Drucksache 18 / 21 492 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 04. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: Nutzung von Lastenrädern in Berlin und Antwort vom 15. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21492 vom 4. November 2019 über Nutzung von Lastenrädern in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Effektivität der ausgelaufenen Förderung für Lastenfahrräder und welche Ziele verfolgt der Senat mit dem nun neu aufgelegten Förderprogramm für Lastenräder? Antwort zu 1: Das Lastenfahrradförderprogramm 2018 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auf große Resonanz gestoßen. So sind im vorigen Jahr weit über 1.000 Anträge auf Förderung eingegangen, die durch die Senatsverwaltung abgewickelt werden mussten. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Fördermitteln für die Anschaffung eines Lastenfahrrads, gewerblich oder privat, dauerhaft hoch bleibt, weshalb sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür entschieden hat, die Abwicklung effektiver und nutzerfreundlicher zu organisieren. Ziel der Neuaufstellung des Förderprogramms ab 2020 ist es, den administrativen Aufwand auf Seiten der Verwaltung sowie der Antragstellenden deutlich zu reduzieren und so eine moderne, einheitlich strukturierte und digitale Abwicklung, unter anderem mit einem eigenen Online-Portal der Lastenfahrradförderung, zu gewährleiten. Das Förderprogramm wird so für die kommenden Jahre verstetigt und dadurch auch effizienter ablaufen. 2 Frage 2: Plant der Senat einen Ausbau bzw. eine Anpassung der Radwegeinfrastruktur für eine Nutzung durch Lastenräder im Zuge der gestiegenen Nachfrage für Lastenräder in Berlin? Antwort zu 2: Beim Aus- und Neubau der Radverkehrsinfrastruktur sind die nach den aktuellen Ausbaustandards vorgesehenen Breiten in den letzten Jahren und verstärkt noch einmal nach Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes vergrößert worden. Dies erleichtert auch die Nutzung durch Lastenfahrräder. Der Ausbau bzw. die Anpassung bestehender Radverkehrsinfrastruktur kann aber nur schrittweise erfolgen. Speziell für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder, einschließlich Lastenfahrrädern, sind die Baulastträger - das sind in der Regel die jeweiligen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke - zuständig. Es obliegt somit den Bezirken, die Infrastruktur für das Fahrradparken entsprechend auszubauen. Frage 3: Welche aktuellen Erkenntnisse liegen dem Senat aus dem Projekt „Regelplan Lastenfahrradparkplatz“ vor? In welchem Umfang und Zeitplan plant der Senat, dieses Projekt berlinweit umzusetzen? Antwort zu 3: Das Projekt „Regelplan Lastenfahrradparkplatz“ wurde von zwei Radverkehrsplanern aus dem Bezirksamt Neukölln initiiert. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz begleitete und unterstützte dieses Projekt und erließ im November 2019 berlinweit verbindliche Planungsvorgaben für das Parken von Lastenfahrrädern auf der Fahrbahn mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h (siehe Presserklärung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 08.11.2019, https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.863628.ph p). Die Planungsvorgaben wurden den Bezirken übersandt, da diese als Straßenbaulastträger für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zuständig sind. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift der Senat darüber hinaus, um geeignete Parkmöglichkeiten für Lastenfahrräder zu schaffen, die nicht zu Lasten von Fußverkehrsflächen gehen? Antwort zu 4: Mit der Einführung der Planungsvorgaben für das Parken von Lastenfahrrädern auf der Fahrbahn mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sorgt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur im Land Berlin und schafft ein Angebot für mehr Radverkehr, das nicht zu Lasten von Fußverkehrsflächen geht. Vorbehaltlich der haushaltsmäßigen und -rechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt die Senatsverwaltung im Haushaltsjahr 2020, den Bezirken finanzielle Mittel für die Errichtung von Lastenfahrradstellplätzen zur Verfügung zu stellen. 3 Hierfür muss unter anderem der Beschluss des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2020/21 vorliegen. Berlin, den 15.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz