Drucksache 18 / 21 471 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2019) zum Thema: Kita-Zusatzbeiträge im Jahr 2019 und Antwort vom 20. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21471 vom 31. Oktober 2019 über Kita-Zusatzbeiträge im Jahr 2019 _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kita-Träger in Berlin erheben aktuell Zusatzbeiträge in jeweils welcher Höhe für welche „Dienstleistung “ bzw. „Sonderleistungen“? Zu 1.: Eine trägerbezogene Gesamtübersicht aller einzelnen bei der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie angezeigten Zuzahlungen kann nicht automatisiert erstellt, sondern muss aus dem vorhandenen Datenbestand manuell angefertigt werden. Es wird erwartet , dass die entsprechende Berechnung und Zusammenstellung bis zum Jahresende abgeschlossen ist. Vorab kann mitgeteilt werden, dass aktuell 1019 Träger (86 Prozent) in mindestens einer ihrer Einrichtungen Zuzahlungen erheben, während 166 Träger (14 Prozent) vollständig auf zuzahlungspflichtige Angebote verzichten. Letzteres entspricht 676 Einrichtungen (ca. 27 Prozent). In rund 37 Prozent der Einrichtungen bestehen Zuzahlungen von maximal 30 Euro pro Kind und Monat. Bei weiteren 24 Prozent liegt der Betrag bei maximal 60 Euro und knapp 12 Prozent der Kitas bietet Zuzahlungsangebote von insgesamt über 60 Euro an. Die häufigsten Zuzahlungen betreffen Vesper (in rund 63 Prozent der Einrichtungen) und Frühstück (60 Prozent) mit durchschnittlichen Kosten von 9,28 (Vesper) und 12,42 Euro (Frühstück). Es folgen „sonstige Angebote im Bereich Verpflegung, wie zum Beispiel für Bio-Essen“ (27 Prozent – im Schnitt 15,04 Euro sowie „ergänzende pädagogische Angebote “ (27 Prozent – im Schnitt 13,60 Euro). - -2 2. Erheben auch Kita-Eigenbetriebe aktuell Zusatzbeiträge und wenn ja, um welche Eigenbetriebe und um welche „Sonderleistungen“ in welcher Höhe handelt es sich? Zu 2.: Von drei der fünf Kita-Eigenbetriebe werden aktuell Zuzahlungen erhoben. Zuzahlungen existieren beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten Nordwest in Kitas in Charlottenburg- Wilmersdorf, Spandau und Reinickendorf, beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten Berlin- Süd-West in Kitas in Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg sowie beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten SüdOst in Kitas in Treptow-Köpenick. Insgesamt handelt es sich hierbei um 64 Einrichtungen. Die übrigen 212 Einrichtungen der Eigenbetriebe erheben keine Zuzahlungen. 3. Wie viele Kitas in den einzelnen Bezirken erheben aktuell Zusatzbeiträge? Zu 3.: Eine Übersicht aller bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angezeigten Zuzahlungen unterteilt nach den einzelnen Bezirken ist der folgenden Tabelle zu entnehmen . Anzahl der Kitas mit Zuzahlungen nach Bezirken Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) - Stand vom 06.11.2019 Bezirk Anzahl Kitas mit Zuzahlungen Mitte 225 Friedrichshain-Kreuzberg 211 Pankow 300 Charlottenburg-Wilmersdorf 194 Spandau 103 Steglitz-Zehlendorf 135 Tempelhof-Schöneberg 202 Neukölln 155 Treptow-Köpenick 129 Marzahn-Hellersdorf 98 Lichtenberg 103 Reinickendorf 94 - -3 4. Wie ist die Kontrollstelle zur Genehmigung von Zusatzbeiträgen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aktuell personell ausgestaltet? Zu 4.: Zuzahlungen sind nicht genehmigungs-, sondern nach Nr. 5 der Anlage 10 der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung - RV Tag) anzeigepflichtig. Bei Hinweisen auf entsprechende Pflichtverletzungen wird das Vertragscontrolling der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie tätig. Die Bearbeitung der Pflichtverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Zuzahlungsanzeigen wird dort zurzeit von zwei Mitarbeiterinnen in Vollzeit wahrgenommen , zu deren Arbeitsgebiet auch die Prüfung und weitergehende Ermittlung bei sonstigen Verstößen gegen die rechtlichen Regelungen sowie die anlassbezogene Beratung von Trägern gehören. Berlin, den 20. November 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie