Drucksache 18 / 21 475 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2019) zum Thema: Wann kommt der Wohnraumbedarfsbericht für Berlin? und Antwort vom 14. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Bündnis 90/ Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 21 475 vom 31.10.2019 über Wann kommt der Wohnraumbedarfsbericht für Berlin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Im Jahr 2016 entschied die rot-rot-grüne Koalition, einen Wohnraumbedarfsbericht für Berlin zu erstellen, der als Grundlage für die Planungen und Maßnahmen zur sozialen Wohnraumversorgung dienen soll. Zudem sollen damit die wohnungspolitischen Bedarfe qualifiziert und gebündelt dargestellt sowie somit transparent gemacht werden. Frage 1: Inwiefern hat der Senat für Stadtentwicklung und Wohnen einen Wohnraumbedarfsbericht umgesetzt bzw. erstellen lassen? Frage 2: Falls geschehen, wann wurde die Vergabe zur Erstellung ausgeschrieben und an wen erfolgte die Vergabe? Frage 3: Falls geschehen, wann wurde der Wohnraumbedarfsbericht für Berlin fertig gestellt und wann wird dieser veröffentlicht? Antwort zu 1 bis 3: Die Erstellung des Wohnraumbedarfsberichtes wurde beauftragt. Die Ausschreibung der Erstellung des Wohnraumbedarfsberichts erfolgte am 20.06.2018 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Der Zuschlag wurde am 05.09.2018 an die GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH erteilt. Die Erstellung des Wohnraumbedarfsberichts ist nahezu abgeschlossen. Der Bericht wird voraussichtlich im IV. Quartal 2019 veröffentlicht. 2 Frage 4: Inwiefern werden die Ergebnisse in die politischen Entscheidungen beim Wohnraumschutz und Wohnungsneubau jeweils einfließen wie zum Beispiel in die Erarbeitung einer neuen Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen oder in die Regelungen der Wohnraumförderung? Antwort zu 4: Bei zukünftigen Vorhaben wie dem Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen oder der Neuregelungen der Wohnraumförderung können die Ergebnisse als eine zahlenbasierte Grundlage dienen. Berlin, den 14.11.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen