Drucksache 18 / 21 457 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Die Berliner Polizei – Deine Freundin und Helferin? und Antwort vom 19. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21457 vom 31. Oktober 2019 über Die Berliner Polizei – Deine Freundin und Helferin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer kam wann und mit welcher Begründung auf die Idee, die seit über 200 Jahren bestehende Bezeichnung „Der Polizeipräsident von Berlin“ in durch die nichtssagende Bezeichnung „Polizei Berlin“ zu ersetzen? 2. Wann und durch wen wurde diese Änderung beschlossen und inwiefern wurden die betroffenen Mitarbeiter sowie die Personalvertretung im Polizeipräsidium vorab informiert und einbezogen? Wenn nein, warum hielt man dies nicht für erforderlich? Zu 1. und 2.: Die Frage einer möglichen Umbenennung der Behördenbezeichnung von „Der Polizeipräsident in Berlin“ zu „Polizei Berlin“ wird bereits seit mehreren Jahren erörtert. So wird seit 2012 in der Wort-Bild-Marke der Behörde der Schriftzug Polizei Berlin verwendet. In der 46. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 28. Oktober 2019 hat Herr Senator Geisel über die geplante Umbenennung informiert . Die Mitarbeitenden der Polizei wurden unverzüglich durch die Behördenleitung über die beabsichtigte Änderung der Polizei unterrichtet. In welchem Umfang die Beschäftigtenvertretungen in der Vergangenheit außerhalb normierter Beteiligungs - und Informationsrechte einbezogen wurden, kann nachträglich nicht mehr nachvollzogen werden. Die Bezeichnung „Polizei Berlin“ ist zukunftssicher und geschlechtsneutral. In 12 von 16 Bundesländern, unter anderem in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, wird die einheitliche Struktur „Polizei XY“ verwendet. Sowohl die Behörde als solche, als auch die Presse sowie jegliche anderen Medienformate nutzen diese Bezeichnung bereits seit Jahren in ihrem Sprachgebrauch. Der Name „Polizei Berlin“ ist folglich bereits fest verankert. Seite 2 von 2 3. Warum kann nicht einfach – wie etwa auch bei der Bundeskanzlerin geschehen – die Amtsbezeichnung bei einer Frau in „Die Polizeipräsidentin von Berlin“ für deren Amtsdauer geändert werden und somit flexibel reagiert werden – egal ob Mann oder Frau an der Spitze stehen? Zu 3.: Bei der Bezeichnung „Der Polizeipräsident in Berlin“ handelt es sich um eine Behördenbezeichnung und nicht um eine Amtsbezeichnung. 4. Welche Gesamtkosten sind mit der Umbenennung konkret verbunden und wie schlüsseln sich diese im Einzelnen auf (neue Beschilderung, neue Visitenkarten, neues Briefpapier etc.)? Zu 4.: Die Polizei verfügt derzeit über 70 Liegenschaften mit 500 Gebäuden. Alle zwei Jahre werden ca. 200-300 Dienststellenschilder zu je 27,50 € (ca. 8.250 € zuzüglich Druckfarbe usw. = ca. 10.000 €) erworben, um beschädigte bzw. veraltete Schilder auszutauschen. Dessen ungeachtet weist die Mehrheit der Dienststellenschilder die geschlechtsneutrale Bezeichnung „Polizei“ auf und nicht bzw. nur im Ausnahmefall die Bezeichnung „Der Polizeipräsident in Berlin“. Eine Erneuerung ist daher lediglich auf wenige Standorte bezogen (z.B. Platz der Luftbrücke), die zu erwartenden Ausgaben als Einmalkosten wären überschaubar. Unabhängig davon werden das Briefpapier und weitere Dokumente digital am PC erzeugt und schaffen folglich keine zusätzlichen Ausgaben. 5. Wo werden die Kosten etatisiert und warum wird dies erst nach den Haushaltsberatungen im Fachausschuss durch die Hintertür als Vorhaben angekündigt? Zu 5.: Die Umbenennung der Polizeibehörde hat keinen direkten Bezug zum Haushalt. Zusätzlich ist der Vorgang nicht mit größeren Ausgaben verbunden (siehe Antwort zu Frage 4). Demgemäß werden die daraus entstehenden Ausgaben aus dem laufenden Haushalt gedeckt. 6. Sind Innensenator, Innenstaatssekretär und Polizeipräsidentin tatsächlich der Auffassung, dass die Umbenennung der Amtsbezeichnung im Vergleich zu Personalmangel, schlechter Bezahlung, Überstunden und einem veralteten Fuhrpark wirklich das größte Problem sind? Zu 6.: Nein. Die Umbenennung steht mit den von Ihnen genannten Punkten in keinerlei Zusammenhang und hat folglich keine Auswirkung auf diese Problemstellungen. Berlin, den. 19. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport