Drucksache 18 / 21 521 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 07. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2019) zum Thema: Berlin: „Original Play“ – Verboten und vertuscht? und Antwort vom 21. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21521 vom 7. November 2019 über Berlin: „Original Play“ – Verboten und vertuscht? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist dem Senat das Konzept „Original Play“ bekannt? 2. Wann hat der Senat erstmalig Kenntnis von der Anwendung des Konzepts „Original Play“ erlangt? Zu 1. und 2.: Dem Senat ist erstmals im Mai 2018 bekannt geworden, dass die Methode „Original Play“ in einer Kita angewandt wurde. Kenntnisse über die Durchführung von Workshops mit kitafremden Personen hat der Senat im Oktober 2019 erlangt. 3. Wurde das Konzept „Original Play“ vor der ersten praktischen Anwendung in Berliner Kindertageseinrichtungen zur Prüfung eingereicht? Sind Kindertageseinrichtungen zu einer derartigen Prüfung und Bewilligung neuer Konzepte verpflichtet oder können sie selbständig und frei neue Konzepte in den Kita-Alltag einbringen? Zu 3.: Änderungen in der Konzeption hat der Träger der Aufsicht gemäß § 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. § 31 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) unverzüglich zu melden. 2 Die Anwendung der Methode „Original Play“ wurde vor der praktischen Anwendung nicht zur Prüfung eingereicht. Die Meldepflicht besteht nur, wenn es sich um Änderungen der bestehenden Konzeption handelt; die Durchführung einzelner Projekte bzw. Angebote ist nicht meldepflichtig. 4. In wie vielen Berliner Kitas fand „Original Play“ Anwendung? 5. Waren stets Erzieher und/oder Eltern anwesend, während „Original Play“ praktiziert wurde? Zu 4. und 5.: Die Rückläufe der Befragung werden aktuell ausgewertet. Ergebnisse werden nach Abschluss der Auswertung, wie im Bildungsausschuss besprochen, mitgeteilt. 6. Wann gab es in Berlin die erste Anzeige im Zusammenhang mit „Original Play“? 7. Wie viele Anzeigen gab es insgesamt in Berlin im Zusammenhang mit „Original Play“? 8. Aus welchem Grund wurde die Anwendung von „Original Play“ erst nach der Ausstrahlung der Sendung „Kontraste“ am 24. Oktober 2019 verboten? Gaben vorherige Anzeigen nicht ausreichend Anlass, das Konzept kritisch zu bewerten und Konsequenzen zu ziehen? Zu 6. bis 8.: Es gab keine Anzeigen, die im Zusammenhang mit „Original Play“ standen. Zudem haben sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Methode „Original Play“ weder vor noch nach der Berichterstattung Beschäftigte und/oder Eltern mit Beschwerden an die Kita-Aufsicht gewandt. Berlin, den 21. November 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie