Drucksache 18 / 21 530 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Carsten Schatz (LINKE), Anja Kofbinger und Sebastian Walter (GRÜNE) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Senatskanzlei und Antwort vom 29. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE), Frau Abgeordnete Anja Kofbinger und Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 530 vom 6. November 2019 über Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Senatskanzlei ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet der aktuelle Stand bei der Umsetzung der im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ vom 15. November 2018 für die Senatskanzlei vorgesehenen Maßnahmen, namentlich: • Prüfung der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe des Verdienstordens des Landes Berlin, • Unterstützung des Rainbow Cities Networks und Kooperationen auf internationaler Ebene, • Entwicklung hochschuleigener Diversity Policies und Strategien? Zu 1.: • Prüfung der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe des Verdienstordens des Landes Berlin Der senatsinterne Abstimmungsprozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 2 • Unterstützung des Rainbow Cities Networks und Kooperationen auf internationaler Ebene Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Sen- JustVA) verantwortet das Rainbow Cities Netzwerk (RCN) und die daraus resultierenden internationalen Kontakte federführend. Gute Kontakte auf Arbeitsebene bestehen bereits zu den Städten, die entweder dem Rainbow Cities Netzwerk oder dem Lateinamerikanischen Rainbow Cities Netzwerk (RLCA) angehören. So hat der Senat, gemeinsam u.a. mit den Partnerstädten Buenos Aires und Mexiko-Stadt ein internationales Projekt durchgeführt, das vom Städtenetzwerk Metropolis gefördert wurde und im Juni 2019 endete. Der Senat prüft die Ausrichtung eines Jahrestreffens des Rainbow Cities Netzwerks 2022 bzw. 2023 in Berlin und wird dies dem Netzwerk vorschlagen. Die Wahl des Ausrichtungsortes erfolgt per Abstimmung auf dem Jahrestreffen. Die Ausrichtungsorte der Jahrestreffen für 2020 und 2021 stehen bereits fest. Die Fortführung des Engagements im Rainbow Cities Netzwerk ist geplant. Eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Prag ist bereits erfolgt. Kooperationsgespräche mit der Stadt Brüssel sind für 2020 vorgesehen. 2020 wird geprüft, welche weiteren Städte für eine Mitgliedschaft im Rainbow Cities Netzwerk in Frage kommen. Der Senat unterstützt zudem die Kontakte und Verbindungen zu den jeweiligen LSBTI- Communities auf internationaler Ebene nach Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Akteure vor Ort. Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fördern diese Kooperationen oder setzen ihnen ggf. auch Grenzen. Insbesondere im Rahmen der Städtepartnerschaften Berlins sowie des Rainbow Cities Netzwerks gelingen internationale Kooperationen in diesem Bereich. Zur Unterstützung der Kooperationen auf internationaler Ebene verweise ich auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/20 146, dort insbesondere die Antworten zu 5. ff. • Entwicklung hochschuleigener Diversity Policies und Strategien? Die Diversity Policies bzw. Strategien werden derzeit an den Hochschuleinrichtungen entwickelt und sollen die bereits vorhandenen Antidiskriminierungsstrukturen ergänzen bzw. abhängig von der bestehenden Hochschulstruktur umgesetzt werden. 2. In welcher Höhe werden Landesmittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen aufgewandt (Angaben bitte, wenn möglich, für jede Maßnahme einzeln)? Zu 2.: • Prüfung der Verwaltungsvorschrift zur Vergabe des Verdienstordens des Landes Berlin Im Einzelplan (EPL) 03 wurden durch die Senatskanzlei hierfür keine Mittel angemeldet , da sie nur Personalressourcen erfordert. 3 • Unterstützung des Rainbow Cities Networks und Kooperationen auf internationaler Ebene Der Senat hat für die Mitgliedschaft im Rainbow Cities Netzwerk im EPL 06, Kapitel 0601, Titel 68579 Mittel u.a. für die Mitgliedschaft im Rainbow Cities Network: 2020: 3.200 €, 2021: 3.200 € vorbehaltlich des noch zu verabschiedenden Haushaltsgesetzes vorgesehen. Im EPL 03, Kapitel 0300 Titel 53118 (internationale Städteverbindungen) sind ca. 13.000 €/Jahr für die Ausgestaltung anlassbezogener Aktivitäten in Städtenetzwerken, hier insbesondere UCLG, C40, Mayors for Peace, Fast-Track Initiative to end Aids, ICORN, Solidarity Cities, Rainbow Cities Network etc. vorgesehen. • Entwicklung hochschuleigener Diversity Policies und Strategien? Die Finanzierung an den jeweiligen Hochschulen erfolgt durch einen jährlichen Landesglobalzuschuss gemäß den Hochschulverträgen 2018-2022 bzw. dem Vertrag mit der Charité - Universitätsmedizin Berlin 2018-2022 und wird daher nicht quantifiziert. Berlin, den 29. November 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung ________________________ Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei