Drucksache 18 / 21 460 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 28. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Mit dem Fahrrad von Schöneberg nach Kreuzberg und Antwort vom 12. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21460 vom 28. Oktober 2019 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Mit dem Fahrrad von Schöneberg nach Kreuzberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin und Tempelhof-Schöneberg von Berlin jeweils um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Diese werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welchen aktuellen Stand hat die Umsetzung eines Beschlusses der BVV Tempelhof-Schöneberg zur Einrichtung einer Fahrradstraße vom Kleistpark bis hin zur Kreuzbergstraße? Antwort zu 1: Der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg von Berlin antwortet wie folgt: „Dem Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg (SGA F-K) ist der BVV- Beschluss aus Tempelhof-Schöneberg bisher nicht bekannt gewesen. Gerne bietet das SGA F-K seine Unterstützung an. Die restlichen Fragen müsste das Bezirksamt (BA) Tempelhof-Schöneberg beantworten.“ Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt: „Es überrascht, warum der Senat bezüglich der Umsetzung eines BVV-Beschlusses vom 19.06.2019 durch das Bezirksamt angefragt wird. Der Leitfaden für Fahrradstraßen liegt im Entwurf vor und befindet sich in der Behördenabstimmung. Nach Durchsicht des Entwurfs zeichnet sich ab, dass für eine rechtssichere Planung und Umsetzung einer Fahrradstraße gemäß BVV Tempelhof- 2 Schöneberg Drucksache 1257/XX, vorbereitende verkehrsplanerische Untersuchungen und Begutachtungen erforderlich sind. Die umfangreichen Untersuchungen und die Planung sollen an ein externes Ingenieur- Büro vergeben werden. Für das Vergabeverfahren und die anschließende Beauftragung muss eine fachlich fundierte Aufgabenstellung erarbeitet werden, die alle verkehrs- und straßenrechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Das Bezirksamt ist bemüht, nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten, diese noch in 2019 zu erstellen und das Vergabeverfahren, sobald die Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesichert ist, zu starten.“ Frage 2: Wer koordiniert die bezirksübergreifende Umsetzung dieser Maßnahme?? Antwort zu 2: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt: „In der Regel erfolgt die Koordinierung von Bezirksprojekten, die Bezirksgrenzen überschreiten, durch die Bezirke untereinander. So ist es auch hier vorgesehen.“ Frage 3: Wann ist die Fahrradstraße fertig? Wieso dauert das so lange? Antwort zu 3: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt: „Ein Fertigstellungstermin kann noch nicht benannt werden. Die vorbereitenden Untersuchungen werden wichtige Hinweise geben, welche Maßnahmen zur Planung und Umsetzung erforderlich sind. Erst dann kann ein realistischer Zeitplan zur Umsetzung aufgestellt werden. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1.“ Frage 4: Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die zuständige fachliche Stelle bei seiner Entscheidung herangezogen? a) Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden? b) Wie lauten die Ergebnisse: wie viele Kraftfahrzeuge passieren die besagte Passage täglich? Wie viele Radfahrerinnen und Radfahrer nutzen diese Strecke? c) Wie sind diese Zahlen zu bewerten? Antwort zu 4: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt: „Siehe Antwort zu Frage Nr. 1.“ Frage 5: Welche Rolle spielt die Monumentenbrücke für den bezirksübergreifenden Kraftfahrzeug-Verkehr? 3 Antwort zu 5: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt: „Bereits jetzt ist bekannt, dass der Straßenzug Monumentenstraße gemäß „Stadtentwicklungsplan Verkehr“ zum übergeordneten Straßennetz gehört. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 1.“ Frage 6: Wird es im Zuge der Umsetzung eine feste Anbindung an den Fernradweg Leipzig Berlin, insbesondere aber eine radfahrfreundliche Zufahrt in den Park am Gleisdreieck, geben? Antwort zu 6: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin antwortet wie folgt: „Ein fahrradfreundlicher Anschluss zwischen Monumentenbrücke und dem sog. „Flaschenhalspark“ ist bereits im Rahmen des Projektes „Radfernweg Berlin-Leipzig“ im Bereich der Lichtsignalanlage Monumentenstraße/Kreuzbergstraße vorgesehen und wird unabhängig von der Fahrradstraßenplanung umgesetzt. Der Generalübernehmer für Lichtsignalanlagen im Land Berlin ist mit den entsprechenden Ingenieur- und Bauleistungen beauftragt und hat die Arbeit bereits aufgenommen.“ Berlin, den 12.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz