf Fälle, die Humboldt Universität zu Berlin zwei Fälle (2015 und 2019) und die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) sechs Fälle gemeldet . Die anderen Hochschulen haben Fehlanzeige gemeldet. 2. Wie viele Professorentitel wurden an den Berliner Universitäten und Fachhochschulen in staatlicher oder konfessioneller Trägerschaft seit deren Bestehen aberkannt, weil die ihnen zugrunde liegenden Habilitationen schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten aufwiesen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Einrichtungen und ggf. die Jahre, sofern statistisch erfasst) Zu 2.: Keine. 3. Wie viele Magister-, Diplom-, Bachelor- oder Mastertitel wurden an den Berliner Universitäten und Fachhochschulen in staatlicher oder konfessioneller Trägerschaft seit deren Bestehen aberkannt, weil die ihnen zugrunde liegenden Dissertationen schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten aufwiesen? (Bitte um um Aufschlüsselung auf die einzelnen Einrichtungen und ggf. die Jahre, sofern statistisch erfasst) - -2 Zu 3.: Keine. 4. Haben die aufgedeckten Plagiatsfälle in den letzten Jahren zugenommen und wenn ja, worauf ist dies zurückzuführen? Zu 4.: Die Freie Universität Berlin und die Charité stellen eine Zunahme der Plagiatsfälle fest. Sie führen dies auf eine höhere Sensibilität für das Thema sowie auf verbesserte digitale Instrumente zum Aufspüren von Plagiaten zurück. Alle anderen Hochschulen können keine Zunahme feststellen. 5. Welche Verfahrensweisen gibt es bei den einzelnen Einrichtungen zur Aufdeckung von Plagiaten und wann wird man aktiv – nur bei Hinweisen von außen oder auch mit einer internen Prüfkomponente? (Bitte um Auflistung der Vorgehensweise der einzelnen Einrichtungen) Zu 5.: An der Freien Universität Berlin wird sowohl den Hinweisen von Prüferinnen und Prüfern als auch aus der Öffentlichkeit systematisch nachgegangen. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat eine Kommission eingesetzt, die begründeten Verdachtsfällen nachgeht. An den Fachbereichen kommen diverse Überprüfungsprogramme zur Anwendung. Im Rahmen der Humboldt Graduate School werden regelmäßig Workshops zur Plagiatsprävention angeboten. An der Universität der Künste existiert eine Ombudsperson, die interne wie externe Hinweise auf wissenschaftliche Verfehlungen prüft. An der Charité gibt es Ombudspersonen sowie eine Ständige Untersuchungskommission. Wissenschaftliche Arbeiten werden regelmäßig stichprobenartig mittels entsprechender Softwareprogramme überprüft. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin setzt Plagiatssoftwareprogramme ein und hat die systematische Doppelbetreuung aller Abschlussarbeiten eingeführt. Die Beuth-Hochschule für Technik Berlin, die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie die „Alice Salomon“- Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin setzen regelmäßig Plagiatssoftwareprogramme bei Abschlussarbeiten ein. Die Katholische Hochschule für Sozialwesen hat eine Ombudsperson institutionalisiert. In Verdachtsfällen kommt eine entsprechende Prüfsoftware zum Einsatz. Die Evangelische Hochschule Berlin hatte bislang keine Plagiatsfälle. An der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ gibt es ebenfalls eine Ombudsperson. Die Hochschule weist darauf hin, dass es aufgrund ihres musikalischen Profils nur wenig schriftliche Abschlussarbeiten gibt. Vergleichbares gilt auch für die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ und die Kunsthochschule Berlin (Weißensee) – Hochschule für Gestaltung. - -3 6. Welchen Wert außerhalb von Symbolik hat eine Rüge für wissenschaftliches Fehlverhalten, wie sie etwa die Freie Universität nach eigener Aussage in der Causa Franziska Giffey erstmals erteilte? Zu 6.: Es handelt sich um ein Bewertungsergebnis der Freien Universität Berlin. 7. Wie viele Rügen wurden an den Berliner Universitäten und Fachhochschulen in staatlicher oder konfessioneller Trägerschaft seit deren Bestehen erteilt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Einrichtungen und ggf. die Jahre, sofern statistisch erfasst) Zu 7.: Die Freie Universität Berlin hat eine und die Charité 13 Rügen erteilt. Alle anderen Hochschulen haben Fehlanzeige gemeldet. 8. Wie schätzt der Senat die Dunkelziffer beim wissenschaftlichen Fehlverhalten ein und wo wird Verbesserungsbedarf bei der Aufklärung gesehen? Zu 8.: Über die mögliche Dunkelziffer kann der Senat keine belastbare Aussage treffen. Es bleibt Daueraufgabe aller wissenschaftlichen Einrichtungen, für die erforderlichen Standards zu sensibilisieren und entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. 9. Wie bewertet der Senat Überlegungen, das Tragen von Titeln auf den wissenschaftlichen Bereich zu beschränken und im öffentlichen Leben darauf zu verzichten, wie es etwa jüngst der Kollege Sebastian Schlüsselburg vorgeschlagen hat? Zu 9.: Der Senat sieht hierin keinen Zusammenhang zu qualitätssichernden Maßnahmen bei wissenschaftlichen Arbeiten. Berlin, den 18. November 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -