Drucksache 18 / 21 525 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 07. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2019) zum Thema: Schwarzarbeit und andere kriminelle Praktiken auf Baustellen und Antwort vom 25. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21525 vom 7. November 2019 über Schwarzarbeit und andere kriminelle Praktiken auf Baustellen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das für den Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständige Bundesministerium der Finanzen sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (Soka-Berlin) und die im Bezirk Pankow regionalisierte Zentrale Stelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Land Berlin (ZSBS-B) um Mitwirkung gebeten. Soweit dort entsprechende Erkenntnisse vorlagen und dem Senat übermittelt wurden, sind die dort in eigener Verantwortung erstellten Stellungnahmen nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Die Soka-Berlin hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sie ein privatrechtlich getragener Verein ist, der kraft staatlicher Verleihung für den Bereich der Berliner Baubranche verschiedene Umlageverfahren auf der Basis tarifvertraglicher Vorgaben durchführt. Träger der Soka-Berlin sind die regionalen Sozialpartner der Baubranche (Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg, Bauindustrieverband Ost und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt). Es handelt sich bei der Soka-Berlin von daher nicht um eine staatliche Prüfbehörde, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen tätig wird. In Anbetracht dessen kann ein Großteil der Fragen von der Soka-Berlin nicht beantwortet werden. Dies betrifft insbesondere Feststellungen, die sich auf die Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren beziehen. Im Übrigen ist der Senat bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage davon ausgegangen, dass die jeweiligen Fragestellungen einen unmittelbaren Bezug zu Schwarzarbeit und anderen kriminellen Praktiken nur auf Baustellen haben. 2 1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Landeskontrollbehörden mit dem Zoll/FKS in den Bereichen Schwarzarbeit/ Arbeitsausbeutung/ Arbeitsschutz/ Sozialversicherung/ Steuern und inwieweit konnten durch die Personalaufwüchse beim Zollamt vermehrt Kontrollen durchgeführt werden? Zu 1.: Das Hauptzollamt Berlin (HZA Berlin) führt regelmäßig gemeinsame Besprechungen auf Leitungs- und Arbeitsebene mit den hiesigen Landeskontrollbehörden durch. Auch finden gemeinsame Prüfungen durch das HZA Berlin und die Landeskontrollbehörden statt. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Landesfinanzverwaltung, die ZSBS-B, die Ordnungsämter sowie das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Durch eine priorisierte Personalzuführung im Sachgebiet E des HZA Berlin konnte auch eine Steigerung der Arbeitgeberprüfungen erreicht werden. Darüber hinaus verfolgt die FKS bei jeder Prüfung einen ganzheitlichen Prüfansatz, d.h. jede Prüfung der FKS beinhaltet regelmäßig neben Prüffeldern wie z.B. der Überwachung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten auch eine Prüfung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Hierbei gilt der Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Im Übrigen konzentriert sich die FKS durch eine risikoorientierte Vorgehensweise zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Branchen. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeszollverwaltung und den Landesfinanzverwaltungen ist im Merkblatt über die Zusammenarbeit zwischen Steuer und Zoll des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Juli 2016 (nur für den Dienstgebrauch) beschrieben. Sie dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und ist wegen des Steuergeheimnisses vom Austausch von Informationen in konkreten Ermittlungs-/Prüfverfahren geprägt. Auf dem Gebiet der Schwarzarbeitsbekämpfung hat der Gesetzgeber umfangreiche Unterrichtungsregelungen getroffen (§ 6 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG, § 31a Absatz 2 Abgabenordnung – AO). Das Ziel ist hier ein systematischer Austausch von Informationen mit Bezug zu illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch zwischen der FKS und den Landesfinanzverwaltungen. Die Zusammenarbeit wird in der Zusammenarbeitsregelung Schwarzarbeitsbekämpfung vom 1. Oktober 2016 genauer ausgestaltet. Als Anlage enthält die Regelung eine Zusammenstellung mitteilungspflichtiger Fallgestaltungen (Typologiepapier). Es sind zwingend jeweils eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für die andere Dienststelle zu benennen („Single Point of Contact“). Alle Eingänge werden über diesen Ansprechpartner oder diese Ansprechpartnerin in die örtlich und sachlich zuständigen Stellen gesteuert (beispielsweise Lohnsteueraußenprüfungsdienst eines Berliner Finanzamtes). Es werden regelmäßige Arbeitstreffen durchgeführt. Darüber hinaus gibt es den persönlichen Kontakt in konkreten Ermittlungs-/Prüfverfahren, gemeinsame Außendienstmaßnahmen und gemeinsame Ermittlungsgruppen unter Verfahrensherrschaft der Staatsanwaltschaft. Werden durch die Polizei Berlin Straftaten in den von der Fragestellung umfassten Bereichen festgestellt, erfolgt zuständigkeitshalber die Weiterleitung an die FKS. Ein etwaiger Personalaufwuchs unter dem Dach des Zolls hatte keine Auswirkungen auf die 3 Kontrolltätigkeit der Polizei Berlin, insbesondere der des Landeskriminalamts (Dezernat Gewerbekriminalität, Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte). Das LAGetSi steht im Austausch mit zahlreichen Behörden, zu denen es Schnittstellen zu den dem LAGetSi übertragenen Aufgaben gibt. Mit den Behörden und Dienststellen im Land Berlin, die mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit befasst sind (z.B. FKS, ZSBS-B), gibt es regelmäßige Treffen, Absprachen und anlassbezogene Kontakte. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls (Verdachtslage, Kontrollgegenstand) wird entschieden, ob eine gemeinsame Kontrolle oder eine nachgelagerte Überprüfung für den Kontrollzweck und für eine effektive Wahrnehmung der ordnungsbehördlichen Aufgaben des LAGetSi dienlich ist. Die Soka-Bau pflegt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der beim HZA Berlin bestehenden FKS. Im Zuge dessen finden auch regelmäßige Treffen statt. Aufgrund der vorhandenen Meldedaten, die der Soka-Berlin zu den gewerblichen Beschäftigten der Baubetriebe mit Sitz in Berlin vorliegen, kann die Soka-Berlin auf Anfrage der FKS Auswertungen vornehmen, z.B. zur Ermittlung von Betrieben mit einer unverhältnismäßig geringen arbeitszeitlichen Auslastung. Über solche Auswertungen werden keine Statistiken geführt. Die Zusammenarbeit mit der FKS bezieht sich vornehmlich auf Sachverhalte, bei denen ein Verdacht auf Schwarzarbeit wegen zu gering gemeldeter Arbeitsstunden vorliegt. Aus Sicht der beim Bezirksamt Pankow von Berlin regionalisierten ZSBS-B gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der beim HZA Berlin bestehenden FKS nach wie vor reibungslos und führt regelmäßig zu gegenseitigen Ermittlungsansätzen. Auch mit der Berufsgenossenschaft Bau, dem LAGetSi und den weiteren zuständigen Behörden arbeitet die ZSBS-B eng zusammen. Zu diesem Zweck hat die ZSBS-B eine TaskForce eingerichtet, die regelmäßig zu Besprechungen zusammentrifft. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg ist bei der Nacherhebung der Sozialversicherungsbeiträge in Fällen von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung auf die Ergebnisse der jeweils zuständigen Ermittlungsbehörden angewiesen. Die in der Antwort auf die Fragen Nr. 2 und 3 ausgewiesenen Prüfergebnisse der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg sind von daher auch Ausfluss der guten Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ermittlungsbehörden. Darüber hinaus organisiert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales regelmäßig Treffen aller für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und Akteure. Mindestens einmal jährlich finden hierzu Treffen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung von handwerks- und gewerberechtlicher Schwarzarbeit im Land Berlin“ sowie der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin und Brandenburg“ statt. Letztere hat am 19. November 2019 ihre 29. Koordinierungsberatung durchgeführt. Diesjähriger Themenschwerpunkt war die „Bekämpfung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung – Rechtliche Möglichkeiten, Erfahrungen und Hindernisse in der Praxis“. 2. Wie viele Kontrollen wurden im Jahr 2018 und 1. Halbjahr 2019 durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Kontrollinstitution und Anlass/ Tatbestand)? 4 3. Wie viele Verstöße wurden insgesamt festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Kontrollinstitution, Tatbestand und Art der Durchsetzungsmaßnahme)? Zu 2. und 3.: Die von der FKS im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Bundesland Berlin gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG durchgeführten Arbeitgeberprüfungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Elektrohandwerk, Gerüstbauerhandwerk sowie im Maler- und Lackiererhandwerk sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Arbeitgeberprüfungen 2018 1. HJ 2019 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 298 232 Elektrohandwerk 0 2 Gerüstbauerhandwerk 1 1 Maler- und Lackiererhandwerk 1 3 (Anmerkung zur Tabelle: Eine gesonderte Auswertung der Branchen Elektrohandwerk, Gerüstbauerhandwerk und Maler- und Lackiererhandwerk erfolgt seit 19. Juni 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Daten dieser Branchen unter der Branche Bauhaupt- und Baunebengewerbe erfasst.) Die von der FKS im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Bundesland Berlin eingeleiteten, von anderen Behörden übernommenen sowie erledigten Ermittlungsverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Elektrohandwerk, Gerüstbauerhandwerk sowie im Maler- und Lackiererhandwerk sind tatbestandsbezogen in der als Anlage beigefügten Tabelle 1 dargestellt. Zusätzlich ist branchenbezogen die Art der Verfahrenserledigung in der anliegenden Tabelle 2 dargestellt. Die Durchführung von Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung liegt in der Zuständigkeit der FKS des Zolls. Gezielte Kontrollen im Rahmen des SchwarzArbG wurden durch die Berliner Polizei (Landeskriminalamt – Dezernat Gewerbekriminalität, Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte) nicht durchgeführt. Dies gilt für den Bereich der Berliner Finanzverwaltung entsprechend. Zu der Anzahl der von der Berliner Polizei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 8 Absatz 1 SchwarzArbG kann keine valide Angabe gemacht werden, da dieser Tatbestand im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) in der Regel nicht als alleiniger Erfassungsgrund eingegeben wird und damit nicht recherchierbar ist. Weiterhin wurden sechs Strafverfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Strafgesetzbuch – StGB) im ersten Halbjahr 2019 durch das Dezernat Gewerbekriminalität, Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte des Landeskriminalamtes bearbeitet. Die Kontrollen des LAGetSi werden nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfasst und jährlich im Arbeitsschutzbericht veröffentlicht. Der Bericht für 2018 ist abrufbar unter www.berlin.de/sen/soziales/_assets/service/publikationen/jahresbericht_arbeitsschutz_2 018.pdf. Der Bericht für 2019 wird voraussichtlich im II. Quartal 2020 veröffentlicht. Schwarzarbeitskontrollen sind dabei allerdings kein Erfassungstatbestand im LAGetSi. Die Benachrichtigung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg über die einschlägigen Verdachtsfälle erfolgt durch die Zusammenarbeitsbehörden, und zwar 5 regelmäßig in elektronischer Form. Eine Unterscheidung nach Anlass/Tatbestand findet dort nicht statt. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg hat in den Jahren 2018 und 2019 die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Prüfungen durchgeführt und Nachforderungen erhoben. Hierbei ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg keine branchenspezifische Differenzierung ihrer statistischen Daten vornimmt und lediglich die Nachforderung mittels Bescheid feststellt. Der Einzug der Beiträge obliegt den zuständigen Einzugsstellen. Jahr geprüfte Betriebe übermittelte Verdachtsfälle tatsächliche Fälle Nachforderungen Gesamtsozialversicherungsbeitrag Säumniszuschläge 2018 177 3.111 4.697 30.755.767,38 EUR 18.981.442,50 EUR 2019 (bis einschl. 30. Juni) 83 1.305 1.430 6.591.634,06 EUR 3.270.634,00 EUR Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass sie nicht über die benötigten Daten im Sinne der Fragestellung verfügt. Die von der Soka-Berlin durchgeführten Betriebsprüfungen und die sich danach ergebenden Feststellungen können für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 (bis einschließlich 31. Oktober) der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. 01.01.2018 – 31.12.2018 01.01.2019 – 31.10.2019 Anzahl Betriebsprüfungen Soka-Berlin 206 175 Anzahl geprüfte Arbeitnehmerverhältnisse 7019 4742 Danach resultierende Änderungen in den Arbeitnehmerkonten 1838 1323 Zu gering gemeldete Bruttolohnsumme 2.717.184,24 € 3.888.913,83 € Anzahl Schadensberechnungen für die FKS 2 7 Danach zu gering gemeldete Bruttolohnsumme 1.411.890,84 € 2.795.963,93 (Anmerkung zur Tabelle: Wegen der kurzen Fristsetzung war es nicht möglich, die Anzahl der von der Soka-Berlin selbst vorgenommenen Mindestlohnüberprüfungen und die Anzahl der Prüfungen des eigenen Prüf- und Ermittlungsdienstes mit aufzunehmen.) 4. Bei wie vielen dieser Verstöße handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten nach Handwerks- bzw. Gewerbeordnung und wie viele Durchsetzungsmaßnahmen wurden angeordnet (bitte aufschlüsseln nach Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen)? 5. Bei wie vielen Kontrollen durch Landesbehörden wurden Bußgelder nach dem Schwarzarbeitergesetz verhängt? 6. Wie viele Fälle von nicht angemeldeten Gewerbe- oder Werkverträgen wurden in der Baubranche seit Bestehen der Zentralen Stelle Bekämpfung Schwarzarbeit Berlin festgestellt? 6 Zu 4. bis 6.: Die Berliner Polizei hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Verfolgung handwerksund gewerberechtlicher Schwarzarbeit keine Kontrollen auf Baustellen durchführt. Dies gilt gleichermaßen auch für die ZSBS-B, zumal dort gegenwärtig ohnehin keine Befugnis zur Verfolgung entsprechender Ordnungswidrigkeiten besteht. Entsprechende Daten liegen von daher nicht vor. 7. Wie viele Meldungen ergingen in den letzten drei Jahren bei Auffälligkeiten der Prüfbehörden (ZSBS-B, LAGetSi, Finanzbehörden, SoKa, FKS) in Sachen fremder Zuständigkeit an die zuständigen Stellen und in welchem Umfang wurden diese weiterverfolgt? Zu 7.: Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu mitgeteilt, dass eine statistische Erfassung sämtlicher Kontrollmitteilungen der FKS an die Zusammenarbeitsbehörden, aufgeschlüsselt nach einzelnen Branchen, nicht erfolgt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangen die Finanzämter regelmäßig Kenntnis von Rechtsverstößen, die sachlich nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Beispielsweise fallen in Betriebsprüfungen Mindestlohnverstöße auf. Das gleiche gilt für die FKS. Weiterhin fallen im Rahmen von Geschäftsunterlagenprüfungen zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern aus Scheinrechnungen auf. Diese Informationen sind nach den in der Antwort zu Frage Nr. 1 genannten Regelungen mitteilungspflichtig. Darüber hinaus können Mitteilungspflichten aber auch bei eigener Zuständigkeit bestehen, wie etwa hinsichtlich vorenthaltener Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen im Rahmen von Ermittlungen wegen Lohnsteuerhinterziehung. Diese Meldungen werden statistisch nicht differenziert. Im Jahr 2018 wurden beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen 550 Eingänge der FKS und 490 Meldungen an die FKS verzeichnet. Für das Jahr 2019 liegen diese Daten noch nicht vor. Für 2016 und 2017 wurden diese Daten nicht separat erhoben. Meldungen bzw. Vorgänge und Ersuchen der in der Fragestellung benannten Prüfbehörden sowie der Industrie- und Handelskammer, die bei der Berliner Polizei (Landeskriminalamt – Dezernat Gewerbekriminalität, Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte) eingehen, werden im Rahmen der eigenen Zuständigkeit bearbeitet. Eine gesonderte Erfassung erfolgt nicht, sodass hierzu keine automatisierte Recherche möglich ist. Der Umfang der Bearbeitung richtet sich entsprechend der zugewiesenen Zuständigkeit nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls. Im LAGetSi gehen pro Jahr regelmäßig mehrere Mängelhinweise ein, die zuständigkeitshalber an andere Behörden abgegeben werden. Da Schwarzarbeit hier kein eigener Erfassungstatbestand ist, werden im LAGetSi keine diesbezüglichen Aufzeichnungen geführt. Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Anfragen ersichtlich, die andere Institutionen im betreffenden Zeitraum an die Soka-Berlin gestellt haben. Von der FKS (HZA Berlin) Von der Finanzverwaltung Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Von der BA (im Zusammenhang mit Winterbeschäftigungsumlage ) 7 Anfragen 2018 (1.1.-31.12.) 229 4 0 0 Anfragen 2019 (1.1.-31.10.) 353 2 1 0 Von der Soka-Berlin wurden im Jahr 2018 insgesamt 22 Vorgänge und im Jahr 2019 (bis einschließlich 31. Oktober) bislang 26 Vorgänge wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung an die FKS des HZA Berlin weitergegeben. In welchem Umfang auf Basis der Anfragen und Meldungen Ermittlungsverfahren durchgeführt worden und Sanktionen erfolgt sind, ist der Soka-Berlin nicht bekannt. Die Sozialkassen des Baugewerbes waren in der Vergangenheit nur in geringem Umfang dazu berechtigt, initiativ Daten weiterzugeben. Durch die am 18. Juli 2019 erfolgte Änderung des SchwarzArbG und die Aufnahme der Sozialkassen des Baugewerbes als Zusammenarbeitsinstitutionen in § 2 Absatz 4 Nr. 20 SchwarzArbG verfügen die Sozialkassen nunmehr über eine weitergehende Ermächtigungsgundlage, so dass von einer Zunahme der Vorgänge ausgegangen werden kann. Die von der ZSBS-B in den letzten drei Jahren abgegebenen Verfahren mit Bezug zum Bauhaupt- und Baunebengewerbe können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. In den meisten Fällen erfolgen Rückmeldungen zu den Anregungen und Hinweisen (Tagebucheinträge, Betriebsprüfungsprotokollkopien, Ermittlungsverfahrensmitteilungen etc.). Anzahl der Verfahren (Bauhauptgewerbe) an folgende Behörden 2017 2018 2019 (bis einschließlich 20. November) Bearbeitung durch ZSBS-B 38 86 63 davon zur Zuarbeit an: Handwerkskammer 4 7 8 Berufsgenossenschaft Bau 0 0 4 LAGetSi 0 0 3 Finanzamt für Fahndung und Strafsachen 0 0 2 Landeskriminalamt 3 16 0 Bundesagentur für Arbeit 20 54 36 FKS 0 0 11 Handelsregister 1 0 0 Anzahl der Verfahren (Baunebengewerbe) an folgende Behörden 2017 2018 2019 (bis einschließlich 20. November 2019) Bearbeitung durch ZSBS-B 27 58 31 davon zur Zuarbeit an: Handwerkskammer 2 7 7 Berufsgenossenschaft Bau 0 0 1 LAGetSi 0 0 1 Finanzamt für Fahndung und Strafsachen 0 0 1 8 Landeskriminalamt 6 9 1 Bundesagentur für Arbeit 18 27 13 FKS 0 3 4 Handelsregister 0 0 0 Die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg wird im Bereich der Prüfung von Schwarzarbeit/illegaler Beschäftigung im Regelfall durch die Zusammenarbeitsbehörden von entsprechenden Sachverhalten in Kenntnis gesetzt. Die Anzahl der in diesem Zusammenhang an die Deutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg übermittelten Verdachtsfälle kann der Antwort zu den Fragen Nr. 2 und 3 entnommen werden. Eine Weiterverfolgung fand in allen gemeldeten Fällen statt. 8. Wie weit ist der Abstimmungsprozess der Bezirke, die Zuständigkeit zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Gewerbe- und Handwerksrecht bzw. Schwarzarbeit beim Ordnungsamt Pankow zu verorten? Zu 8.: Zu der Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG im Zusammenhang mit handwerks- und gewerberechtlichen Pflichtverletzungen von der Polizei Berlin auf die Bezirksämter und zu der daran unmittelbar anschließend avisierten Regionalisierung dieser Zuständigkeit beim Bezirksamt Pankow von Berlin (ZSBS-B) befinden sich die fachverantwortlichen Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Senatsverwaltung für Inneres und Sport) aktuell in enger Abstimmung in Bezug auf die zu übertragenden Zuständigkeiten und die Hinterlegung der Personalausstattung, um anschließend das Einverständnis aller Bezirke anregen zu können. 9. Wie werden Auftragnehmer des Landes in den Bereichen Bau und Facility-Management hinsichtlich der unter 1. genannten Punkte durch die jeweiligen Auftraggeber kontrolliert? Zu 9.: Der öffentliche Auftraggeber prüft im Rahmen der Auftragsvergabe die Eignung der Bieter als potentielle Auftragnehmer vor Auftragserteilung im jeweiligen Vergabeverfahren und schließt diese bei Verstößen aus. Hierfür bestehen auszugsweise die nachfolgend aufgelisteten rechtlichen Grundlagen. § 21 SchwarzArbG Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag werden Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen, wenn gegen sie wegen Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder Menschenhandel ein Bußgeld bzw. eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wurde. Der Ausschluss vom Wettbewerb gilt nach § 21 SchwarzArbG auch dann, wenn bereits vor einer Verurteilung keine begründeten Zweifel an der Verfehlung bestehen. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, fordert der öffentliche Auftraggeber bei Bauaufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150a der GewO beim Bundesamt für Justiz an. Diese Auskunft gibt dem öffentlichen Auftraggeber Informationen über die 9 Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit von Gewerbetreibenden auf Grundlage von Verwaltungsentscheidungen und Bußgeldbescheiden (vgl. hierzu Nr. 9.2.1 der Ausführungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung). § 6 Absatz 1 des Berliner Korruptionsregister (KRG) „Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Wert ab 15.000 Euro bei der Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Eintragungen im Korruptionsregister […] vorliegen.“ Diese Informationsstelle gibt nach dem KRG Auskunft über Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Veruntreuung, wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen, Illegale Beschäftigung usw. (vgl. hierzu Nr. 9.2.3 der Ausführungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung). Auskunftsersuchen HZA Berlin (FKS) Über die Auskünfte aus dem GZR und KRG hinaus wurde im Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 01/2011 bekanntgegeben, dass öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin ein Auskunftsersuchen – in der Regel ab 30.000 Euro Auftragswert, in besonders gekennzeichneten Verdachtsfällen auch unter 30.000 Euro Auftragswert – beim HZA Berlin, Sachgebiet E (FKS) stellen. § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6a (EU) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Für Bauaufträge des Landes Berlin wird eine Eignungsprüfung der Bieter nach VOB/A § 6a bzw. § 6a EU durchgeführt. Diese Prüfung umfasst unter anderem die Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter. Bewerber oder Bieter die nicht zuverlässig sind, können zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden. § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) „Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.“ Dies trifft immer dann zu, wenn mehrere Firmen unterschiedlicher Gewerke zeitgleich auf einer Baustelle tätig sind. Der öffentliche Auftraggeber beauftragt in der Regel einen geeigneten Dritten (SiGeKo) ab der Planungsphase (vgl. hierzu § 3 Absatz 2 und 3 BaustellV). § 1 Absatz 1 und 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Die öffentlichen Auftraggeber verpflichten sich nur Aufträge an zuverlässige gesetzestreue Unternehmen zu vergeben, welche die Tarif- oder eine Mindestentlohnung nachweisen. § 8 BerlAVG in Verbindung mit § 6 BerlAVG - ILO-Kernarbeitsnormen Die öffentlichen Auftraggeber verpflichten sich nur Waren zu beschaffen, welche nicht durch Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit entstanden sind. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von natürlichen Baustoffen aus dem Ausland. Entsprechende Waren werden in der Leistungsbeschreibung gekennzeichnet und die Einhaltung der 10 Kernarbeitsnormen im Beschaffungsvorgang wird mit entsprechenden Zertifikaten belegt. Handlung vor Beauftragung: Auf Grundlage des § 124 GWB und § 6a EU VOB/A schließt der öffentliche Auftraggeber Unternehmen von Vergabeverfahren aus, die gegen die beschriebenen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben oder gegen die ein entsprechender begründeter Verdacht besteht. Hierzu werden bei entsprechenden Auftragshöhen regelmäßig Abfragen beim Gewerbezentralregister und Korruptionsregister durchgeführt (vgl. hierzu das o.g. Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 01/2011). Der öffentliche Auftraggeber kontrolliert nach Auftragserteilung die Einhaltung der Verpflichtungen der Auftragnehmer und er wahrt im Baubetrieb seine Aufgaben des Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzes. Hierfür bestehen auszugsweise die nachfolgend aufgelisteten rechtlichen Grundlagen. § 5 Absatz 1 BerlAVG Die öffentlichen Auftraggeber führen stichprobenartig Kontrollen durch, um die Einhaltung der in § 1 Absatz 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Absatz 2 und 3 und § 9 vorgesehenen Auflagen und Pflichten zu überprüfen. § 3 BaustellV: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) Der öffentliche Auftraggeber beauftragt in der Regel einen geeigneten Dritten (SiGeKo), den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu koordinieren und zu überwachen (vgl. hierzu § 3 Absatz 2 und 3 BaustellV). § 56 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Alle Auftraggeber haben eine/n der Aufgabe entsprechende/n qualifizierte/n Bauleiterin oder Bauleiter zu bestellen. Diese oder dieser hat die vertraglichen Regelungen, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen und den gefahrlosen Baustellenbetrieb der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu überwachen bzw. sicherzustellen. Handlung nach Beauftragung: Die Zentralen Vergabestellen geben nach § 5 Abs. 1 BerlAVG jährlich stichprobenartig sowie in Verdachtsfällen die Überprüfung von Auftragnehmern zur Einhaltung der umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen bei der bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingerichteten zentralen Kontrollgruppe in Auftrag. Des Weiteren werden zur Wahrung des Arbeitssicherheitsund Gesundheitsschutzes geeignete Koordinatoren beauftragt und befähigte Bauleiter eingesetzt. Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) veranlasst – neben den Kontrollen, die von der nach § 5 BerlAVG bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingerichteten Kontrollgruppe durchgeführt werden – eigene stichprobenartige Kontrollen der von ihr beauftragten Unternehmen. Diese Kontrollen beziehen sich auf die Einhaltung der Mindestlöhne und der Tariftreue sowie die Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen. Hierfür werden pro kontrolliertem Unternehmen fünf Arbeitsverhältnisse vertieft geprüft. 11 10. Inwieweit ist die zentrale Kontrollgruppe Vergabe in die Kommunikation/Abstimmungsprozesse der Prüfbehörden eingebunden? Zu 10.: Seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch am 18. Juli 2019 gehört die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bestehende zentrale Kontrollgruppe als die nach § 5 BerlAVG zuständige Prüfungs- oder Kontrollstelle zu den in § 2 SchwarzArbG genannten Stellen, die die Behörden der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen unterstützen. In dieser Funktion hat sie bereits eine Besprechung mit dem HZA Berlin (FKS) wahrgenommen. Die zentrale Kontrollgruppe zählt im Übrigen zum Teilnehmerkreis der Arbeitsgruppe „Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Berlin und Brandenburg“, die mindestens einmal jährlich unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales tagt. 11. Wie viele Hinweise/Anzeigen hat die zentrale Kontrollgruppe Vergabe unter den in 1. aufgeführten Kategorien in den letzten drei Jahren durch öffentliche Auftraggeber erhalten? Zu 11.: Diese Daten wurden in den letzten drei Jahren statistisch nicht gesondert erfasst. In diesem Jahr gab es einen fundierten Hinweis durch ein Bezirksamt. Ansonsten gab es wiederholt Kontrollwünsche, welche teilweise auf Vermutungen bzw. Befürchtungen bezüglich der Nichteinhaltung von Vorgaben nach dem BerlAVG fußten. 12. Wurden nach Bekanntwerden der Großrazzia und Untersuchungen bei A. Bauausführungen Berlin GmbH auch von Landesbehörden Kontrollen bei Projekten dieses Unternehmens in Berlin durchgeführt, insbesondere bei solchen mit Beteiligung der öffentlichen Hand (z.B. Pepitahöfe)? 13. Bei welchen öffentlichen Projekten oder Projekten mit öffentlicher Beteiligung ist die unter 12. genannte Firma bzw. Tochterfirmen involviert? 14. Welche Folgen hätte es für die o.g. Projekte, würden die Untersuchungen des Zolls/ der Staatsanwaltschaft die Verdachtsmomente, insb. zu Schwarzarbeit, bestätigen? Zu 12. bis 14.: Aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens und auch des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) können hierzu keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen Nr. 9 und 15 verwiesen. 15. Ab welchen Verfahrensstand und welcher Schwere von Verstößen erfolgen Sanktionen bei der Auftragsvergabe bzw. bei Kooperationen gegen verdächtige / überführte Unternehmen und welchen (abgestuften) Umfang betreffen diese? Zu 15.: Für die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Sanktionen verhängt werden, ist der jeweilige öffentliche Auftraggeber verantwortlich. Danach kommt es u.a. darauf an, welche Sanktionsmöglichkeiten zivilrechtlich vereinbart wurden. Hierzu ist in § 6 BerlAVG vorgesehen, eine Vertragsstrafe und eine Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren. Ebenso ist in § 6 Absatz 3 BerlAVG geregelt, dass Unternehmen, welche gegen die § 1 Absatz 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Absatz 2 und 3 und § 9 geregelten 12 Pflichten und Auflagen verstoßen, vom Vergabewettbewerb ausgeschlossen werden sollen (vgl. hierzu die Antwort zu Frage Nr. 9). Bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Darüber hinaus können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten vergleichbare Regelungen. Berlin, den 25. November 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage Tabelle 1: Ermittlungsverfahren eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 21 15 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 47 43 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 1 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 1 1 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 24 34 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 7 8 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 3 2 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 1 1 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 2 3 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 70 70 Summe 176 178 (Anmerkung zu Tabellen 1 und 2: Eine gesonderte Auswertung der Branchen Elektrohandwerk, Gerüstbauerhandwerk und Maler- und Lackiererhandwerk erfolgt seit 19. Juni 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Daten dieser Branchen unter der Branche Bauhaupt- und Baunebengewerbe erfasst.) Ordnungswidrigkeitenverfahren 2018 Bundesland Berlin Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 1 1 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 1 0 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 0 0 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 0 0 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 0 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 0 0 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 0 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 0 0 Summe 2 1 Ordnungswidrigkeitenverfahren 2018 Bundesland Berlin Elektrohandwerk 2 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 0 0 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 0 0 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 0 0 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 0 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 0 0 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 0 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 0 0 Summe 0 0 Ordnungswidrigkeitenverfahren 2018 Bundesland Berlin Gerüstbauerhandwerk 3 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 0 0 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 0 0 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 0 0 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 0 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 0 0 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 0 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 0 0 Summe 0 0 Ordnungswidrigkeitenverfahren 2018 Bundesland Berlin Maler- und Lackiererhandwerk 4 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 86 129 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 4 6 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 11 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 1 0 Betrug § 263 StGB 11 17 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 10 3 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 1 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 5 6 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 120 98 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 1 0 übrige Straftatbestände 31 22 Summe 280 282 Bauhaupt- und Baunebengewerbe Strafverfahren 2018 Bundesland Berlin 5 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 0 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 0 Betrug § 263 StGB 0 0 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 0 0 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 0 0 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 0 0 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 0 0 übrige Straftatbestände 0 0 Summe 0 0 Strafverfahren 2018 Bundesland Berlin Elektrohandwerk 6 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 0 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 0 Betrug § 263 StGB 0 0 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 0 0 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 0 0 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 0 0 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 0 0 übrige Straftatbestände 0 0 Summe 0 0 Strafverfahren 2018 Bundesland Berlin Gerüstbauerhandwerk 7 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 1 0 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 0 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 0 Betrug § 263 StGB 0 0 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 2 2 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 0 0 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 0 0 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 0 0 übrige Straftatbestände 0 0 Summe 3 2 Strafverfahren 2018 Bundesland Berlin Maler- und Lackiererhandwerk 8 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 6 16 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 38 40 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 1 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 26 18 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 8 7 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 1 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 5 3 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 1 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 35 40 Summe 118 127 Ordnungswidrigkeitenverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin Bauhaupt- und Baunebengewerbe 9 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 0 0 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 0 0 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 2 1 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 0 0 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 0 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 0 0 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 0 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 0 0 Summe 2 1 Ordnungswidrigkeitenverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin Elektrohandwerk 10 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 0 0 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 0 0 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 0 0 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 0 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 0 0 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 0 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 0 0 Summe 0 0 Gerüstbauerhandwerk Ordnungswidrigkeitenverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin 11 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte OWi- Verfahren Angabepflichtverletzung Alg II § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II 0 0 Mitteilungspflichtverletzung Alg II § 63 (1) Nr. 7 SGB II (inkl. Nr. 6 gültig bis 31.07.2016) 0 0 Angabe- und Anzeigepflichtverletzung § 404 (2) Nr. 26 SGB III 0 0 Mitteilungspflichtverletzung § 404 (2) Nr. 27 (inkl. Nr. 26 gültig bis 31.03.2012) SGB III 0 0 Beschäftigung ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.3 SGB III 0 0 Beschäftigung ausüben ohne ArG/Aufentht § 404 (2) Nr.4 SGB III 0 0 Nachunternehmerbeauftragung ohne ArG/Aufentht § 404 (1) SGB III 0 0 unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers §98 (3) Nr.1 AufenthG 0 0 Verleih § 16 (1) Nr.1 AÜG 0 0 Entleih § 16 (1) Nr.1a AÜG 0 0 Vertragsbezeichnung ANÜ § 16 (1) Nr.1c AÜG 0 0 Konkretisierung Person § 16 (1) Nr.1d AÜG 0 0 Verleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Entleih im Baugewerbe § 16 (1) Nr. 1f AÜG (und Nr. 1b i.d.F. bis 31.03.2017) 0 0 Anzeige nach § 1a AÜG § 16 (1) Nr.2a AÜG 0 0 Entleih ohne ArG/Aufentht § 16 (1) Nr.2 AÜG 0 0 Lohnuntergrenze § 16 (1) Nr. 7b AÜG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 16 (1) Nr. 14-16 AÜG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 16 (1) Nr. 17, 18 AÜG 0 0 Mindestlohn/Arbeitsbedingungen § 23 (1) Nr. 1 AEntG 2 2 Mindestlohn Leiharbeitnehmer § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 ULAK § 23 (1) Nr. 1 AEntG 0 0 Anmeldung/Versicherung § 23 (1) Nr. 5-7 AEntG 0 0 Aufzeichnung/Unterlagen § 23 (1) Nr. 8,9 AEntG 1 1 mittelbarer Verstoß § 23 (2) AEntG 0 0 Zahlung Mindestlohn § 21 (1) Nr.9 MiLoG 0 0 Anmeldung, Änderung, Versicherung § 21 (1) Nr.4,5,6 MiLoG 0 0 Aufzeichnung, Unterlagen § 21 (1) Nr.7,8 MiLoG 0 0 Mittelbarer Verstoß § 21 (2) MiLoG 0 0 übrige Tatbestände 0 0 Summe 3 3 Ordnungswidrigkeitenverfahren 1.HJ 2019 Bundesland Berlin Maler- und Lackiererhandwerk 12 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 85 81 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 4 1 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 14 5 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 1 Betrug § 263 StGB 0 4 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 4 3 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 2 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 2 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 1 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 1 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 5 5 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 52 63 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 2 2 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 1 0 übrige Straftatbestände 8 17 Summe 177 186 Strafverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin Bauhaupt- und Baunebengewerbe 13 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 2 2 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 0 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 0 Betrug § 263 StGB 0 0 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 0 0 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 0 0 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 0 0 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 0 0 übrige Straftatbestände 0 0 Summe 2 2 Strafverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin Elektrohandwerk 14 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 0 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 0 Betrug § 263 StGB 0 0 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 1 0 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 0 0 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 0 0 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 0 0 übrige Straftatbestände 0 0 Summe 1 0 Gerüstbauerhandwerk Strafverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin 15 von 17 eingeleitete + übernommene Verfahren erledigte Strafverfahren Beitragsvorenthaltung - Arbeitnehmerbeiträge § 266a (1) StGB 4 4 Beitragsvorenthaltung - Arbeitgeberbeiträge § 266a (2) StGB 0 0 Beitragsvorenthaltung AN/ AG-Beiträge - Kettenbetrug § 266a StGB - Kettenbetrug 0 0 Steuerhinterziehung § 370 AO 0 0 Betrug § 263 StGB 0 0 Betrug (Leistungsmissbrauch) § 263 StGB 1 0 Beschäftigung Ausl. ohne ArG und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen § 10 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 10 (2) SchwarzArbG 0 0 Erwerbstätigkeit ohne ArG/AT in größ. Umfang oder von minderj. Ausländern § 11 (1) SchwarzArbG 0 0 "---in besonders schweren Fällen § 11 (2) SchwarzArbG 0 0 Entleih von Ausländern ohne Gen. bzw. Aufenth. o.a. Erl. zu ung. Bed. § 15 a (1) AÜG 0 0 Entl. v. Ausl. o. Geneh. in größerem Umfang/wiederholte beh. Zuwiderh. § 15 a (2) AÜG 0 0 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung bzw. Aufent. o.a. Erl. § 15 (1) AÜG 0 0 § 15 (1) AÜG in besonders schweren Fällen § 15 (2) AÜG 0 0 Einschleusen von Ausländern § 96 AufenthG 0 0 Aufenthalt ohne Pass und Ausweisersatz § 95 (1) Nr. 1 AufenthG 0 0 Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel § 95 (1) Nr. 2 AufenthG 0 0 illegale Einreise § 95 (1) Nr. 3 AufenthG 0 0 Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 (2) AufenthG 0 0 übrige Straftatbestände 0 0 Summe 5 4 Strafverfahren 1. HJ 2019 Bundesland Berlin Maler- und Lackiererhandwerk 16 von 17 Tabelle 2: Art der Verfahrenserledigung Ahndung Ordnungswidrigkeiten Land Berlin 2018 Verwarnung mit Verwarnungsgeld Bußgeldbescheid Einziehungs-, Verfall- bescheid Summe Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge Bauhaupt- und Baunebengewerbe 53 99 0 202.126 € Elektrohandwerk 0 0 0 0 € Gerüstbauerhandwerk 0 0 0 0 € Maler- und Lackiererhandwerk 0 0 0 0 € Ahndung Ordnungswidrigkeiten Land Berlin 1.HJ 2019 Verwarnung mit Verwarnungsgeld Bußgeldbescheid Einziehungs-, Verfall- bescheid Summe Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge Bauhaupt- und Baunebengewerbe 22 77 0 502.404 € Elektrohandwerk 0 1 0 4.625 € Gerüstbauerhandwerk 0 0 0 0 € Maler- und Lackiererhandwerk 1 1 0 12.225 € Ahndung Straftaten Land Berlin 2018 Geldstrafen Freiheitsstrafen in Monaten Bauhaupt- und Baunebengewerbe 1.017.075 € 186 Elektrohandwerk 0 € 0 Gerüstbauerhandwerk 0 € 0 Maler- und Lackiererhandwerk 1.000 € 0 Ahndung Straftaten Land Berlin 1.HJ 2019 Geldstrafen Freiheitsstrafen in Monaten Bauhaupt- und Baunebengewerbe 251.100 € 144 Elektrohandwerk 0 € 0 Gerüstbauerhandwerk 0 € 0 Maler- und Lackiererhandwerk 0 € 0 17 von 17