Drucksache 18 / 21 485 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) vom 31. Oktober 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: Berliner - Register und Antwort vom 19. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21485 vom 31. Oktober 2019 über Berliner - Register -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Laut Berliner-Register kam es im Unfallkrankenhaus Marzahn „nach einer Zeugenaussage wiederholt zu diskriminierenden und rassistischen, muslimfeindlichen Äußerungen durch Mitarbeiter*innen gegenüber Kolleg*innen mit Migrationshintergrund […]. Auch Patient*innen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund wurden demnach in ihrer Abwesenheit rassistisch verunglimpft. Darüber hinaus sollen auch abwertende Äußerungen gegenüber Menschen mit Behinderung und frauenfeindliche Kommentare getätigt worden sein. Nach der Zeugenaussage ist die Leitung zwar über die Zustände informiert worden, blieb aber untätig und stellte sich hinter die für die diskriminierenden Aussagen verantwortlichen Personen.“1 1. Welche Erkenntnisse zu dem geschilderten Vorfall liegen dem Senat vor? 2. Inwieweit treffen nach Kenntnis des Senats die obigen Aussagen zu dem Fall „Diskriminierung in einem Berliner Krankenhaus“ zu? Zu 1. und 2.: Am 31. Mai 2019 und 4. Juni 2019 hat eine Betroffene jeweils E-Mails an die Senatskanzlei geschrieben und diese aufgefordert, gegen das Krankenhaus vorzugehen. Die E-Mails sind von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung am 28. Juni 2019 beantwortet worden. 3. In welcher Form sieht sich der Senat in der Verantwortung bzw. in der Pflicht, dem Sachverhalt nachzugehen oder diesen zu klären? Zu 3.: Der Verfasserin der in der Antwort zu 1. und 2. genannten E-Mails wurde mitgeteilt, dass sexistische und rassistische Beleidigungen aus Sicht des Senats weder angemessen noch hinnehmbar sind. Da es sich bei dem Unfallkrankenhaus Berlin um ein Krankenhaus in Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaften handelt, kann der Senat keine direkten Maßnahmen ergreifen. Der Beschwerdeführerin wurden allerdings die Kontaktdaten der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes, des Landes Berlin sowie der Mobbing-Beratungsstelle Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellt. 4. Sind nach Wissen des Senats dem Leiter des Unfallkrankenhauses Marzahn diese Vorkommnisse bekannt ? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hierzu vor? 1 https://www.berliner-register.de/vorfall/marzahn-hellersdorf/diskriminierung-einem-berliner-krankenhaus/14909 2 Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 5. Inwieweit ist der Senat diesbezüglich in Kontakt mit den Zuständigen/Verantwortlichen des Unfallkrankenhauses Marzahn? Zu 5.: Durch den Senat wurde bislang in dieser Angelegenheit kein Kontakt aufgenommen . 6. Ist dem Senat bekannt, ob die Vorfälle seitens der Beteiligten angezeigt wurden bzw. sonst in irgendeiner Form rechtliche Relevanz erlang(t)en (beispielsweise strafrechtlich oder arbeitsrechtlich)? Zu 6.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 7. Inwieweit handelt es sich nach Auffassung des Senats bei den genannten Vorkommnissen um eine diskriminierende Praxis, wonach es im Unfallkrankenhaus Marzahn „wiederholt zu diskriminierenden und rassistischen , muslimfeindlichen Äußerungen durch Mitarbeiter*innen gegenüber Kolleg*innen mit Migrationshintergrund “ gekommen sei? Um welche (ggf. rechtlich geschützten Diskriminierungskategorien) ging es hierbei konkret bzw. in welcher Form wurden diese ausgedrückt? Bitte um begründete Antworten. Zu 7.: Auf der Grundlage der hier vorliegenden Informationen wird eine Bewertung der genannten Vorkommnisse nicht vorgenommen. Grundsätzlich ist eine Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen nach verschiedenen Rechtsnormen verboten. 8. Wie bewertet der Senat ferner die Aussage, nach der Zeugenaussage „ist die Leitung zwar über die Zustände informiert worden, blieb aber untätig und stellte sich hinter die für die diskriminierenden Aussagen verantwortlichen Personen“? Zu 8.: Der Senat nimmt die Aussage zur Kenntnis, bewertet sie aber nicht. 9. Welche rechtlichen Bewertungsmaßstäbe, Begriffsdefinitionen im juristischen Kontext und ggf. Erfassungskategorien kommen bei der Erfassung, bei der Bereitstellung der Informationen und der Veröffentlichung der Übergriffs-Vorfälle im Berliner-Register zum Einsatz? Wie wird dabei nach Kenntnis des Senats zwischen subjektiver und objektiver Diskriminierung unterschieden und inwiefern ist diese Unterscheidung nach Auffassung des Senats von Relevanz? Welche personelle/fachliche/sachliche Kompetenz und rechtliche Expertise werden dafür vorausgesetzt und über welche fachlichen/sachlichen Qualifikationen verfügen die zuständigen Mitarbeiter des Berliner- Registers bzw. die involvierten Organisationen und Akteure? Zu 9.: Vergleiche hierzu jeweils die Antworten zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19053 sowie der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19052 vom 23. Mai 2019. 10. Inwieweit erfolgt ggf. eine Prüfung der Richtigkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der veröffentlichten Fälle und welche Anforderungen werden bei der Arbeit vorausgesetzt (und erfüllt), um so bei der Ergänzung der behördlichen Statistiken die Qualitätskriterien für eine verlässliche Datenaufbereitung und Analyse gewährleisten zu können? Zu 10.: Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19053 vom 23. Mai 2019 sowie die Selbstdarstellung auf der Homepage der Register: https://berliner-register.de/projektvorstellung-register 11. Inwiefern kann aus Sicht des Senates die Gefahr von nicht zutreffenden und demzufolge rufschädigenden Einträgen ausgeschlossen werden und wie wird der Schutz vor Rufschädigung sichergestellt? Zu 11.: Einer etwaigen Rufschädigung wird durch strikte Anonymisierung der Daten vorgebeugt . Sofern dem Berliner Senat Grenzfälle in der Anonymisierung zur Kenntnis gelangen , setzt er sich mit der Koordinierungsstelle der Berliner Register in Verbindung. Der 3 Berliner Senat verschafft sich anhand von Projektberichten und der fachlichen Begleitung einen Eindruck über die Arbeit der durch das Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt . Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ geförderten Projekte. Im Rahmen von Projektgesprächen werden etwaige Probleme oder Unklarheiten in der Arbeit angesprochen. 12. Inwiefern erhält das Berliner-Register eine Förderung und falls zutreffend, in welcher Höhe wird welche Maßnahme/welches Vorhaben finanziert? (Bitte aufgegliedert nach Jahr, Bezirk und Maßnahme seit 2010). Zu 12.: Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/21275 vom 9. Oktober 2019. 13. Ist, und falls ja, wem gegenüber, das Berliner-Register rechenschaftspflichtig? Nach welchem Verfahren bzw. Verhaltenskodex (beispielsweise CodeofPractice) werden ferner eine Unabhängigkeit von jeglicher politischer Einflussnahme sowie die Einhaltung anerkannter wissenschaftlicher Standards garantiert? Zu 13.: Teil des Zuwendungsbescheides ist der Hinweis, dass der Zuwendungsgeber – hier die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – der staatlichen Neutralitätspflicht unterliegt. Die geförderten Projekte werden angehalten, in ihrer Arbeit die anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildungsarbeit („Beutelsbacher Konsens“) zu berücksichtigen. Die Berliner Register sind im Rahmen der Förderung durch das Land Berlin verpflichtet, einen jährlichen Sachbericht zur Arbeit der Projekte einzureichen. Berlin, den 19. November 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung