Drucksache 18 / 21 509 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 04. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2019) zum Thema: Straftaten an Schulen: Hermann-Schulz-Grundschule und Antwort vom 26. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21509 vom 4. November 2019 über Straftaten an Schulen: Hermann-Schulz-Grundschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Straftaten sind unter der Anschrift Kienhorststraße 67 – 79, 13403 Berlin, in den Jahren 2014 bis 2018 und in den einzelnen Monaten des Jahres 2019 polizeilich erfasst worden ? Zu 1.: Die Frage kann nur durch die Polizeibehörde beantwortet werden. Der Schule ist nicht bekannt, wie viele Straftaten durch die Polizei erfasst worden sind. 2. In wie vielen Fällen handelt es sich jeweils um Opferdelikte? Welches Alter hatten die jeweils zu den Delikten erfassten Opfer zum Tatzeitpunkt Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 2 3. Wie viele Meldungen über Gewaltvorfälle sind durch die Schule im Zeitraum analog zu 1) erfolgt? Welches Alter hatten die jeweiligen Beteiligten zu jedem einzelnen Vorfall? An welche Stelle genau erfolgen diese Meldungen? Was ist daraufhin veranlasst worden? Zu 3.: Im Ergebnis der Evaluation des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens bei Gewaltvorfällen , Krisen und Notfällen stand u.a. die Erkenntnis, dass die Anzahl der Meldungen der Schulen keine belastbare Aussage über die tatsächliche Gewaltbelastung der einzelnen Schule zulassen. Daher wird das Verfahren aktuell überarbeitet und die Meldungen werden seit dem Schuljahr 2016/2017 nicht zentral ausgewertet 4. Wie ist ein zu meldender Gewaltvorfall aktuell definiert? Ist diese Definition seit dem 01.01.2014 geändert worden? Falls ja, wie Zu 4.: Die Meldung zu einem Gewaltvorfall verläuft nach Vorgaben der Notfallpläne Berlin. Diese unterscheiden drei Gefährdungsstufen: Gefährdungsgrad I Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit, Mobbing, Suchtmittelkonsum, Suizidäußerung und - ankündigung, Tod von Schulangehörigen Gefährdungsgrad II Amokdrohung, Bedrohung, Gewalt auf Datenträgern, Gewalt in der Familie, Handel mit Suchtmitteln, Nötigung/Erpressung/Raub, schwere körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, Suizidversuch, Übergriffe auf Schulpersonal, Vandalismus, verfassungsfeindliche Äußerungen, Waffenbesitz Gefährdungsgrad III Amoktat, Brandfall, Epidemie/Vergiftungen, Geiselnahme, Sprengsätze, Suizid/Tod in der Schule, Waffengebrauch Die Berliner Notfallpläne stehen online zur Verfügung unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/ Die Definition ist seit dem 01.01.2014 nicht geändert worden. 5. Wie ist das Meldeverfahren über Gewaltvorfälle konkret ausgestaltet? Sind – wenn ja, wie bzw. auf welcher Grundlage – Lehrkräfte und sonstiges (pädagogisches) Schulpersonal zur Meldung eines Vorfalls verpflichtet? Nach welchen Kriterien? 3 Zu 5.: Das Meldeverfahren und dessen Regulierung unterliegt den Kriterien der Notfallpläne der Berliner Schulen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Schulpersonal sind meldepflichtig bei Vorfällen mit Gefährdungsgrad II und III. Bei Vorfällen mit Gefährdungsgrad I besteht keine Meldepflicht. 6. An wen erfolgt eine solche Meldung der Lehrkräfte konkret? Ist hier die Schrift- oder Textform vorgeschrieben? Handelt es sich bei derartigen Meldungen über Gewaltvorfälle um „bedeutsame Vorgänge“ im Sinne des § 36 Abs.1 GGO I? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 7. 7. An wen wird/werden diese Meldungen nach 6) nach welcher Regelung (bitte in Wortlaut und Datum ) weitergeleitet? Was geschieht sodann damit? Zu 7.: Die Meldung von Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen ist im Informationsschreiben Gewalt und Notfälle vom 01.02.2011 geregelt und Teil der Berliner Notfallpläne: Die Notfallpläne für Berliner Schulen beinhalten Regelwerk und Handlungsempfehlungen für verschiedene Vorfallsarten, u.a. Gewaltvorfälle und stehen online zur Verfügung (siehe Frage 4). Die schriftliche Meldung über bedeutsame Vorgänge im Sinne des § 36 Abs. 1 GGO I erfolgt durch die Schulleitung, per Fax oder E-Mail an das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ), die Schulaufsicht, das Schulamt sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bereich Gewaltprävention und Krisenintervention sowie ggf. an die Pressestelle und das Jugendamt. Berlin, den 26. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie