Drucksache 18 / 21 507 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2019) zum Thema: Datenschutzrechtliche Prüfung von GesundheitsApps und Antwort vom 12. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21507 vom 6. November 2019 über Datenschutzrechtliche Prüfung von GesundheitsApps ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Berliner Senat, dass die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit trotz öffentlicher Vorwürfe an die Datensicherheit der GesundheitsApp Ada Health bisher diese App aufgrund von Personal- und Ressourcenmangel nicht überprüfen konnte? (vgl. https://www.heise.de/ct/artikel/Massive-Datenschutzmaengel-in-der-Gesundheits-App-Ada- 4549354.html) Zu 1.: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unterliegt gemäß Artikel 47 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin allein der Dienstaufsicht des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse völlig unabhängig (§ 10 Absatz 2 Berliner Datenschutzgesetz). Sie unterliegt weder direkter noch indirekter Beeinflussung von außen und ersucht weder um Weisung noch nimmt sie Weisungen entgegen (§ 10 Absatz 2 Berliner Datenschutzgesetz). Inhalt und Umfang der Personal- und Ressourcenausstattung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unterliegen allein der Beurteilung durch den Haushaltsgesetzgeber. Berlin, den 12. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport