Drucksache 18 / 21 534 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Carsten Schatz (LINKE), Anja Kofbinger und Sebastian Walter (GRÜNE) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Antwort vom 25. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) und Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) und Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 534 vom 06. November 2019 über Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Bericht zur Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) wurde vom Berliner Senat am 23. Juli 2019 in Form eines Maßnahmenplans beschlossen. Dieser wird im Folgenden als „IGSV-Maßnahmenplan Juli 2019“ bezeichnet und ist auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung öffentlich einsehbar. Soweit der Umsetzungsstand der im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beschriebenen Maßnahmen unverändert ist, wird bei der Beantwortung auf diesen Bericht verwiesen. Die in der vorliegenden Schriftlichen Anfrage unter Frage 1. mit Spiegelstrichen angeführten Themenfelder liegen nur zum Teil im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Um Zuständigkeits- und Ressourcenkonflikte bei der Umsetzung der IGSV zu vermeiden, wurde ein Steuerungskreis auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in der Verantwortlichkeit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eingerichtet. Diese Aufgabe wurde der Staatssekretärskonferenz übertragen, die sich halbjährlich im Rahmen ihrer Sitzungen mit der IGSV befasst, den Arbeitsstand der IGSV einschätzt und Vorschläge der einzelnen Ressorts diskutiert. Letztmalig erfolgte dies am 19. August 2019, so dass im Februar 2020 mit der nächsten vertieften Befassung und ganzheitlichen Betrachtung des Umsetzungsstandes zu rechnen ist. 1. Wie lautet der aktuelle Stand bei der Umsetzung der im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ vom 15. November 2018 für den Bereich Inneres und Sport vorgesehenen Maßnahmen, namentlich: Seite 2 von 4 - Sicherheit im Kiez erhöhen - Gewalt im ÖPNV vorbeugen - Sportvereine unterstützen - Aus- und Fortbildung der Polizei Berlin - Sensibilisierungs- und Akzeptanzarbeit im Sport - Förderung der Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Sport - Sensibilisierungsmaßnahmen bei der Berliner Polizei - Sensibilisierungsmaßnahmen für das Sicherheitspersonal 2. In welcher Höhe werden Landesmittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen aufgewandt (Angaben bitte, wenn möglich, für jede Maßnahme einzeln)? Zu 1. und 2.: - Sicherheit im Kiez erhöhen und Gewalt im ÖPNV vorbeugen Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) lädt seit 2016 regelmäßig zu einem Jour fixe zu homo- und transphober Gewalt ein, an dem die Ansprechpersonen für LSBTI der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie in erweitertem Kreis verschiedene Antigewaltprojekte, die Registerstellen und andere teilnehmen. Diese bereits geschaffenen Strukturen werden zur Umsetzung der 3. Maßnahme des „IGSV-Maßnahmenplan Juli 2019“ weiterentwickelt und der Teilnehmendenkreis erweitert. Die Umsetzung sozialraumbezogener Präventionsmaßnahmen wird im Rahmen des Jour fixe geprüft. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und die Landeskommission Berlin gegen Gewalt setzten im Rahmen der kiezbezogenen Gewaltprävention im Jahr 2019 ein Projekt im sogenannten „Regenbogenkiez“ um, mit dem Ziel, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl für Anwohnende, Besucherinnen und Besucher sowie die LGBTI- Community zu stärken. Dazu wurden Maßnahmen wie beispielsweise ein gemeinsames Präventionsteam für den Bereich Nollendorfplatz/Fuggerkiez und für die Großgörschenstraße sowie ein kiezorientierter Präventionsrat Fuggerstraße umgesetzt. Hierfür stellte die Landeskommission Berlin gegen Gewalt dem Bezirk 87.000 Euro zur Verfügung. Die Projekte sollen in 2020 fortgesetzt werden. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Kiez sowie der Vorbeugung von Gewalt im ÖPNV werden die im „IGSV-Maßnahmenplan Juli 2019“ unter der Überschrift „Gewalt-Prävention durch die Polizei Berlin“ beschriebenen Maßnahmen weitergeführt und erforderlichenfalls angepasst. Es erfolgt keine separate Ausweisung im Polizeihaushalt, aus welchem die Kosten bestritten werden. - Sportvereine unterstützen Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport fördert bereits seit 2018 spezielle Sportprojekte für die Zielgruppe LSBTI über das Teilhabeprogramm. Ziel der Förderung ist es, LSBTI, die bislang keinen Sport treiben, in Sportangebote zu vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden sowohl Projekte gefördert, die Sport nur für LSBTI in einem geschützten Rahmen anbieten und solche, die zum Ziel haben, Sportgruppen für die Gruppe LSBTI zu öffnen. In den Jahren 2018/2019 wurden bzw. werden folgende Projekte unterstützt: Gemeinschaftlicher BC Berlin e. V. Ziel des Projektes war es Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der LSBTI für den Bogensport zu interessieren und sie über kostenfreie Schnuppertrainings anlässlich des „Queer Cup“ und bei weiteren öffentlichen Veranstaltungen als neue Mitglieder des Vereins zu gewinnen. Dafür wurden 5.119 Euro aus Landesmitteln aufgewandt. Seite 3 von 4 Vorspiel SSL e. V. Das Projekt „Sportangebote für queere Ältere“ richtet sich an LSBTI-Seniorinnen und Senioren, die sich einen geschützten Raum wünschen. Im Rahmen des Projekts werden wöchentliche Yoga- und Fitnesseinheiten angeboten. Dafür wurden 9.670 Euro aus Landesmitteln aufgewandt. Shofukan e. V. Shofukan e. V. ist ein Aikido-Verein mit Trainingsstätten in Kreuzberg und Neukölln, der über sein Projekt insbesondere LSBTI als zusätzliche Mitglieder für seine Trainingseinheiten gewinnen möchte. Durch eine spezielle Ansprache werden LSBTI in die allgemeinen Vereinsangebote eingebunden. Dafür wurden 13.520 Euro aus Landesmitteln aufgewandt. Seitenwechsel e. V. Das Projekt „EmpowermenT*Hiking“ wendet sich an die Gruppe der People of Color innerhalb der Gruppe der LSBTI, die Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt sind. Sie sollen durch gemeinsame Wanderungen ermutigt werden, sich in der Öffentlichkeit selbstbewusst zu zeigen und außerdem körperlich gestärkt werden. Dafür wurden 15.542 Euro aus Landesmitteln aufgewandt. SC Berliner Regenbogenforellen e. V. Über das Projekt wird die Einführung eines altersgerechten Schwimmstils im Verein gefördert. Die älteren Mitglieder des Vereins sollen so weiterhin im Verein aktiv sein können. Dafür wurden 2340 Euro aus Landesmitteln aufgewandt. Auch 2020/2021 sollen Projekte mit der Zielgruppe LSBTI über das Teilhabeprogramm gefördert werden. - Aus- und Fortbildung der Polizei Berlin Die zur Gewährleistung der Aus- und Fortbildung der Polizei im „IGSV- Maßnahmenplan Juli 2019“ unter Maßnahme 14 beschriebenen Aktivitäten werden weiterhin durchgeführt und erforderlichenfalls angepasst. Es erfolgt keine separate Ausweisung im Polizeihaushalt, aus welchem die Kosten bestritten werden. - Sensibilisierungs- und Akzeptanzarbeit im Sport Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt förderte das Projekt „Fußball und sexuelle Vielfalt“ des Bildungs- und Sozialwerks des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin Brandenburg e. V. (BLSB) im Jahr 2019 mit insgesamt 30.000 Euro. Das durch diesen Träger umgesetzte Projekt „Fußball und sexuelle Vielfalt“ leistete durch die Organisation eines Fachtages und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zur Sensibilisierung und Akzeptanz. Im Projekt wird Wert auf eine umfangreiche Vernetzungsarbeit gelegt, um möglichst viele der ca. 380 Berliner Fußballvereine einzubinden. Im Jahr 2020 wird das Projekt fortgeführt und von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gefördert. Der Berliner Fußball-Verband wurde 2019 mit seinem „Projekt FAIReint“ durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt mit 50.000,- € gefördert. Auch dieses Projekt wird im Jahr 2020 fortgeführt und von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gefördert. Die Sensibilisierung und Aufklärung im Sportbereich insbesondere in Vereinen, bei Trainerinnen und Trainern sowie bei Fans wird auch auf andere Sportbereiche außerhalb des Fußballs ausgedehnt. Dazu wurde und wird das von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geförderte Projekt "Soccer Sound" des BLSB fortgeführt, wofür im laufenden Jahr Landesmittel in Höhe von 52.412 Euro vorgesehen sind. Seite 4 von 4 - Förderung der Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Sport Die Überprüfung des Sportförderungsgesetzes in Bezug auf Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt und ein sich daraus eventuell ergebender Änderungsbedarf ist noch nicht abgeschlossen. - Sensibilisierungsmaßnahmen bei der Berliner Polizei Hinsichtlich der Sensibilisierungsmaßnahmen bei der Berliner Polizei wurden und werden die Maßnahmen weitergeführt, die im „IGSV-Maßnahmenplan Juli 2019“ unter Maßnahme 33 beschrieben sind. Es erfolgt keine separate Ausweisung im Polizeihaushalt, aus welchem die Kosten bestritten werden. - Sensibilisierungsmaßnahmen für das Sicherheitspersonal Für Kontrollaufgaben in den Liegenschaften Olympiastadion und Jahnsportpark besteht ein mehrjähriger Vertrag mit einem privaten Sicherheitsunternehmen. Inwiefern die Firma selbst ihre Mitarbeitenden zum Themenfeld LSBTI schult, ist nicht bekannt. Gründe für Beanstandungen des Verhaltens der Mitarbeitenden liegen nicht vor. Verträge zu Kontrollaufgaben in anderen Liegenschaften, die durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder nachgeordneter Stellen genutzt werden, werden durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geschlossen. Beim Abschluss relevanter Verträge durch die BIM finden die Regelungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) Anwendung. Die IGSV ist im Rahmen der Beschaffung für die BIM GmbH bisher keine verpflichtende Anforderung. Berlin, den 25. November 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport