Drucksache 18 / 21 488 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 04. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: Stand der Sanierungsarbeiten der Sporthalle des Oberstufenzentrums Georg- Schlesinger und Antwort vom 20. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21488 vom 4. November 2019 über Stand der Sanierungsarbeiten der Sporthalle des Oberstufenzentrums Georg-Schlesinger ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Sanierungsarbeiten der Sporthalle des Oberstufenzentrums Georg-Schlesinger in der Kühleweinstraße 5, die auch für den Sportunterricht der Reginhard-Grundschule in der Letteallee 39 in Reinickendorf genutzt wird, sollten im April 2018 abgeschlossen werden (Drucksache 18/12 562, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger und Tim-Christopher Zeelen (CDU), 23.10.2017: Instandsetzung der ehemaligen für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Sporthallen in Berlin und Antwort v. 07.11.2017). Ausweislich der Antwort des Senates auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger vom 24.09.2018 (Drucksache 18/16 564) war die Übergabe der Halle an die Schulen für Anfang des Jahres 2019 angekündigt. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme? 2. Was sind die Ursachen für die erneute Verzögerung der Sanierungsarbeiten? 3. Wie ist der weitere Zeitplan und wann kann in dieser Halle wieder Sport betrieben werden? 2 Zu 1. bis 3.: Die beauftragte Sanitärfirma hat erst nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten und mit Beginn der Objektmontage Anfang Juli 2019 festgestellt, dass die von ihr montierten Abwasserleitungen nicht an den richtigen Positionen angebracht wurden. Deshalb mussten die Wände in allen Sanitärräumen partiell geöffnet werden und nach Neuverlegung der Abwasseranschlüsse durch die Sanitärfirma sowohl von der Trockenbaufirma als auch von den Fliesenlegern erneut geschlossen werden. Die Kosten dafür gehen als Schadensfall zu Lasten der Verursacher und belasten nicht das Baubudget. Zwischenzeitlich hat die ursprünglich beauftragte Sanitärfirma die Arbeiten ganz eingestellt . Über eine Ersatzvornahme wurde die Mängelbeseitigung im direkten Anschluss beauftragt, damit die Trockenbau- und Fliesenleger weiter arbeiten können. Alle notwendigen Ersatzvornahmen für Mängelbeseitigung und Restleitungen wurden zwischenzeitlich beauftragt. Durch die Verzögerungen des gesamten Bauablaufs müssen die bereits beauftragten Firmen in den neuen Bauzeitenplan eingepasst werden. Der aktuelle Bauablauf ist in Abstimmung mit den Firmen wie folgt geplant: Mängelbeseitigung Gewerk Sanitär / Heizung: bis 44.KW Restleistungen Gewerk Trockenbau: bis 45.KW Restleistungen Gewerk Fliesen: bis 46.KW Restleistungen Gewerk Tischler: bis 46.KW Restleitungen Gewerk Elektro: bis 46.KW Restleitungen Gewerk Lüftung: bis 46.KW Restleistungen Gewerk Sanitär / Heizung: bis 47.KW Restleistungen Gewerk Maler: bis 50.KW Baufeinreinigung: bis 51.KW 4. Wie regelmäßig und auf welchen Wegen werden die Schulleitungen beider betroffenen Schulen über den jeweils aktuellen Stand der Sanierung informiert? Zu 4.: Die Schulleitungen bzw. deren Vertreter können sich bei einem festen Ansprechpartner der BIM GmbH über den aktuellen Stand des Baufortschritts erkundigen und bei Bedarf an den Baubesprechungen teilnehmen. 5. Stehen die Mittel des „Bündnis für den Schulsport“ weiterhin für Schulen zur Verfügung, deren Sporthalle nach der Umfunktionierung als Notunterkunft noch nicht genutzt werden können? Wenn nicht, welche anderen Mittel könnten beantragt werden? 3 Zu 5.: Die Schulen, die im „Bündnis für den Schulsport“ die Möglichkeit bekommen haben, kommerzielle Hallen zu nutzen, und noch nicht über sanierte Hallen verfügen, können diese Möglichkeit weiterhin nutzen. Berlin, den 20. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie