Drucksache 18 / 21 474 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2019) zum Thema: 1. Mai in Grunewald und Kreuzberg - Kosten, Verhältnismäßigkeit und rechtliche Grundlage der Polizeieinsätze und Antwort vom 19. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21474 vom 31. Oktober 2019 über 1. Mai in Grunewald und Kreuzberg - Kosten, Verhältnismäßigkeit und rechtliche Grundlage der Polizeieinsätze ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Kosten für den Polizeieinsatz im Grunewald am 01.Mai 2019 im Rahmen des Demonstrationszuges "Miteinander gegen ein Gegeneinander - 01. Mai im Grunewald“? 2. Wie hoch sind die Kosten für den Polizeieinsatz in Kreuzberg am 01. Mai 2019 (bitte auflisten für alle angemeldeten Demonstrationszügen in Kreuzberg)? Zu 1. und 2.: Die Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt. Die Höhe dieser Ausgaben wird deshalb nicht gesondert erhoben. 3. Welche Einsatzkräfte und Geräte waren rund um den Demonstrationszug "Miteinander gegen ein Gegeneinander - 01. Mai im Grunewald“ im Einsatz? Zu 3.: Gliederungseinheit Anzahl Dienstkräfte Polizei Berlin 444 Direktion Einsatz 332 Direktion 2 21 Direktion 6 75 Polizeiakademie 10 LKA 6 Andere Polizeibehörden der Länder und des Bundes 507 Unterstützungseinheiten der Polizei Bayern 474 Unterstützungseinheiten der Polizei Niedersachsen 8 Unterstützungseinheiten der Polizei Baden- Württemberg 4 Unterstützungseinheiten der Polizei Brandenburg 13 Seite 2 von 4 Es befanden sich abwechselnd zwei Polizeihubschrauber sowie diverse Polizeifahrzeuge für den Transport der Dienstkräfte im Einsatz. Darüber hinaus wurde Kommunikationstechnik eingesetzt. Kamera- und Fototechnik wurde mitgeführt, jedoch nicht eingesetzt. Die benannten Einsatzkräfte führten weiterhin diejenigen Geräte mit sich, mit denen sie in persönlicher Ausstattung zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben ausgerüstet sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Schutzausstattung, die Dienstwaffe oder der Rettungsmehrzweckstock. 4. Zu wie vielen Festnahmen ist es rund um den Demonstrationszug "Miteinander gegen ein Gegeneinander - 01. Mai im Grunewald“ gekommen? Wie viele schriftliche Platzverweise wurden erteilt und mit welcher Begründung? Zu 4.: Die Polizei Berlin führte 19 Festnahmen durch und erteilte elf mündliche Platzverweise. Es wurden keine schriftlichen Platzverweise erteilt. 5. Zu wie vielen Anzeigen ist es rund um den Demonstrationszug "Miteinander gegen ein Gegeneinander - 01. Mai im Grunewald“ gekommen? Zu 5.: Durch die Polizei Berlin wurden nach aktuellem Stand 18 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 6. Wie viele der Anzeigen wurden bereits fallen gelassen, wie viele kamen zur Anklage, gibt es bereits Verurteilungen? Um welche Tatbestände handelt es sich jeweils (bitte um eine entsprechende Auflistung)? Zu 6.: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts: Verfahrensstand / -ausgang 5x Verstoß Versammlungsgesetz (VersG) 1x Strafbefehl erlassen 1x Bußgeldbescheid erlassen 1x Einstellung durch Staatsanwaltschaft Berlin 2x Bearbeitung durch Polizei Berlin 1x Öffentliche Aufforderung zu Straftaten Bearbeitung durch Staatsanwaltschaft Berlin 5x Verstoß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Einstellung durch Staatsanwaltschaft Berlin 1x Verstoß Arzneimittelgesetz (AMG) Einstellung durch Staatsanwaltschaft Berlin 1x Beleidigung Einstellung durch Staatsanwaltschaft Berlin 4x Sachbeschädigung 3x Einstellung durch die Staatsanwaltschaft Berlin 1x Bearbeitung durch Staatsanwaltschaft Berlin 1x Belästigung der Einstellung durch Landesamt für Bürger- und Unterstützungseinheiten der Bundespolizei 8 Gesamt 951 Seite 3 von 4 Allgemeinheit Ordnungsangelegenheiten 7. Welche und wie viele Straftaten gab es im Rahmen der "Revolutionären 1. Mai Demo" in Kreuzberg 2019? Zu 7.: Erfassungsgründe wegen Verdachts: Anzahl Landfriedensbruch 16 Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte 10 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte 4 Körperverletzungsdelikte 22 Sachbeschädigung 2 Verstoß Versammlungsgesetz 19 Verstoß Vereinsgesetz 1 Verstoß Sprengstoffgesetz 2 Verstoß Betäubungsmittelgesetz 6 Versuchte Gefangenenbefreiung 5 Beleidigung 2 Verstoß Waffengesetz 1 8. Wurde der Demonstrationszug "Miteinander gegen ein Gegeneinander - 01. Mai im Grunewald“ anlasslos komplett abgefilmt? Wenn ja, in welchem Zeitraum, an welchen Stellen und auf welcher Rechtsgrundlage? Zu 8.: Nein. 9. Zur mobilen Kontrollstelle auf dem REWE-Parkplatz: Für wie viele Menschen war die Sammelstelle ausgelegt? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden Demonstrations-Teilnehmende dort festgehalten? Zu 9.: Bei den polizeilichen Maßnahmen auf dem benannten Parkplatz handelte es sich nicht um eine mobile Kontrollstelle. Aufgrund der Lagebeurteilung der Polizei Berlin wurde dort ein Bearbeitungskommando bereitgestellt. Dieses stellte eine rechtskonforme polizeiliche Abarbeitung festgestellter gefahrenabwehrrechtlicher sowie strafrechtlicher Sachverhalte sicher. 10.Im Auflagenbescheid stand nichts von einem Verbot des Mitführens von Aufklebern. Laut Polizei wurde dies erst nachts von der Polizeiführung entschieden, aber nicht kommuniziert. Dies führte zu strengen Kontrollen und Konfiszierung von Aufklebern sowie Platzverweisen. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde so gehandelt? Zu 10.: Aufgrund der erheblichen Anzahl an Sachbeschädigungen durch Aufkleber im Zusammenhang mit der im Jahr 2018 durchgeführten Versammlung am 1. Mai in Berlin-Grunewald wurden im Jahr 2019 mitgeführte Aufkleber aus gefahrenab- Seite 4 von 4 wehrrechtlichen Gründen für die Dauer der Versammlung sichergestellt. Die sichergestellten Aufkleber konnten durch die von dieser Maßnahme betroffenen Personen im Nachhinein wieder bei der Polizei Berlin abgeholt werden. Berlin, den 19. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport