Drucksache 18 / 21 464 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2019) zum Thema: Campus für Demokratie: Nachfragen zur Anfrage Drs. 18/21099 -- Drohender Abriss Magdalenenstraße 13 (Haus 6) und Antwort vom 20. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21464 vom 01.11.2019 über Campus für Demokratie: Nachfragen zur Anfrage Drs. 18/21099 -- Drohender Abriss Magdalenenstraße 13 (Haus 6) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat zum Teil nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Lichtenberg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage1: In dem rechtsverbindlichen Sanierungsrahmenplan von 2013 („Aufstellung eines Rahmenplanes für den westlichen Sanierungsbereich im Sanierungs- und Stadtumbaugebiet Frankfurter Allee Nord“, BZA Lichtenberg DS/0832/VII vom 22.08.2013) wird in Anlage 3 das Haus 6 (Magdalenenstr. 13) unter Bestandsnutzung als „leerstehend“ und unter Sanierungsziel „Wohnen“ angegeben. Des weiteren präzisiert Anlage 5 unter dem Punkt „Fortschreibung und Konkretisierung der Sanierungsziele“ für die Magdalenenstr. 13: „Erhalt, umfassende bauliche und energetische Sanierung und Umnutzung zu einem Wohngebäude oder zu einem zweckgebundenen Verwaltungsgebäude (BStU), Neugestaltung der Freiflächen nach einem grundstücksübergreifenden Gestaltungskonzepte“. a) Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Abrissgenehmigung von Haus 6 dem Wortlaut und Sinn des o.g. rechtsverbindlichen Sanierungsrahmenplans widerspricht? b) Schreibt nicht vielmehr der o. g. rechtsverbindliche Sanierungsplan, der laut einschlägigen Vorschriften des BauGB Grundlage der sanierungsrechtlichen Genehmigung eines Abrisses von Haus 6 sein müsste, den Erhalt des Hauses vor? 2 Antwort zu 1a: Nein. Antwort zu 1b: Nein. Im Gegensatz zu einem Bebauungsplan ist der Sanierungsrahmenplan keine durch eine Gebietskörperschaft festgesetzte und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlichte Rechtsverordnung. Ein Sanierungsrahmenplan muss eine gewisse Flexibilität aufweisen, damit die Stadterneuerung kurzfristig geänderten Entwicklungsvorstellungen gerecht werden kann. Durch den Sanierungsrahmenplan in der aktualisierten Beschlussfassung von 2014 ist als Zielvorstellung für die Liegenschaft Magdalenenstraße 13 eine Wohnnutzung oder eine Verwaltungs- bzw. gesundheitliche Nutzung vorgegeben. Diese Nutzung soll in einem Baukörper am Blockrand verortet werden. Als der Sanierungsrahmenplan aufgestellt wurde, hat man pragmatisch das Bestandsgebäude übernommen. Damit unterliegt das Bestandsgebäude aber keiner faktischen Erhaltungsverpflichtung, denn das Sanierungsziel ließe sich auch in einem Neubau am Blockrand verwirklichen. Somit ist der Abriss eine klassische Ordnungsmaßnahme zur Vorbereitung der Neubebauung eines Grundstücks im Sanierungsgebiet. Frage 2: a) Welche Nachnutzungskonzepte sind dem Senat für das Haus 6 bekannt? b) Welche Nachnutzungskonzepte sind dem Senat für die Flurstück 236 (s. DS/0832/VVII) bekannt? c) Welche Nachnutzungskonzepte sind dem BZA Lichtenberg für das Haus 6 bekannt? d) Welche Nachnutzungskonzepte sind dem BZA Lichtenberg für die Flurstück 236 (s. DS/0832/VVII) bekannt? e) Sollten keine Nachnutzungskonzepte bekannt sein, sieht der Senat darin einen Widerspruch zum geltenden, o. g. Sanierungsrahmenplan? Antwort zu2a und 2b: Dem Senat wurden bislang keine Nachnutzungskonzepte vorgestellt. Kenntnis über Nachnutzungskonzepte erlangte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen lediglich durch Informationen, die der Bezirk Lichtenberg weitergetragen hat. Diese schildert er in Beantwortung der Fragen zu 2c und 2d). Antwort zu 2c: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) hat bereits 2015 dem Bezirksamt Lichtenberg Vorentwürfe für den Neubau eines Archivgebäudes (Architekten Arnold und Gladitsch) im Rahmen einer unverbindlichen Bauberatung auf der Liegenschaft Magdalenenstraße 13 vorgestellt. Antwort zu 2d: Das Flurstück 236 umfasst die Immobilien des Bundesbeauftragten für die Stasi- Unterlagen (BStU) und enthält auch das Haus 6. Der Fortbestand dieser Institution ist durch aktuellen Beschluss des Deutschen Bundestags sichergestellt. Antwort zu 2e: Enfällt. 3 Frage 3: Welche Informationen liegen dem Senat darüber vor, dass die auf dem ehemaligen MfS-Gelände (Campus für Demokratie) gelagerten Stasi-Akten physisch in eine der Außenstellen des Bundesarchivs (z. B. Bundesarchiv Koblenz) verlagert werden sollen oder sollten? Antwort zu 3: Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass die auf dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheits-Gelände (MfS-Gelände) gelagerten Stasi-Akten physisch in eine der Außenstellen des Bundesarchivs (z. B. Bundesarchiv Koblenz) verlagert werden sollen. Der Senat hat vielmehr Kenntnis darüber, dass der Deutsche Bundestag 2014 im Hinblick auf die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde eine Expertenkommission einberufen hatte, die in ihrem Abschlussbericht vom 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8050) die Integration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv empfahl, wobei diese Empfehlung die Eigenständigkeit und den Verbleib des Stasi-Unterlagen-Archivs am Standort auf dem ehemaligen MfS-Gelände im Berliner Bezirk Lichtenberg zugrunde legte. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU) wurde daher mit Beschluss durch den Bundestag vom 9. Juni 2016 beauftragt, den Transformationsprozess der Stasi- Unterlagenbehörde einzuleiten und gemeinsam mit dem Bundesarchiv ein Konzept zur dauerhaften Sicherung der Stasi-Akten zu erarbeiten. Das in Folge dessen durch den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn und den Präsidenten des Bundesarchivs Dr. Michael Hollmann verfasste „Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ liegt seit dem 13. März 2019 (Bundestagsdrucksache 19/8201) vor. Dieses Konzept sieht vor, dass auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin ein „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ entstehen soll, „in dem neben den Stasi-Unterlagen auch die Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen der DDR“ untergebracht werden sollen. Nachdem durch den Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages eine Entschließung zur „Zukunft und dauerhaften Sicherung der Stasi-Unterlagen“ verabschiedet wurde, wurde diesem Beschlussvorschlag durch das Plenum des Deutschen Bundestages im Oktober 2019 zugestimmt. 4 Frage 4: Stimmt der Senat einer weiteren baurechtlichen, öffentlichen Erörterung der Abrisspläne von Haus 6 mit Bezug auf o. g. Sanierungsrahmenplan (DS/0832/VVII) zu? Antwort zu 4: Nein. Berlin, den 20.11.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen