Drucksache 18 / 21 515 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2019) zum Thema: Street-Art gegen illegale Graffitis bei Bauwerken und Brücken der Berliner S-Bahn? und Antwort vom 21. Nov. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21515 vom 6. November 2019 über Street-Art gegen illegale Graffitis bei Bauwerken und Brücken der Berliner S- Bahn? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die untenstehenden Antworten entstammen der Stellungnahme der DB AG. Frage 1: Wie stehen Senat und S-Bahn Berlin GmbH zur Anwendung von professioneller Street-Art zur optischen Aufwertung und Prävention von illegalen Graffitis bei Bauwerken und Brücken der Berliner S-Bahn? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Grundsätzlich steht die DB Netz AG professionellem Graffiti an Bauwerken und Brücken mittels STREET ART offen gegenüber. Es ist aber für jedes avisierte Bauwerk eine Einzelfallbewertung und -entscheidung notwendig, u.a. zur Betrachtung des Zustands der Oberflächen (z.B. Betonoberfläche Widerlager) unter Beachtung der Inspektionspflichten. In Berlin wurden in den letzten Jahren viele Bahnhöfe und Unterführungen von DB Station&Service und der Berliner S-Bahn mit professioneller Street-Art optisch aufgewertet. Street-Art war früher ein bewährtes Mittel zum Schutz der gestalteten Flächen vor Graffiti. Doch mittlerweile reicht Street-Art als Graffiti-Prävention nicht mehr aus. Neue Projekte erhalten einen Graffiti-Schutz, der die Graffiti-Entfernung mit reinem Wasser, ohne Chemie, ermöglicht.“ Der Senat teilt die Auffassung der DB AG, Einzelfallbetrachtungen werden gemeinsam mit der DB AG erörtert und entschieden. 2 Frage 2: Wie stehen Senat und S-Bahn Berlin GmbH zu einem solchen Projekt am Brückenkopf der S-Bahnbrücke an der Autobahnabfahrt Waidmannsluster Damm in Reinickendorf? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit: „Eine Einzelfallbewertung für dieses Bauwerk führte zu dem Ergebnis, dass seitens der DB Netz AG keine Zustimmung für ein flächendeckendes Graffiti erteilt werden kann.“ Da die Zuständigkeit für das Bauwerk bei der DB Netz AG liegt, wird die o.g. Entscheidung der Einzelfallbewertung zur Kenntnis genommen. Frage 3: Die S-Bahn Berlin GmbH teilte hierzu 2015 bereits mit, dass eine flächendeckende Lackierung des Brückenkopfs nicht möglich sei, da ansonsten die erforderlichen baulichen Untersuchungen nicht mehr ordnungsgemäß erfolgen könnten. a) Wieso sind Street-Art-Projekte dann an anderen Brücken der Berliner S-Bahn möglich (bspw. in Hennigsdorf, Brücke über die Hauptstraße/Niederneuendorfer Straße)? Antwort zu 3 a): Die DB AG teilt hierzu mit: „Für jedes Bauwerk ist eine Einzelfallbewertung und -entscheidung notwendig. Insofern gibt es auch Brücken, wo eine Gestaltung möglich ist und die Zustimmung durch die DB Netz AG erfolgt.“ b) Wieso wird dann die bestehende flächendeckende Lackierung durch illegales Graffiti nicht unverzüglich beseitigt, wenn dies nach eigenen Angaben zwingend erforderlich ist? Antwort zu 3 b): Die DB AG teilt hierzu mit: „Ergeben sich aus flächendeckenden Lackierungen Risiken bezüglich der Standsicherheit, Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit, so werden diese zeitnah entfernt, dies gilt insbesondere auch für Graffiti mit politischem Hintergrund.“ Frage 4: Wie stehen Senat und S-Bahn Berlin GmbH zur Umsetzung eines solchen Projektes mit lokalen Schulklassen oder Jugendgruppen? Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu mit: „Grundsätzlich steht die DB Netz AG diesem Sachverhalt offen gegenüber. In Ahrensfelde hat eine solche Zusammenarbeit stattgefunden. Graffiti-Künstler haben mit Jugendlichen aus der Umgebung den Übergang am Bahnhof Ahrensfelde mit Street-Art gestaltet.“ 3 Auch der Senat steht diesem Ansatz vom Grundsatz her positiv gegenüber. Einzelfallbetrachtungen entscheiden letztlich über die Umsetzung konkreter Projekte. Frage 5: Werden Senat und S-Bahn Berlin GmbH solche Street-Art-Projekte zur Aufwertung des Stadtbildes und Prävention von illegalen Schmierereien finanziell unterstützen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit: „Seitens der DB Netz AG erfolgt auch dafür eine Einzelfallprüfung. Grundsätzlich stehen für die Aufwertung des Stadtbildes mittels Graffiti keine finanziellen Mittel zur Verfügung.“ Eine Mitfinanzierung aus dem Berliner Haushalt ist hierfür bislang nicht vorgesehen. Berlin, den 21.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz