Drucksache 18 / 21 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: Dauer der Bahnsteigsanierung am U-Bhf. Potsdamer Platz in Richtung Ruhleben und Antwort vom 15. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21490 vom 1. November 2019 über Dauer der Bahnsteigsanierung am U-Bhf. Potsdamer Platz in Richtung Ruhleben Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die untenstehenden Antworten entstammen zum Teil der Stellungnahme der BVG. Vorbemerkung des Abgeordneten: Laut Aushang am U-Bhf. Potsdamer Platz soll die Bahnsteigsanierung in Richtung Ruhleben ab 07.10.2019 „voraussichtlich bis Herbst 2020“ dauern. Frage 1: Weshalb wird für die Sanierung des halben Bahnsteiges ein ganzes Jahr veranschlagt? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Aufbau eines komplett neuen Bahnsteiges erfolgt in zwei Bauabschnitten. Jeder Bauabschnitt benötigt eine Bauzeit von einem Jahr. Der U-Bahnhof wurde 1902 in Betrieb genommen und steht unter Denkmalschutz. Deshalb ist die Beräumung, Baufreimachung und der Abbruch wesentlich zeitaufwendiger. Teile der denkmalgeschützten Aufbauten (z. B. Diensträume, Verkaufskioske u.a.) müssen rückgebaut und eingelagert werden. Im Zuge der Sanierung sind aufwendige Abbruch- und Schutzschalungen zur Gewährleistung der verbleibenden Einbauten wie z. B. des Aufzuges herzustellen.“ 2 Frage 2: Wie soll an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der ÖPNV unter diesen Umständen aufrechterhalten werden? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes während der Erneuerung der jeweiligen Bahnsteigseite ist weiterhin gewährleistet. Die Züge fahren im Zuge der Bauarbeiten einseitig am Bahnhof durch, da auf der zu erneuernden Bahnsteigseite kein Ein- und Aussteigen von Fahrgästen möglich ist. Die Fahrgäste steigen deshalb eine Station weiter aus und fahren mit dem gegenüberliegenden Zug eine Station zurück bis zum Potsdamer Platz.“ Frage 3: Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt eines propagierten „zukunftsfähigen ÖPNV“ für Berlin die Länge der Bauzeit? Antwort zu 3: Das Vorhaben zur Bahnsteigsanierung des U-Bahnhofs Potsdamer Platz entspricht den Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023, da mit der grundhaften Sanierung eine hohe Verfügbarkeit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet wird. Zudem werden mit der Sanierungsmaßnahme des U-Bahnhofs die Ansprüche der Fahrgäste an ein repräsentatives und zeitgemäßes Verkehrsbauwerk berücksichtigt. Gemäß den Ausführungen der BVG (siehe Antworten zu 1 und 2) sind aufgrund des Denkmalschutzstatus erhöhte Schwierigkeiten und Zeitaufwendungen zu berücksichtigen. Auch der Senat bevorzugt eine einseitige, länger andauernde Bahnsteigsperrung gegenüber einer Vollsperrung des U-Bahnhofs, die dann eine schnellere Sanierung ermöglicht hätte. So bleibt die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs Potsdamer Platz, die für Berlinerinnen und Berliner wie auch Touristinnen und Touristen gleichermaßen von großer Bedeutung ist, auch während der Baumaßnahme gegeben, wenngleich dafür in eine Fahrtrichtung ein Umweg (in der Regel Dauer von max. 10 min) erforderlich ist. Berlin, den 15.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz