Drucksache 18 / 21 495 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin III und Antwort vom 26. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21495 vom 1. November 2019 über Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin III ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19017 vom 25. Mai 2019 über Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin II gab der Senat an, dass „über Labore berichtet wird, die Charité-intern als Labor bezeichnet werden“. 1) Handelt es sich dabei auch um „erfundene“ Labore, so wie im Falle der mindestens 788 Rechnungen, die unter dem Namen eines nicht existenten Instituts abgerechnet wurden? https://www.morgenpost.de/berlin/article226386895/Offene-Fragen-zu-erfundenen-Instituten-an-der- Charite.html Was genau meint der Senat mit der oben genannten Bezeichnung „Charité-intern“? Was ist der Unterschied zu dem „erfundenen Institut“? Zu 1): Die Untersuchungen zu der Berichterstattung über die 788 Rechnungen haben ergeben, dass eine Einrichtung der Charité in Rechnungen redaktionell inkorrekt bezeichnet worden ist. Mit Charité-intern ist, wie bereits in der Vorbemerkung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19017 erläutert, gemeint, dass die Charité frei ist bei der Bezeichnung von Laboren. Weder der Begriff Labor noch der Begriff Laborleistungen ist gesetzlich definiert. Der Laborbegriff wird unabhängig von der Lage, der Größe, der Ausstattung und der organisatorischen Zuordnung benutzt. So hat Herr Professor D. für die Ermächtigungsambulanz und Privatambulanz den selbst gewähl- - 2 - ten Überbegriff Spezialambulanz gewählt. Siehe hierzu auch Schriftliche Anfrage Nr. 18/18386 2) Bitte benennen Sie die Labore der Charité, die in der Schriftliche Anfrage Nr. 18/19017 vom 25. Mai 2019 genannt sind, aber so „nur Charité-intern“ existiert haben. Wie viele Rechnungen wurden unter Nennung bzw. Namensverwendung dieser Labore in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils jährlich erstellt? Zu 2): Wir verweisen auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19017 und dort Antwort 1. Bis auf die drei derzeit noch betriebenen Labore sind alle anderen, wie bereits mitgeteilt worden ist, 2011/12 an die Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH bzw. an die ZTB Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie Berlin gemeinnützige GmbH übergegangen. Eine Auswertung für die angefragte Zeit vor dem Übergang konnte die Charité im Rahmen der Schriftlichen Anfrage nicht zuarbeiten. Vom „Speziallabor Klinische Hämostaseologie CCM“ und dem „Andrologie- u. Mykologie- Labor der Dermatologie CCM“ werden oft keine alleinigen Rechnungen unter dem Labornamen erstellt, da die Rechnungen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit labordiagnostischer Zusatzqualifikation gestellt werden. Für das „Neugeborenenscreening - Labor CVK“ sind folgende Rechnungen erstellt worden : Jahr Einzelrechnungen Sammelrechnungen für Krankenhäuser 2008 1409 743 2009 1540 809 2010 1588 839 2011 1498 849 2012 942 709 2013 790 760 2014 927 784 2015 924 384 2016 542 478 2017 658 614 2018 476 378 3) Bitte benennen Sie die Labore der Charité, die in der Schriftliche Anfrage Nr. 18/19017 vom 25. Mai 2019 genannt sind, aber so „nur Labor Berlin-intern“ existiert haben. Wie viele Rechnungen wurden unter Nennung bzw. Namensverwendung dieser Labore in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils jährlich erstellt? Zu 3): Der Begriff „Labor Berlin-intern“ wurde in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/19017 vom 25. Mai 2019 nicht benutzt, sondern nur der Begriff Charité-intern. - 3 - 4) Laut Webseite der Labor Berlin GmbH wird jeder der neun Fachbereiche des Labor Berlin von einem (oder zwei) Direktor(en) geleitet, der/die gleichzeitig Hochschullehrer in der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind. Aus welchen der Fachbereiche des Labor Berlin wurden ab dem Jahr 2011 Leistungen den Patienten gegenüber auf Privatkonten, also weder Konten der Labor Berlin GmbH noch der Charité oder deren Beteiligungen abgerechnet? Um wie viele Rechnungen handelt es sich insgesamt je Fachabteilung? Zu 4): In allen Fachbereichen wurden Leistungen auch über private Konten abgerechnet. Die Frage nach der Anzahl von derartigen Rechnungen kann weder von der Charité noch von der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH beantwortet werden. In der Regel können nur sogenannte Altvertraglerinnen und Altvertragler Laborleistungen abrechnen, deren Erlöse auf Privatkonten gehen. Altvertraglerinnen und Altvertragler deklarieren der Charité gegenüber nur Bruttoeinnahmen, aber keine Rechnungsanzahl. Nach Hochschulnebentätigkeitsverordnung sind die Bruttoeinnahmen zu deklarieren, aber keine Rechnungen vorzuweisen . 5) Wie haben die seit 2011 Laborleistungen des Labor Berlin privat liquidierenden Chefärzte der Charité KöR die in Anspruch genommenen Leistungen des Labor Berlin abgegolten? Zu 5): Für von der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH erbrachte Leistungen werden durch die Charité abgegolten und sie zahlt einen vereinbarten Preis pro Laborleistung. 6) Gibt es Chefärzte der Charité, die Laborleistungen der Labor Berlin GmbH als Klinikärzte abgerechnet haben und die Klinik und ärztliche Mitarbeiter an den Erlösen beteiligt haben? Zu 6): Die Systematik der Beteiligung sonstiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Laborleistungen unterscheidet sich nicht von anderen privat- oder wahlärztlichen Leistungen. 7) Falls ja, wie viele Chefärzte der Charité, die zugleich Direktor einer Fachabteilung im Labor Berlin sind, haben so abgerechnet und wie viele Rechnungen wurden so erstellt? Zu 7): Für jeden der neun Fachbereiche gibt es mindestens eine Direktorin oder einen Direktor, die oder der gleichzeitig Klinik- oder Institutsdirektorin bzw. -direktor der Charité ist. Sie sind entweder Alt- oder Neuvertraglerinnen bzw. -vertragler. Die Frage kann für Altvertraglerinnen und Altvertragler aus den in Antwort zu 4) erläuterten Gründen nicht beantwortet werden. Für Neuvertraglerinnen und Neuvertragler kann ebenfalls keine Antwort gegeben werden, weil dadurch deren Grundrechte verletzten werden würden, da ein Personenbezug herzustellen wäre (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 18.02.2015 – VerfGH 92/14). 8) Aus welchen der 9 Fachbereiche des Labor Berlin wurden ab dem Jahr 2011 über Konten der Charité KöR abgerechnet? Um wie viele Rechnungen handelt es sich insgesamt? Zu 8): Bis auf Laboratoriumsmedizin, Humangenetik und Autoimmundiagnostik werden in allen Fachbereichen der Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH auch privat- und wahlärztliche Leistungen von angestellten Ärztinnen und Ärzten der Charité erbracht. Statistische Daten über die abgefragten Rechnungen liegen in der gewünschten Form nicht vor. - 4 - 9) Worum handelt es sich bei dem AGZ (Ambulantes Gesundheitszentrum) der Charité? In welcher Rechtsform besteht dieses? Aus welchen der 9 Fachbereiche des Labor Berlin wurden Leistungen seit 2011 über Konten des Ambulanten Gesundheitszentrums abgerechnet? Um wie viele Rechnungen handelt es sich insgesamt? Zu 9): Das Ambulante Gesundheitszentrum (AGZ) ist eine hundertprozentige Tochter der Charité und als GmbH organisiert. Das AGZ hält seit 2013 keine eigenen Labore mehr vor. Berlin, den 26. November 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -