Drucksache 18 / 21 527 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 07. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2019) zum Thema: Sanierung der Sporthalle in der Cyclopstraße – eine unendliche Geschichte? und Antwort vom 27. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 527 vom 7. November 2019 über Sanierung der Sporthalle in der Cyclopstraße – eine unendliche Geschichte? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Er hat daher die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Zuarbeit gebeten. Die übermittelten Informationen sind in die Beantwortung mit eingeflossen. 1. Laut Senat (s. AGH-Drs. 18/11 571, S.1) wurden für die Beseitigung der an der Sporthalle in der Cyclopstraße durch die Flüchtlingsunterbringung entstandenen Schäden Kosten in Höhe von 506.000 Euro festgestellt. Zudem sollte durch die BIM GmbH mit Mitteln aus dem SILB i.H.v. 300.000 Euro die Sanitäranlagen saniert werden. Ist es bei diesen Kosten geblieben oder haben sich die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen verändert? Zu 1.: Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.600.000 €. 2 2. Laut Senat (s. AGH-Drs. 18/11 571, S.2) sollten die Sanierungsmaßnahmen bis Ende 2017 beendet sein. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch nach einer späteren Aussage des Senats noch nicht einmal alle Gewerke ausgeschrieben (s. AGH-Drs. 18/15 422, S.2). Mit der Umsetzung wurde dann tatsächlich erst im November 2017 begonnen (s. AGH-Drs. 18/15 422, S.2). Als neuer Termin für die Fertigstellung und die Übergabe der Turnhalle an Schule und Vereine wurde zuletzt September 2018 ausgegeben (s. AGH-Drs. 18/15 422, S.2). Dies ist heute - Ende 2019 - noch immer nicht der Fall. Wann wird die Sanierung vollständig umgesetzt sein? Zu 2.: Die Sporthalle wurde in der 43. Kalenderwoche 2019 übergeben. 3. Wie kommt der erhebliche Verzug bei der Sanierung der Sporthalle zustande, der die Emil-Fischer- Schule und die ansässigen Reinickendorfer Sportvereine stark beeinträchtigt? Zu 3.: Der zeitliche Verzug der Maßnahme liegt insbesondere darin begründet, dass sich die Maßnahme im Projektverlauf stark vergrößert hat. Ursprünglich sollten die Oberflächen wiederhergestellt werden, im Ergebnis wurde das Gebäude jedoch fast bis auf den Rohbauzustand zurückgebaut. Ursache hierfür waren zahlreiche verdeckte Bauschäden, die sich erst im Verlauf der Arbeiten gezeigt haben. Aufgrund der Ausweitung der Baumaßnahmen wurden die mit den Firmen vereinbarten Termine überschritten. Die Angebotseinholung für Nachträge und Neubeauftragungen gestaltete sich aufgrund der aktuellen Marktlage im Baugewerbe schwierig. 4. Was hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme unternommen? 5. Welche konkreten Initiativen gab es von Seiten der Sportverwaltung, um die Sanierung schnellstmöglich fertig zu stellen bzw. zu beschleunigen? 6. Wie kommuniziert die Senatssportverwaltung mit den betroffenen Vereinen? Zu 4. bis 6.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport befand sich mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Finanzen in regelmäßigem Austausch über den durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) koordinierten Stand der Sanierungsarbeiten und wurde hierüber entsprechend informiert. Die betroffenen Sportvereine wurden über den aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten unterrichtet. 7. Welche Unterstützungsmöglichkeit bietet die Senatssportverwaltung den betroffenen Vereinen an? 8. Welche Mittel wurden beantragt? 3 Zu 7. und 8.: Für den Zeitraum, in dem die Sporthalle aufgrund der Sanierungsarbeiten geschlossen ist, hatten die betroffenen Nutzer die Möglichkeit, im Rahmen des Sportstättenvergabeverfahrens Ersatzzeiten bei der zuständigen Vergabestelle zu beantragen. Des Weiteren wurde der Tischtennisabteilung des Füchse Berlin Reinickendorf e.V. als betroffener Nutzer ein Betrag i.H.v. insgesamt 26.400 Euro für die Tischanmietung in einem Tischtenniszentrum zur Verfügung gestellt. Dies geschah von Januar 2016 bis August 2019 im Rahmen der „Richtlinie für den Kostenersatz für die von der Sicherstellung von Sportstätten erheblich betroffenen Sportvereine (KostenersatzRL)“ vom 01.01.2016. Berlin, den 27. November 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie