Drucksache 18 / 21 491 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 05. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: Integrationshelfer in Berliner Schulen und Antwort vom 24. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21491 vom 5. November 2019 über Integrationshelfer in Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Berlin haben einen Integrationshelfer als Schulbegleiter? Bitte an Bezirken und Schulformen differenzieren. Zu 1.: Der Begriff „Integrationshelfer“ findet im Bereich der Berliner Schule keine Anwendung. Berlin leistet zusätzliche Unterstützung beim Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Form von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. Am 01.11.2019 erhielten insgesamt 3141 Schülerinnen und Schüler in öffentlichen und allgemein bildenden Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. Die Aufteilung auf die Bezirke und Schularten ist Anlage 1 zu entnehmen. 2. Welche Qualifikation haben diese Integrationshelfer im Allgemeinen und wie viele haben insbesondere eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung? 3. Welche Ausbildung hält der Senat für notwendig bzw. wünschenswert? 2 Zu 2. und 3.: Schulhelferinnen und Schulhelfer werden von Trägern der freien Jugendhilfe beschäftigt. Der Träger stellt entsprechend der Rahmenvereinbarung1 die Qualifizierung und persönliche Eignung der Schulhelferinnen und Schulhelfer für die Leistungserbringung sicher. Über welche Qualifikationen Schulhelferinnen und Schulhelfer verfügen, wird nicht erhoben. 4. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis eine Zusage zur Kostenübernahme durch das jeweilige Jugendamt vorliegt? Bitte nach Bezirken differenzieren. 5. Wie viele Anträge werden durch die Jugendämter pro Jahr genehmigt und wie viele abgelehnt? Bitte nach Bezirken differenzieren. Zu 4. und 5.: Die Beantragung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe erfolgt durch die Schule bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Jugendämter erteilen keine Kostenübernahmen für Schulhelferinnen oder Schulhelfer. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung sind vorrangig Aufgabe der Schule. Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB VIII/SGB XII) sind demgegenüber nachrangig. Die Bearbeitung der Anträge und die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe bewilligt werden, erfolgt durch das regionale Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ). Antragsberechtigt sind Schulen für Schülerinnen und Schüler, für die die Zuordnung zum Personenkreis der Eingliederungshilfeberechtigten gemäß §§ 53,54 SGB XII oder ggf. § 35 a SGB VIII und ein Bescheid über festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde vorliegen. Für die Beantragung der Maßnahmen im SIBUZ durch die Schulen werden Fristen festgelegt, die eine rechtzeitige Versorgung zum jeweiligen Beginn eines Schuljahres gewährleisten sollen. Alle Anträge, die die Voraussetzungen entsprechend der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011(VV Schulhelfer) erfüllen, werden bewilligt. 6. Wie hat sich die Zahl der Anträge und Genehmigungen in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt? Bitte nach Bezirken differenzieren. Zu 6.: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, für die auf Antrag Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe bewilligt wurden, ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Eine nach Bezirken differenzierte Darstellung ist nicht möglich, da die Daten über den gewünschten Zeitraum nicht gesondert erhoben wurden. 1 Rahmenvereinbarung zur Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin /RV Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Pflege und Hilfe – RV ergänzende schulische Pflege und Hilfe – RV-SchulPfleHi). 3 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der Schülerinnen und Schüler 1.276 1.854 2.162 2.185 2.697 2.862 Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die zum jeweil 01. Mai eines Jahres Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe erhielten. 7. Worauf führt der Senat den steigenden Bedarf an Integrationshelfern an Berliner Schulen zurück? Zu 7: Gründe für diesen Anstieg liegen in einer steigenden Integrationskraft der allgemeinen Schulen mit einer absoluten und relativen Steigerung der Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der Steigerung der Gesamtzahl der Berliner Schülerinnen und Schüler sowie der absoluten Steigerung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit schwereren Behinderungen. 8. Wie haben sich die Kosten für Integrationshelfer in den letzten fünf Jahren entwickelt? Zu 8.: Entsprechend der Zunahme der Anspruchsberechtigungen sind auch die Ausgaben im Bereich der ergänzenden Pflege und Hilfe gestiegen. Die Kosten für das laufende Haushaltsjahr 2019 lassen sich abschließend noch nicht ermitteln. Die Ausgaben für Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe der vergangegnen fünf Jahre stellen sich wie folgt dar: 2014: 11.205.000,00 € 2015: 11.442.000,00 € 2016: 14.605.371,25 € 2017: 21.526.792,59 € 2018: 24.831.918,88 € 9. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das Genehmigungsverfahren für Integrationshelfer dazu führen kann, dass Kinder aus bildungsferneren Schichten keine adäquate Unterstützung finden, und wie will er dieser Exklusion begegnen? Zu 9.: Da für die Beantragung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe die Schule zuständig ist, gibt es keinen Grund für eine solche Annahme. Die Bewilligung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe orientiert sich am konkreten individuellen Bedarf der Schülerin bzw. des Schülers. 4 10. Wie viele Heil- und Sonderpädagogen sind an den Berliner allgemeinbildenden Schulen tätig? Bitte nach Bezirken und Schulformen differenzieren. 11. Wie haben sich diese Werte in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt? Zu 10. und 11.: Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind im Bereich der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung tätig. Ihre Anzahl wird statistisch nicht erfasst. Die Anzahl und Verteilung der Lehrkräfte mit einem sonderpädagogischem Ausbildungsfach sind Anlage 2 zu entnehmen. 12. Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine ausreichende Anzahl an Heil- und Sonderpädagogen notwendige Voraussetzung für die nach UN-BRK geforderte Inklusion im Schulbereich ist? 13. Hält der Senat das derzeitige Angebot an Heil- und Sonderpädagogen an Berlins Schulen in diesem Sinne für ausreichend? 14. Wenn nein, bis wann wird die Ausstattung dem Bedarf entsprechen? Zu 12. bis 14.: Sonderpädagogische Expertise ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung eines inklusiven Schulsystems unverzichtbar. Deshalb hat sich die Anzahl der Lehrkräfte in der Berliner Schule mit sonderpädagogischer Expertise in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Zudem hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie diverse Maßnahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung vor, um die sonderpädagogische Expertise in Berlin auszuweiten und dem stiegenden Bedarf zu begegnen. Darüber hinaus steht in der Praxis die Frage nach der Quantität des Personals gleichberechtigt neben der Frage der Verteilung der sonderpädagogischen Lehrkräfte und der passgenauen Expertise. Sonderpädagogische Lehrkräfte sind in der Regel für eine oder zwei sonderpädagogische Fachrichtungen ausgebildet. Insbesondere bei Behinderungen, die weniger häufig auftreten, wie z.B. die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Hören und Kommunikation“ und „Sehen“, ist es daher wichtig, dass die Versorgung durch die überregionale Zuständigkeit einzelner SIBUZ und durch Anrechnungsstunden speziell dafür qualifizierter Lehrkräfte aus den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt gewährleistet wird. Berlin, den 24. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 491 SenBildJugFam II A 2.2 Zu 1.: Anzahl der Schülerinnen und Schüler der öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen mit Bewilligung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe am 01.11.2019 Region insgesamt an öffentlichen berufsbildenden Schulen öffentlich privat öffentlich privat öffentlich privat öffentlich privat Mitte 427 301 27 74 10 7 0 8 0 Friedrichshain-Kreuzberg 231 153 5 32 19 6 0 16 0 Pankow 315 211 21 58 4 14 0 5 0 2 Charlottenburg-Wilmersdorf 161 110 2 29 9 1 3 7 0 Spandau 264 148 2 69 4 0 0 31 10 Steglitz-Zehlendorf 227 149 9 49 1 10 0 9 0 Tempelhof-Schöneberg 255 158 10 59 6 16 0 3 0 3 Neukölln 260 175 0 48 10 0 0 27 0 Treptow-Köpenick 176 93 10 42 12 8 0 11 0 Marzahn-Hellersdorf 183 144 1 33 0 2 0 3 0 Lichtenberg 209 93 8 80 0 6 0 22 0 Reinickendorf 433 314 10 68 25 9 0 7 0 3141 an Grundschulen an Integrierten Sekundar- und Gemeinschaftsschulen an Gymnasien an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Anlage 2 Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 491 SenBildJugFam I C 4.1 zu 10. und 11.: Grundschule Integrierte Sekundarschule Gymnasium Förderschule Allgemein bildende Schulen insgesamt Grundschule Integrierte Sekundarschule Gymnasium Förderschule Allgemein bildende Schulen insgesamt Mitte 65 32 61 158 66 25 48 139 Friedrichshain-Kreuzberg 104 41 69 214 85 40 79 204 Pankow 59 24 2 61 146 34 16 2 63 115 Charlottenburg-Wilmersdorf 30 15 138 183 28 17 149 194 Spandau 41 12 43 96 31 8 41 80 Steglitz-Zehlendorf 29 11 92 132 27 8 88 123 Tempelhof-Schöneberg 78 22 49 149 73 16 41 130 Neukölln 37 33 128 198 30 20 132 182 Treptow-Köpenick 37 13 46 96 25 17 41 83 Marzahn-Hellersdorf 20 13 32 65 26 4 19 49 Lichtenberg 38 19 109 166 24 11 111 146 Reinickendorf 45 16 2 100 163 40 15 1 84 140 Allgemein bildende Schulen insgesamt 583 251 4 928 1.766 489 197 3 896 1.585 Anzahl aktiver Lehrkräfte(Personen) mit einem sonderpädagogischem Ausbildungsfach nach Region und Schulart der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Land Berlin für die Schuljahre 2018/19 und 2014/15 - Stichtag: 01.11. Region Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2014/15 Anzahl aktive Lehrkräfte mit sonderpädagogischem Ausbildungsfach