Drucksache 18 / 21 529 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2019) zum Thema: Familienglück – was ist das? Senat und Familienbeirat grübeln…! und Antwort vom 26. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Sen atskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21529 vom 6. November 2019 über Familienglück – was ist das? Senat und Familienbeirat grübeln…! ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie der Senat in seiner Antwort 18/20 151 einräumt, besteht trotz sinkender „aber nach wie vor hoher Zahlen“ bei der Kinder- und Familienarmut in Berlin „weiterhin großer Handlungsbedarf“. Inwieweit liegt in diesem Zusammenhang die geplante gesamtstädtische Strategie mit konkreten Maßnahmen durch die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vor? Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen? Zu 1.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut wird bis zum Ende des Jahres 2020 einen umfassenden Bericht vorlegen. Die Grundlage einer darin abzubildenden Strategie bildet eine zweistufige Zielematrix, die zugleich eine langfristig angelegte Orientierung für armutspräventives Handeln in Berlin darstellen wird, gemeinsam mit einer fundierten, wissenschaftlich basierten Darstellung berlinspezifischer Problemlagen sowie Empfehlungen zu erforderlichen Maßnahmen. 2. Wie wurden die zentralen Forderungen der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vom Juni 2018 aus der Stellungnahme „Familien brauchen ein bezahlbares Dach über dem Kopf“ bisher umgesetzt bzw. was ist dafür weiterhin geplant? Wo und wie wurde insbesondere die damit zusammenhängende Forderung erfüllt, eine zweite Notunterkunft für Familien bereitzustellen ? Wie viele Plätze umfasst diese zweite Einrichtung und wer ist der Träger? Ist die damit angekündigte Platzkapazität von 100 Plätzen für obdachlose Familien erreicht worden oder muss auf Grund der Datenlage die Zielvorgabe erhöht werden? 2 3. Wie hat der Senat bisher die Empfehlungen der Dokumentation des Berliner Beirats für Familienfragen zum familienfreundlichen Wohnen umgesetzt? Wie werden die Erkenntnisse und Hinweise aus der Dokumentation für die für Berlin notwendigen Neubauprogramme aufgegriffen? Zu 2. und 3.: Konkrete, für Familien relevante Maßnahmen, wie empfohlene erweiterte Anreize für Wohnungstausche, finden sich im September 2018 eingerichteten Wohnungstauschportal der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wieder. Bei der Neubauoffensive der landeseigenen Wohnungsunternehmen sind gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den Wohnungsunternehmen Familien besonders zu beachten. Mit den neuen Wohnraumförderungsbestimmungen 2019 (WFB 2019) wurde durch die alleinige Förderung nach der Wohnfläche bzw. den Verzicht auf maximale Förderhöhen pro Wohnung die Förderung großer, familiengerechter Wohnungen verbessert. Gemeinschaftsflächen, die gemäß Beirat-Empfehlungen zur Reduzierung des Flächenbedarfs und Flexibilisierung des Wohnens beim Neubau ausgebaut werden sollen, sind nach den WFB 2019 förderfähig. Ziel der Notübernachtungen ist es vor allem, wohnungslose Familien mit Kindern schnell ins Regelsystem zu vermitteln. Der Senat hat mehrfach zur Umsetzung in den Drucksachen S18/14838, S18/17446, S18/17879 und S18/18028 berichtet. Die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) haben 2016/2017 eine Notübernachtung in Berlin- Kreuzberg eingerichtet. Eine zweite Notübernachtung mit 45 Plätzen wurde eröffnet. Die Trägerschaft für die zweite Notübernachtung hat das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk gAG übernommen. 4. Wie will der Senat vor dem Hintergrund der „wachsenden Stadt“, wie in der Drucksache 18/20 151 ausgeführt, die familiengerechte Infrastruktur „kontinuierlich fortführen“? Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat dafür kurz- und langfristig geplant? Was will der Senat dabei insbesondere für die Sanierung und Erweiterung von Kinderspielplätzen tun und was ist hinsichtlich der weiteren personellen und sächlichen Ausgestaltung der Familienzentren konkret geplant? 6. Wie erfolgen Kooperationen der Familienzentren mit kulturellen Einrichtungen, wie zum Beispiel Bibliotheken, Musikschulen, Museen und anderen Kultureinrichtungen? Wo gibt es besonders gelungene Beispiele der ressortübergreifenden Zusammenarbeit? Wie fördert der Senat finanziell diese Seite der Arbeit der Familienzentren? 7. Wie weit ist vor dem Hintergrund, dass es bis jetzt nur 4 Familien Service Büros in Berlin gibt, das Konzept gediehen, das die zuständige Senatsverwaltung mit den Bezirken für eine berlinweite Implementierung erarbeitet? Wann werden die Vorgaben für einen einheitlichen Qualitätsrahmen dieser Einrichtungen der Öffentlichkeit vorliegen? Wie groß ist das Finanzvolumen, das der Senat für alle Service Büros einplant? 12. Wie steht der Senat zur öffentlichen Aufforderung des Berliner Familienbeirats vom 18. September 2019, endlich mit der Vorbereitung des Berliner Familienfördergesetzes zu beginnen? Wie weit sind die Vorbereitungen durch den Senat zurzeit gediehen und reichen diese aus, um daraus den vom Familienbeirat geforderten Zeitplan abzuleiten? Wann wird der Gesetzesentwurf der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden und wann der fertige Entwurf dem Abgeordnetenhaus vorliegen? 13. Inwieweit hat sich der Senat bereits entschieden, welche Familienleistungen er gern im Gesetz Familienfördergesetz regeln würde? Wie steht er in diesem Zusammenhang zur Ausweitung des kostenlosen Mittagessens über die Grundschule hinaus sowie zum Anrecht auf Ferienbetreuung für Kinder der Klassenstufen 5-7? 3 Zu 4., 6., 7., 12. und 13.: Der Senat hat das Ziel, Berlin als familienfreundliche Metropole stetig weiterzuentwickeln und die Bedarfe von Familien stärker zu berücksichtigen. Soziale Infrastruktureinrichtungen für Familien sind Teil der Berliner Strategie zur integrierten Infrastrukturplanung . 2018 wurden insgesamt 168 Spielplatzsanierungsmaßnahmen mit Gesamtausgaben in Höhe von 8.845.975 Euro im Rahmen des Kita- und Spielplatzsanierungsprogrammes umgesetzt. Auch 2019 befinden sich 189 Spielplatzsanierungsmaßnahmen mit Gesamtausgaben in Höhe von 17.230.695 Euro in der Umsetzung. Auch in den Jahren 2020 und 2021 soll das Programm gemäß dem Entwurf zum Haushaltsplan 2020/2021 fortgesetzt werden. Der Ausbau von Familienzentren innerhalb des Landesprogramms Berliner Familienzentren wird fortgesetzt. Hierzu zählt die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Leistungserbringern als integraler Bestandteil der Aufgaben von Familienzentren. Die enge Anbindung an eine Kita ist wesentlicher Teil des Profils im Landesprogramm Berliner Familienzentren. Die Ausgestaltung geschieht jeweils vor Ort entsprechend der spezifischen Anforderungen des Sozialraums. Die Servicestelle Berliner Familienzentren wirkt dabei unterstützend. In Zusammenhang mit einer familiengerechten Infrastruktur werden derzeit die organisatorischen und fachlichen Anforderungen an Familienservicebüros zwischen Land und Bezirken abgestimmt. Der Ausgestaltungsprozess eines Familienfördergesetzes wurde begonnen. Die Definition von familienbezogenen Angeboten sowie die Gewährleistung quantitativer und qualitativer Standards für Angebote der Familienbildung , Familienerholung und Familienförderung bilden den Mittelpunkt der Erarbeitung eines Familienfördergesetzes. Die Auftaktsitzung wird im Dezember 2019 stattfinden . Der auch vom Berliner Beirat für Familie eingeforderte Prozess der Erarbeitung des Familienfördergesetzes ist bereits in Vorbereitung. Im Mittelpunkt steht der §16 SGB VIII des Gesetzentwurfs. 5. Was verbirgt sich hinter der Ankündigung des Senats das Landesprogramm Stadtteilmütter bis zum Januar 2020 stufenweise an den Berliner Familienzentren ausbauen zu wollen? Welche quantitativen und qualitativen Weiterentwicklungen werden in welchen Stufen ausgeführt werden? Zu 5.: Der Senat hat am 04.06.2019 den Aufbau eines Landesprogramms Stadtteilmütter ab 2020 beschlossen. In der ersten Ausbaustufe 2020 beinhaltet dieses einen Umfang von 150 Stadtteilmüttern. Darin enthalten sind die im Rahmen eines Modellprojekts seit 2018 finanzierten 12 Stadtteilmütter an Familienzentren des Landesprogramms Berliner Familienzentren. Die Zahl der STM soll bis zum Jahr 2025 stufenweise auf 300 steigen. (s. hierzu Bericht des Hauptausschusses, RN 2156). 8. Wie steht es wirklich um eine saubere, familienfreundliche und drogenfreie Wohnumwelt? Verfolgt man aufmerksam die öffentliche Berichterstattung, so ist die Forderung des Berliner Familienbeirates nach der Umsetzung eines solchen Wohnumfeldes dringender denn je. Muss man davon sprechen, dass die bisherige Strategie insbesondere für ein drogenfreies Wohnumfeld gescheitert ist, wenn man bestimmte Brennpunkte, wie das Kottbusser Tor, den Görlitzer Park oder die Kurfürstenstraße näher betrachtet? Welche Meinung vertritt dazu der Senat? 4 Zu 8.: Der Senat arbeitet eng mit den Bezirken und der Polizei zusammen, um die Problematik des Drogenhandels zu bewältigen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) fördert sowohl Projekte zur Suchtprävention, wie z.B. die Fachstelle für Suchtprävention, Sucht- und Drogenberatungsstellen in jedem Bezirk Berlins, als auch Drogenkonsumräume in Moabit, Kreuzberg und Neukölln und zwei mobile Angebote in Schöneberg und Charlottenburg. Im Jahr 2020 sollen zwei weitere Drogenkonsumräume eingerichtet und die Öffnungszeiten der bestehenden Räume erweitert werden. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen arbeitet die SenGPG mit den Innenstadtbezirken an der Vernetzung der zuständigen Behörden, um die Situation weiter zu verbessern. Zudem wird auf die Antworten in der Drucksache S18/20151 verwiesen. Der Erkenntnis, dass es in der Auseinandersetzung mit der Betäubungsmittelproblematik neben ordnungsbehördlicher und kriminalpolizeilicher Intervention einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung bedarf, wird auch in Bezug auf die angefragten Örtlichkeiten Rechnung getragen. Am Kottbusser Tor führten die Präventionsmaßnahmen, die Kooperation mit anderen Institutionen, den Geschäftsbetreibenden und Anwohnenden sowie täterorientierte Ermittlungen und das Initiieren von Einsätzen zur gezielten Strafverfolgung zu einer grundsätzlich positiven Entwicklung. Auf die sich steigernden Fallzahlen bei der Betäubungsmittelkriminalität und deren Begleitkriminalität in und um den Görlitzer Park haben die SenInnDS und die Polizei Berlin im Jahr 2019 mit einer stark gesteigerten Anzahl von polizeilichen Einsätzen und Maßnahmen reagiert. Für den Bereich Görlitzer Park ist ein ressortübergreifender Maßnahmenansatz avisiert. Auch für das Problemfeld Straßenstrich im Bereich Kurfürstenstraße, das auch Bezüge zur Rauschgiftproblematik umfasst, hatten sich die SenInnDS und die Polizei Berlin an einem ressortübergreifenden Gremium beteiligt. Im Ergebnis wurde im November 2019 ein Handlungskonzept vorgelegt, welches nun zur Umsetzung gelangen soll. 9. Welche unterstützenden Maßnahmen hat der Senat in den letzten Jahren insbesondere für Familien mit mehreren Kindern bereitgestellt, um diese bei ihrem begrenzten Zeitbudget zu unterstützen? Welche Rolle spielen dabei haushaltsnahe Dienstleistungen? Wie wird darüber öffentlich informiert und wie werden die vorhandenen Möglichkeiten in Berlin in Anspruch genommen? Zu 9.: Familien mit mehreren Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen. Insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erarbeitet ein komplexes Organisationsgefüge . Dabei sind sowohl Öffnungszeiten von Kindertagesbetreuung und schulischem Ganztag, Arbeitszeiten, Wegezeiten und Mobilitätserfordernisse Stellschrauben für passende Rahmenbedingungen. Mit einem breit gefächerten Angebot an Kindertagesbetreuung und Ganztagsschulen in Wohnortnähe, mit erweiterten Öffnungszeiten und einem zusätzlichen Angebot an flexibler Kinderbetreuung unterstützt der Senat das Gelingen einer guten Vereinbarkeit. Das kostenfreie Mittagessen für die Klassen 1 bis 6 sowie das kostenfreie Schüler/innenticket stärken zusätzlich die Familien. Die Werbung für familienfreundliche Unternehmen, der Ausbau von 5 Familienerholung und Ferienangeboten und die Beratung von alleinerziehenden Familien in spezifischen Netzwerkstellen sind weitere Maßnahmen des Senats, die Eltern und Kinder gezielt unterstützen. Damit Familien unkompliziert jene Leistungen erhalten, die das Familieneinkommen stärken, hat der Senat ein Konzept für die Einrichtung von Familienservicebüros in allen Berliner Bezirken entwickelt. Zusätzlich wird die digitale Antragstellung von Familienleistungen ausgebaut. Auf Bundesebene wird die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen über die Bereitstellung der Minijob-Zentrale und Maßnahmen zur einfachen Beantragung von sogenannten Haushaltsjobbenden geleistet. Von einer direkten Subventionierung haushaltnaher Dienstleistungen ist nach eingehender Prüfung abgesehen worden. 10. Konnte der Senat entsprechend den Forderungen des Berliner Familienbeirates den Antragsstau bei den Unterhaltsvorschusszahlungen endgültig überwinden? Wenn nein, wie viele Anträge wurden bis jetzt immer noch nicht bearbeitet? Wenn ja, wie ist es dabei gelungen, gleichzeitig die Bearbeitungszeiten weiter zu senken? Zu 10.: Die Zahl der offenen Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UHVG) konnte seit Anfang 2018 deutlich um rund 17.000, auf nunmehr rund 10.500 reduziert werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer – ab Vorlage der vollständigen Unterlagen – liegt aktuell (Stand 30.06.2019) gesamtstädtisch bei acht Wochen. 11. In welcher Größenordnung bewegten sich bisher die benötigten finanziellen Mittel für die Entwicklung und Bereitstellung des seit langem angekündigten Kita-Navigators? Was wird der Betrieb des Navigators jährlich kosten? Wer wird die Wartung und Betreuung des Navigators übernehmen und wie viele VzÄ sind dafür notwendig? Zu 11.: Für die Entwicklung des Fachverfahrens Kita-Navigator stand ein Budget in Höhe von rund 500.000 Euro zur Verfügung. Das Fachverfahren ist Bestandteil der Verfahrenslandschaft Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ), die im IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) betrieben wird. Die Wartung und Pflege des Fachverfahrens erfolgt durch den Softwarehersteller. 14. Gedenkt der Senat eine Evaluation über die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen im Land Berlin durchzuführen? Wenn ja, wann mit welcher Schwerpunktsetzung? Wenn nein, warum nicht? Zu 14.: Seit 2006 wird von Seiten des Bundes das Gesamttableau der ehe- und familienbezogenen Leistungen erfasst. 2009 erfolgte die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen auf Bundesebene. Dabei ging es neben der Analyse der Steuerungswirkung auch um die perspektivische Ausrichtung, wie Familienmodelle gefördert werden und ob diese Förderung den Wünschen von jungen Paaren und Eltern entspricht. Die Beteiligung der Länder bei der Weiterentwicklung von Leistungen ist über verschiedene Ebenen und Strukturen gewährleistet. Der Senat informiert Familien über die ihnen zustehenden Leistungen, damit der Leistungsbezug unkompliziert und die Antragstellung einfach möglich ist. 6 Zurzeit entwickelt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Familienfördergesetz . Im diesem Rahmen sollen verbindliche Fachstandards und entsprechende Angebotsformen definiert werden. Für die finanzielle Unterlegung wird ein einwohnerbezogenes Bedarfsmodell je Angebotsform entwickelt und mit dem Berliner System der Kosten- und Leistungsrechnung in Einklang gebracht. Bezirkliche und landesweite gültige Familienförderpläne sichern nachhaltig Steuerung und Controlling der Familienförderung. Berlin, den 26. November 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie