Drucksache 18 / 21 462 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 29. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2019) zum Thema: Investitionen in die BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH und Antwort vom 14. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21462 vom 29.10.2019 über Investitionen in die BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Metalcorp Group B.V. plant ausweislich ihrer Internetseite (https://www.metalcorpgroup.com/metalcorpgroup -b-v-plant-ausbau-der-aluminiumproduktion-und-der-stahlaktivitaeten/?lang=de) „umfangreiche Investitionen in eine zweite Stranggussanlage sowie in eine Homogenisierungsanlage bei ihrer Tochtergesellschaft BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH“, Kopenhagener Str. 59 in 13407 Berlin- Reinickendorf. – Was ist dem Senat zu dieser Kapazitätserweiterung bekannt? Antwort zu 1: Die BAGR Berliner Aluminiumwerk GmbH betreibt an dem in der Frage benannten Standort eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage zum Schmelzen mit einer Schmelzkapazität von 90.000 Tonnen im Jahr. Die zweite Stranggussanlage sowie die Homogenisierungsanlage führen zu keiner Erhöhung der genehmigten Schmelzkapazität. Mit der zweiten Stranggussanlage sollen andere Blockmaße gefertigt werden. Ein Parallelbetrieb der beiden Gießanlagen ist nicht möglich, mit zusätzlichen Emissionen ist nicht zu rechnen. Die Homogenisierungsanlage soll aus drei gasbefeuerten Öfen mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 12,6 MW bestehen, in denen die Walzbarren qualitativ durch Beheizung behandelt werden (es erfolgt kein Aufschmelzen). Frage 2: Inwiefern sind diese Erweiterungen der Anlagen bereits genehmigt? Inwiefern wurde oder wird die Betriebsgenehmigung auf Grund der Erweiterung überprüft? Antwort zu 2: Die zweite Stranggussanlage wurde nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) angezeigt. Mit Bescheid vom 26.10.2018 wurde bestätigt, dass die Änderung 2 ohne Änderungsgenehmigungsverfahren erfolgen kann. Zurzeit wird die zweite Stranganlage installiert. Die fertiggestellte Stranggussanlage wird im Rahmen der nächsten Routineüberwachung überprüft. Für die Homogenisierungsanlage hat die Anlagenbetreiberin bereits ein Ingenieurbüro mit der Zusammenstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Mit der Antragsstellung ist kurzfristig zu rechnen. Kommt es zu einem positiven Abschluss des Genehmigungsverfahrens, wird vor Inbetriebnahme eine Schlussbegehung zur Überprüfung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen durchgeführt. Dem Genehmigungsverfahren vorgelagert ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung. Frage 3: Wer hat die Genehmigung erteilt? Antwort zu 3: Die Änderungsanzeige zur zweiten Stranggussanlage wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestätigt. Sobald er vorliegt, wird der Genehmigungsantrag für die Homogenisierungsanlage durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet. Frage 4: Inwiefern ergeben sich dadurch zusätzliche Verkehre durch die Wohngebiete in Wilhelmsruh und Rosenthal ? Antwort zu 4: Die zweite Stranggussanlage und die geplante Homogenisierungsanlage werden zu keinem er-höhten Verkehrsaufkommen führen. Frage 5: Inwiefern sind weitere Geruchsbelästigungen in Wilhelmsruh im Zusammenhang mit den neuen Anlagen zu erwarten? Antwort zu 5: Im Rahmen der Prüfung der Änderungsanzeige zur zweiten Stranggussanlage wurde festgestellt, dass durch die Änderung keine zusätzlichen Geruchsbelästigungen zu erwarten sind. Ausgehend von den bisher vorliegenden Informationen zu der geplanten neuen Homogenisierungsanlage wird erwartet, dass keine zusätzlichen Geruchsbelästigungen in Wilhelmsruh auftreten werden. Frage 6: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um bereits bestehende und künftige Geruchsbelästigungen abzustellen ? 3 Antwort zu 6: Auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden am 03.12.2019 Geruchsmessungen an der genehmigungsbedürftigen Anlage zur Erstellung eines Gutachtens durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Frage 7: Mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass eine Gesundheitsgefährdung der Wilhelmsruher Bevölkerung durch den Anlagenbetrieb ausgeschlossen ist? Antwort zu 7: Die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid entsprechend der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - festgelegten emissionsbegrenzenden Anforderungen ist der Genehmigungsbehörde durch den Betreiber nachzuweisen. Für Geruchsemissionen sieht die TA Luft bei Schmelzanlagen keine Grenzwerte vor. Die festgelegten Grenzwerte sind durch Messungen von einer für derartige Messungen bekannt gegebenen Messstelle durchführen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Mess-bericht zu erstellen und der Genehmigungsbehörde zur Bewertung vorzulegen. Am 21.11.2018 wurden die letzten Emissionsmessungen an der Abgasanlage der Aluminium- Herd- und Gießöfen durchgeführt. Diese ergaben die Einhaltung der in den Genehmigungsbescheiden festgelegten Grenzwerte. Darüber hinaus wird die Anlage alle zwei Jahre einer Routineüberwachung vor Ort unterzogen. Durch den Nachweis der Einhaltung der emissionsbegrenzenden Anforderungen und deren Überprüfung kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden. Berlin, den 14.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz