Drucksache 18 / 21 458 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Anweisung der Anordnung – Warum hakt es bei der Ampel vor Insel-Schule in Schmöckwitz auf den letzten Metern? und Antwort vom 14. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21458 vom 31. Oktober 2019 über Anweisung der Anordnung – Warum hakt es bei der Ampel vor der Insel- Schule in Schmöckwitz auf den letzten Metern? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb kam es nach Beantwortung der Anfrage Nr. 18/21183 (Sachstand vom 15.10.2019) noch einmal zu Problemen bei der Anordnung der Baustelleneinrichtung für die o.g. Ampel, die fast zu einer Absage der Baufirma geführt hätte? Antwort zu 1: Die mit dem Antrag eingereichten, mangelhaften Verkehrszeichenpläne mussten von der Verkehrslenkung Berlin wiederholt angefordert werden. Da die neu eingereichten Verkehrszeichenpläne unter anderem einen nicht verkehrssicheren Zustand während der Bauzeit abbildeten, mussten erneut Abstimmungsgespräche mit der bauausführenden Firma geführt werden. Frage 2: Seit wann hatte die Firma Alliander die bauausführende Firma, die am 28.10.2019 mit den Bauarbeiten vor Ort beginnen wollte, vertraglich gebunden und welche zeitlichen Absprachen für den Bauablauf gab es? Antwort zu 2: Die bauausführende Firma wurde am 02.07.2019 von Alliander gebunden. Es erfolgte bereits am 18.07.2019 (und somit bereits vor der Genehmigung der Straßenbauplanung durch das Tiefbauamt des Bezirkes) eine Baubegehung mit der bauausführenden Firma zwecks zeitlicher Festlegung für die Versetzung des Lichtmastes, für den Masteinbau und die Straßenquerung. 2 Frage 3: Warum konnte die VLB – im Wissen um den Zeitplan und die Vorgeschichte der Ampel – trotz mehrfacher Anfragen der Firma Alliander bzw. der bauausführenden Firma keine pünktliche Anordnung der Baustelleneinrichtung gewährleisten? Frage 4: Weshalb hatte die Bearbeitung dieses Antrags keine Priorität, sondern wurde immer wieder nach hinten verschoben? Antwort zu 3 und 4: Vor dem Hintergrund der Planung, die Ampel bis Ende 2019 in Betrieb zu nehmen, war dem Antrag der bauausführenden Firma auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom 25.07.2019 keine besondere Dringlichkeit zu entnehmen. Nach einer Anfrage der Firma Alliander am 20.09.2019 wurde der Antrag in eine priorisierte Bearbeitung genommen. Eine frühere Bearbeitung war durch die hohe Anzahl vorliegender Anträge auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, welche aufgrund notwendiger anderer Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ebenfalls einer Priorisierung unterlagen, nicht möglich. Frage 5: Warum wurden die Gespräche mit der Baufirma Ende Oktober mehrmals verschoben und welche Punkte waren dabei noch klären? Antwort zu 5: Die Gespräche wurden verschoben, da seitens der Baufirma keine Zusage zu den seitens der VLB vorgeschlagenen Terminen gegeben werden konnte. Am 28.10.2019 fand ein gemeinsamer Besprechungstermin der VLB mit der Firma Alliander und der bauausführenden Firma statt. Da die eingereichten Verkehrszeichenpläne einen nicht verkehrssicheren Zustand während der Bauzeit abbildeten, musste eine sichere Verkehrsführung während der Bauzeit abgestimmt werden. Darüber hinaus wurden die Ausführungszeiten der einzelnen Bauphasen abgestimmt. Frage 6: Warum hat die VLB nicht von sich aus auf die offenen Punkte hingewiesen und deren Klärung aktiv angemahnt? Antwort zu 6: Sofort nach Beginn der priorisierten Bearbeitung hat die VLB aktiv auf die nicht prüfbaren Verkehrszeichenpläne hingewiesen und um Benennung eines neuen Ausführungszeitraums gebeten. Da auch die nach der Besprechung eingereichten Verkehrszeichenpläne weiterhin fehlerhaft waren, hat die VLB von sich aus und unverzüglich auf diese Fehler hingewiesen und die Bearbeitung des Antrags somit aktiv fortgesetzt. 3 Frage 7: Weshalb haben die Senatorin und der zuständige Staatssekretär nicht aktiv in das Verfahren eingegriffen, um die Untätigkeit der VLB zu beenden und die Anordnung zu beschleunigen? Antwort zu 7: Der Staatssekretär für Verkehr hat sofort nach Kenntnis des Vorganges die VLB um Priorisierung gebeten. Zu diesem Zeitpunkt hatte die VLB bereits die erforderlichen Schritte zur Beschleunigung eingeleitet. Frage 8: Wann konkret erfolgt nun die Anordnung der Baustelleneinrichtung und mit welchen Inhalten und Vorgaben? Antwort zu 8: Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Sicherung der Arbeitsstelle erfolgte am 05.11.2019. Die verkehrsrechtliche Anordnung umfasst die Absicherung des Arbeitsstellenbereiches gegenüber den öffentlichen Verkehrsflächen mittels Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden vorrangig durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) sowie die örtlichen Gegebenheiten bestimmt. Beide Gehwegseiten werden jeweils halbseitig unter Aufrechterhaltung einer 1,60 m breiten Geh- und Radwegeführung umgebaut. Der Fußgänger- und Radverkehr wird zu jeder Zeit aufrechterhalten. Der Kraftfahrzeugverkehr wird kurzzeitig in verkehrsarmen Zeiten zum Setzen der Maste der Lichtzeichenanlage und zur Materialanlieferung beschränkt. Der Straßenbahnverkehr ist nicht betroffen. Frage 9: Welchen Zeitplan gibt es für die Fertigstellung der Ampel? Antwort zu 9: Mit der Einrichtung der Arbeitsstelle soll am 13.11.2019 begonnen werden, als Baubeginn wurde der 18.11.2019 abgestimmt. Als Fertigstellungstermin ist von der bauausführenden Firma der 13.12.2019 benannt worden. Frage 10: Wie erklärt sich die Tatsache, dass der Fragesteller sowie ein Kollege der Koalition am selben Tag Senatorin und Staatssekretär auf die Probleme vor Ort hinwiesen, der Koalitionsabgeordnete von Staatssekretär Streese umgehend per Mail Antwort erhielt, der Oppositionsabgeordnete Förster jedoch nicht? Frage 11: Entspricht es dem Demokratieverständnis des Staatssekretärs, dass Abgeordnete, je nachdem ob der Opposition oder der Regierung angehörend, unterschiedlich bei der Beantwortung ihrer Anfragen behandelt werden und wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, wie erklärt sich dieser Vorgang? 4 Frage 12: Wie will die Hausleitung künftig sicherstellen, dass eine GGO-gerechte und alle Abgeordnete gleich behandelnde Antwort erfolgt? Antwort zu 10 bis zu 12: Die Rechte der Abgeordneten sind dem Senat bekannt. Selbstverständlich werden Anfragen von Abgeordneten konform der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) beantwortet und grundsätzlich die Abgeordneten aller Parteien gleich behandelt. Zwischenzeitlich wurde dem Fragesteller geantwortet. Berlin, den 14.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz