Drucksache 18 / 21 497 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 04. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. November 2019) zum Thema: „Kaufleute“ an der Kurfürstenstraße und Antwort vom 25. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herr Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21497 vom 04. November 2019 über „Kaufleute“ an der Kurfürstenstraße ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen welchen Geschlechts und welcher Staatsangehörigkeit waren im Bereich der Kurfürstenstraße und einschlägiger Nebenstraßen („Kurfürstenkiez“) im Oktober 2019 als Prostituierte auf öffentlichem Straßenland tätig? Zu 1.: Es werden keine Kennzahlen über in der Prostitution tätige Menschen auf dem öffentlichen Berliner Straßenland hinsichtlich ihres Geschlechts oder ihrer Staatsangehörigkeit pro Monat erhoben. 2. Welche Behörden (Ordnungs-, Jugend- und Gesundheitsämter der beiden Bezirke, Polizei etc.) haben in den jeweiligen Monaten Mai bis Oktober 2019 bei wie vielen Einzelterminen bei wie vielen Personen im Bereich zu 1) das Vorliegen einer Anmeldebescheinigung (sog. „Prostituiertenausweis“) kontrolliert? Zu 2.: Für die Kontrollen der Anmeldebescheinigungen sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Über die Anzahl der Einzeltermine nach o.g. Kriterien liegen dem Senat keine validen Zahlen vor. 3. Wie viele dieser Personen nach 1) führen nach dem Düsseldorfer Verfahren Steuern ab? Welche Einkünfte hat das Land Berlin in den jeweiligen Monaten zu 2) daraus erzielt? Zu 3.: Im Oktober 2019 nahmen in Berlin insgesamt 217 Personen am Düsseldorfer Verfahren teil. 2 Die Einnahmen aus dem Düsseldorfer Verfahren betrugen im · Mai 2019: 47.730,- € · Juni 2019: 48.360,- € · Juli 2019: 53.340,- € · August 2019: 56.040,- € · September 2019: 62.130,- € · Oktober 2019: 49.560,- € · 4. Sofern das Land Berlin zu 3) keinerlei Einkünfte erzielt hat oder diese angeblich nicht zuordnen kann, weshalb nicht? Zu 4.: Entfällt. 5. Nach Medienberichten soll im Jahr 2016 ein Strafverfahren gegen Personen geführt worden sein, die nach Zeugenaussagen öffentliches Straßenland im Kurfürstenkiez zum Preis von 120 €/Woche an Prostituierte vermietet haben sollen. Wie ist der Stand dieses Verfahrens und zu welchem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen wird/wurde dieses geführt? Sofern ein erstinstanzliches Urteil vorliegt, wie ist dieses tenoriert? Ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen? Zu 5.: Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 255 Js 471/15 geführt. Die Hauptverhandlung hat vor dem Landgericht Berlin an 19 Sitzungstagen vom 27. März 2017 bis zum 25. Juli 2017 stattgefunden und endete mit dem Freispruch aller Angeklagten. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. August 2018 das freisprechende Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen. Hinsichtlich eines Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Berlin zuvor die Revision zurückgenommen, so dass insoweit der Freispruch in Rechtskraft erwachsen ist. Die Sache liegt - soweit keine Rechtskraft eingetreten ist - seitdem zur erneuten Verhandlung der 17. Strafkammer des Landgerichts Berlin vor. Da es sich nicht um eine eilbedürftige Haftsache handelt, hat die Kammer einen Beginn der Hauptverhandlung frühestens für März 2020 avisiert. 6. Welche Einkünfte werden nach Einschätzung des Senats durchschnittlich pro Tag/Woche/Monat von Prostituierten im Sinne zu 1) erzielt? Erhalten diese Personen gleichzeitig Sozialleistungen in Deutschland? Falls ja, wie berechnet welche Stelle eine etwaige Bedürftigkeit der Personen? Zu 6.: Dem Senat von Berlin ist eine valide Aussage darüber, wie hoch die durchschnittlichen kalendertäglichen, wöchentlichen und monatlichen Einkünfte des unter Frage 1) genannten Personenkreises sind, nicht möglich. 3 Sofern das Einkommen aus Erwerbstätigkeit zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreichen sollte und die weiteren leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter - wie jeder andere erwerbstätige, erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch auch – regelmäßig einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Jobcenter zuständig. Im Übrigen kommen bei Hilfebedürftigkeit auch Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht, sofern die jeweiligen leistungsrechtlichen Voraussetzungen, u.a. Alter und Art des Aufenthaltstitels, erfüllt sind. Die Gewährung der Leistungen erfolgt – mit Ausnahme des Personenkreises, für den das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig ist - durch die Ämter für Soziales in den Bezirken. Die Höhe der jeweiligen Leistungen richtet sich nach den Bedarfs-, Einkommens- und Vermögensvorschriften der jeweiligen Leistungsgesetze. Berlin, den 25. November 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung