Drucksache 18 / 21 468 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2019) zum Thema: Monbijou-Park – Wer hilft den Anwohnern? und Antwort vom 16. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21468 vom 1. November 2019 über Monbijou-Park – Wer hilft den Anwohnern? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Seit vielen Jahren gibt es im Monbijou-Park erhebliche Störungen und Belästigungen (Rauchbelästigungen und Brände durch vielfaches illegales Grillen, urinieren in der Anlage in erheblichem Umfang). Frage 1: Was hat der Senat bisher im Einzelnen getan, um aktiv dagegen vorzugehen und diese Störungen und Belästigungen zu unterbinden oder zu ahnden? Welche Erfolge konnten dabei bisher erzielt werden? Frage 2: Welche aktuellen Überlegungen bestehen, künftig gegen solche Störungen und Belästigungen vorzugehen? Frage 4: Was wurde veranlasst, um die unmittelbaren Nachbarn und Anlieger des Parkbereichs, die unter dieser Situation ebenfalls bereits seit geraumer Zeit erheblich leiden, wirksam zu schützen? Antwort zu 1, 2 und zu 4: Die Pflege und Unterhaltung einschließlich der Reinigung gewidmeter öffentlicher Grünund Erholungsanlagen sowie die Durchsetzung des Ordnungsrechts gemäß der Bestimmungen des Grünanlagengesetzes ist Aufgabe des Bezirksamts Mitte von Berlin, konkret des Straßen- und Grünflächenamts und des Ordnungsamts. 2 Im Rahmen des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ wird der Monbijoupark seit Anfang 2018 durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) gereinigt. Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 war der Grillplatz im Monbijoupark, wie auch bereits im Jahr 2018, auf Grund von Trockenheit und Brandgefahr geschlossen. Das in diesem Jahr verhängte Grillverbot wurde erst am 11.09.2019 aufgehoben. Das Einhalten des Grillverbotes wurde zudem vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes Mitte von Berlin im Monbijoupark als auch bezirksweit im Rahmen der personellen Möglichkeiten und innerhalb der Dienstzeit (Montag – Freitag von 6:30 – 22:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr) kontrolliert und dabei festgestelltes ordnungswidriges Verhalten von Parkbesucherinnen und -besuchern geahndet. Des Weiteren sind im Monbijoupark auch Parkmanagerinnen und Parkmanagern des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Mitte von Berlin im Einsatz: Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat den Monbijoupark (inklusive James-Simon-Park) für das Modellprojekt „Parkmanager“ angemeldet. Durch die unterstützende Tätigkeit des Parkdienstes soll der Park auch in Zukunft ein Areal sein, in dem sich Mensch und Natur wohlfühlen. Der Parkdienst wird die Tätigkeiten der Inspektionsleitung und des Ordnungsamtes nicht ersetzen, sondern diese ergänzen. Vom 01.07.-31.10.2019 war der Parkdienst täglich in Doppelstreife in dem Park unterwegs, um die Parkbesucherinnen und Parkbesucher auf allgemeine Parkregeln sowie das Grünanlagen- und das Naturschutzgesetz hinzuweisen. Einsatzzeiten waren Montag bis Donnerstag und Sonntag von 16 bis 22 Uhr, sowie Freitag und Sonnabend von 16 bis 24 Uhr. In dieser Zeit wurden 31 Ermahnungen wegen unerlaubten Grillens ausgesprochen. Der Einsatz des Parkdienstes zielt darauf ab, mit den Nutzerinnen und Nutzern der Parks ins Gespräch zu kommen und sie auf die bestehenden Regelungen hinzuweisen, um allen Menschen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Die Reaktionen der Nutzenden zeigen, dass die Arbeit angenommen und begrüßt wurde. Nach Ablauf der Pilotphase am 31. Oktober 2019 werden die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und die Bezirke gemeinsam das Projekt Parkdienst auswerten und Maßnahmen entwickeln, wie sich die Arbeit in Zukunft verstetigen und ausbauen lässt. Der Parkdienst soll Mittler zwischen Mensch und Grünflächen sein sowie Kommunikator zwischen Nutzer- und Interessengruppen. Durch Aufklärung und Präsenz vor Ort soll das Bewusstsein für eine saubere Stadt sowie das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Vermüllung öffentlicher Plätze und Parks verstärkt werden. Ergänzend hierzu wird auf ähnliche Anfragen und Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin verwiesen (DS 0374/IV, DS 1489/IV, DS 1684/IV, DS 1762/IV, DS 2153/IV).“ Frage 3: Der Monbijou-Park befindet sich in unmittelbarer Nähe des Weltkulturerbes "Museumsinsel". Ist nicht schon aufgrund dieser besonderen Lage, die auch einen besonderen touristischen Anziehungspunkt darstellt, die Notwendigkeit gegeben, gegen die geschilderten Störungen vorzugehen? 3 Antwort zu 3: Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit: „Hinsichtlich des Gebietes um die Museumsinsel existiert eine "Pufferzone Welterbe". Dieses Gebiet umfasst den gesamten Monbijoupark und reicht im Norden und Nordwesten bis zur Straßenmitte Oranienburger Straße, im Westen bis zur Monbijoustraße und verläuft weiter entlang der Ziegel- bis zur Tucholskystraße. Das zuständige Landesdenkmalamt Berlin teilt auf Nachfrage mit, dass für diese „Pufferzone Welterbe“ derzeit noch keine schriftlich gefassten Bedingungen bzw. Vorschriften vorliegen. Es gibt lediglich Absichtsbekundungen, die sich noch in der Diskussionsphase befinden. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass auf Grund des Weltkulturerbe-Status, ein Grillverbot im Monbijoupark formuliert wird.“ Frage 5: Welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen der "Gesamtstrategie Saubere Stadt" zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine ordnungsgemäße und sozialverträgliche Nutzung der Parkanlage künftig durchzusetzen? Antwort zu 5: Es kann dargestellt werden, welche Maßnahme derzeit umgesetzt wird: Seit Juni 2018 reinigen die Berliner Stadtreinigungsbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts – (BSR) im Rahmen eines Pilotprojektes 34 Parks, Grünflächen und Spielplätze, darunter auch den Monbijoupark. Die konkreten Reinigungsleistungen je Park durch die BSR enthalten im Wesentlichen das Absammeln von Müll, die Entleerung der im Park befindlichen Papierkörbe, die Beseitigung von Sperrmüll, die Wildwuchsbeseitigung auf den befestigten Flächen und die Laubbeseitigung auf definierten Flächen. Berlin, den 16.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz