Drucksache 18 / 21 535 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Carsten Schatz (LINKE), Anja Kofbinger und Sebastian Walter (GRÜNE) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und Antwort vom 27. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE), Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21535 vom 06. November 2019 über Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet der aktuelle Stand bei der Umsetzung der im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ vom 15. November 2018 für den Bereich Integration, Arbeit und Soziales vorgesehenen Maßnahmen, namentlich: - Sensibilisierung von Arbeitgebenden für die Belange von LSBTI - Empowerment von LSBTI-Arbeitnehmenden - Studie zu LSBTI in prekären Lebenslagen - Wahrung der Belange und Sicherung der Rechte von LSBTI als besonders schutzbedürftiger Geflüchteter - Beratung, Unterstützung und Empowerment für LSBTI-Geflüchtete - Spezifische Beratung, Unterstützung und Empowerment für junge sowie unbegleitete minderjähriger LSBTI-Geflüchtete - Initiativen für Verbesserungen der Strukturen für LSBTI-Geflüchtete gegenüber BAMF und BMI - Gewährleistung einer an die besondere Situation von LSBTI-Geflüchteten angepassten bedarfsgerechten Unterbringung - Prüfung der Verwaltungspraxis in der Ausländerbehörde - Freizeitangebote im Kiez ausbauen - Bezirkliche Vertretungen werden vielfältiger - LSBTI im Alter zur politischen Mitwirkung und Teilhabe ermutigen - Bezirkliche Seniorenbeauftragte vernetzen sich mit den LSBTI-Communities - Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als Thema in verschiedenen Landesforen - LSBTI im Querschnitt in den Leitlinien der Seniorenpolitik verankern 2 - Inklusive LSBTI-Infrastruktur und Entwicklung von Angeboten für LSBTI-Menschen mit Behinderung und psychischer Beeinträchtigung - LSBTI-sensible Assistenzangebote Zu 1.: Aktueller Stand der vorgesehenen Maßnahmen für den Bereich Integration, Arbeit und Soziales bei der Umsetzung der im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“: Sensibilisierung von Arbeitgebenden für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) Das Ziel der Initiative besteht in der Sensibilisierung von Unternehmen, insbesondere auch der Landesunternehmen, zu Themen in Bezug auf LSBTI. Dies umfasst Themen wie LSBTI-Feindlichkeit, trans- und intergeschlechtliche Menschen in der Arbeitswelt etc. Hierbei kann auf das von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) umgesetzte Projekt und bestehende Materialien zu „Trans in Arbeit“ aufgebaut werden. Dessen Beginn ist für 2021 geplant. Die für LSBTI-Belange zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird gemeinsam mit den weiteren, zuständigen Senatsverwaltungen ein Vorgehen zur Sensibilisierung abstimmen. Dazu sollen unter anderem die im Kontext des Projektes "Trans in Arbeit" entwickelten Materialien aktualisiert und weiterentwickelt werden. Geplant wird darüber hinaus für 2022 vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und der zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2022/23 die Förderung eines Sensibilisierungsprojektes mit Schwerpunkt LSBTI in kleinen und mittleren Betrieben. Dessen Umsetzung erfolgt vorbehaltlich des Ergebnisses der fachlichen Prüfung und der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel Für die Leitung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und ihrer Beschäftigten ist es ein äußerst wichtiges Anliegen, für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch für LSBTI-Arbeitnehmende einschließlich der Führungskräfte in der Senatsverwaltung. So ist neben der bestehenden Dienstvereinbarung (DV) Konfliktberatung kurzfristig geplant, eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen strukturierter Kommunikation zwischen Leitung und Mitarbeitenden mit den Beschäftigtenvertretungen abzuschließen, die u. a. Regelungen zu einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld enthalten. Ziel soll dabei u. a. sein, niedrigschwellige Ansprechmöglichkeiten für Arbeitnehmende und eine transparente Kommunikation aller Beteiligten zu schaffen. Für Führungskräfte, die in Bezug auf LSBTI eine Schlüsselrolle einnehmen, sollen neue Fortbildungsangebote zur Antidiskriminierungsarbeit gemacht werden. Darüber hinaus soll es in den nächsten Monaten eine Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geben, die ebenfalls Informationen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Hinblick auf ihre Verpflichtungen in Bezug auf Schutz der LSBTI-Mitarbeitenden vor Anfeindungen Dritter bzw. aus dem Bereich der Mitarbeitenden enthalten soll. 3 Empowerment von LSBTI-Arbeitnehmenden In Auswirkung und in Folge der oben genannten Maßnahmen sollen begleitende und neue Fortbildungsangebote zur Antidiskriminierungsarbeit gemacht werden und LSBTI- Arbeitnehmende über ihre Rechte im Rahmen ihres Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses informiert werden. Empowerment von LSBTI-Arbeitnehmenden ist essentiell, damit diese ihre Rechte gegenüber (potentiellen) Arbeitgebenden kennen, einfordern und wahrnehmen können. Dies beinhaltet u. a. die Prüfung der Einrichtung eines intersektional ausgerichteten Mentoring-Programms mit dem Ziel, die Vernetzung, das Empowerment, den Wissenstransfer und den Dialog zu fördern. Insbesondere geht es darum, dass vor allem Lesben sowie transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die sich seltener am Arbeitsplatz outen, eine bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung bspw. im Coming-Out Prozess, aber auch in der Karriereplanung erhalten. Geplant ist dieses Programm für 2022 vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und der zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2022/23. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich des Ergebnisses der fachlichen Prüfung und der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. Studie zu LSBTI in prekären Lebenslagen Mit dem Ziel, das Verhältnis zwischen Diskriminierungserfahrungen von LSBTI Menschen, psychischen Beeinträchtigungen und daraus resultierenden Teilhabeeinschränkungen sowie Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnissen zu untersuchen, prüft der Senat die Beauftragung einer Studie zum Thema LSBTI- Menschen in prekären Lebenslagen. Geplant ist die Studie für 2020/21 vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Wahrung der Belange und Sicherung der Rechte von LSBTI als besonders schutzbedürftiger Geflüchteter Beratung, Unterstützung und Empowerment für LSBTI Geflüchtete Spezifische Beratung, Unterstützung und Empowerment für junge sowie unbegleitete minderjährige LSBTI Geflüchtete Gewährleistung einer an die besondere Situation von LSBTI Geflüchteten angepassten bedarfsgerechten Unterbringung Als Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf werden in Berlin zusätzlich zu den in der EU-Aufnahmerichtlinie genannten Personengruppen unter anderem auch LSBTI Personen (d. h. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle) verstanden. Um möglichst frühzeitig nach der Einreise und noch im Registrierungsprozess für neu eintreffende Asylbegehrende etwaigen besonderen Schutzbedarf zuverlässig feststellen zu können, wurde ein umfangreicher „Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin“ entwickelt und in die Verwaltungspraxis des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eingeführt. Der Leitfaden ist im Internet unter der Adresse https://www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete/ abrufbar. 4 Dort wird u. a. auf spezifische Unterstützungs- und Beratungsangebote für LSBTI Geflüchtete hingewiesen. In dem vom Senat am 11.12.2018 verabschiedeten Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter wird die Bedarfslage von LSBTI Geflüchteten sowohl als eigenständiges Querschnittsthema mit ressortübergreifender Bedeutung als auch in den verschiedenen Handlungsfeldern des Gesamtkonzepts fachspezifische berücksichtigt. Hierzu wird in der vom Senat verabschiedeten Fassung u. a. ausgeführt: „Der Senat hat sich (…) zum Ziel gesetzt, eine bessere Perspektive für LSBTI Geflüchtete zu schaffen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Behörden in ihrem Handeln die spezifische Situation und die besonderen Belange von LSBTI Geflüchteten berücksichtigen und gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität eintreten sowie aufgrund der besonderen Situation von LSBTI Geflüchteten eine spezifische Unterstützung und Versorgung sowie Sicherheit und Schutz gewährleisten. Geflüchtete LSBTI sollen die regulären sowie die spezifischen Angebote im Bereich des Versorgungs-, Gesundheits- und Bildungswesens kennen und in Anspruch nehmen. Neben den durch den Masterplan Integration und Sicherheit bereits eingeleiteten Maßnahmen, soll die Sicherheit von LSBTI Geflüchteten zukünftig beispielsweise durch Gewaltschutzkonzepte und eine Ansprechperson in den Unterkünften gewährleistet werden. Auch die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Umgangs, beispielsweise durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie Sicherheitsdienste ist sicher zu stellen. Fortbildungen und Sensibilisierungen zu LSBTI sollen beispielsweise im medizinischen Bereich, aber auch auf der Quartiersebene dafür sorgen, dass die vollwertige Partizipation am Gesundheitssystem, wie auch im Sozialraum erfolgen kann.“ Dieser Zielsetzung dienen insbesondere folgende, mit Unterstützung der LSBTI- Commmunity bereits umgesetzte Maßnahmen: • sichere und bedarfsgerechte Unterbringung (u. a. der Betrieb der ersten größeren Gemeinschaftsunterkunft für LSBTI Geflüchtete in Deutschland) sowie Verbesserung des Gewaltschutzes, • niedrigschwellige bedarfs- und zielgruppenorientierte Beratungsangebote, • Einrichtung einer Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete, • Ausweitung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Diskriminierung und Gewalt betroffene LSBTI Geflüchtete, • Benennung spezifischer Ansprechpersonen beim Sozialdienst des LAF, Empowerment und Aufbau von Selbsthilfestrukturen. Darüber hinaus wurden verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen eingeleitet, wie Schulungen und Fortbildungen für Leitungen und Mitarbeitende in den Unterkünften, für Beratungsstellen der klassischen Flüchtlingsarbeit sowie Ehrenamtliche, für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und seit 2017 auch für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. 5 Hinsichtlich der konkreten Aufgabenwahrnehmung durch das LAF im Rahmen der Unterbringung von Asylbegehrenden sieht das Gesamtkonzept vor, dass sowohl bei der Auswahl der Standorte für zukünftige Unterkünfte (im Hinblick auf das Schutzbedürfnis von LSBTI Geflüchteten) als auch bei der Qualitätssicherung (unter anderem hinsichtlich Personalschlüssel der Unterkünfte, Fortbildungen der Leitungen und Mitarbeitenden in den Unterkünften, Betreiberverträge, Verträge Sicherheitspersonal, Benennung spezifischer Ansprechpersonen für besonders Schutzbedürftige) und dem Gewaltschutz in allen Unterkunftsformen (u. a. Gewaltschutzkonzept, Einrichtung kleinerer Unterkünfte sowie Notfallplätze) auf die besondere Situation von LSBTI Geflüchteten angemessen einzugehen ist. Ferner ist zu prüfen, inwieweit die Kriterien, die eine Weiterleitung in andere Bundesländer im Rahmen der Verteilung nach § 45 Asylgesetz (AsylG) regeln, so ausgelegt werden können, dass das Merkmal Gewährleistung der Sicherheit bei Verteilungsentscheidungen berücksichtigt wird. Die unterbringungsspezifischen Bedarfe von LSBTI Geflüchteten waren zudem Gegenstand eines vom LAF im Mai 2019 ausgerichteten Workshops, der dem Erfahrungsaustausch in der Arbeit mit LSBTI Geflüchteten zwischen behördlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren diente. Auf Behördenseite nahmen an diesem Workshop Mitarbeitende aus der für Integration und Soziales zuständigen Senatsverwaltung und aus dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) teil, die Zivilgesellschaft war durch die Schwulenberatung Berlin, den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sowie den Verein GLADT e. V. vertreten. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften von Geflüchteten, die in einer dauerhaften, stabilen Beziehung stehen und die in ihrem Herkunftsland oder in dem Land ihres letzten dauerhaften Aufenthalts keine Möglichkeit hatten, ihre Beziehung zu formalisieren, sollten als „Ehegatten“ im Sinne des § 26 Abs. 1 AsylG aufgenommen werden. Am 07.08.2019 hat die VAB Kommission auf Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung diesen Punkt behandelt. Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung (Landesjugendamt) ist für die Clearingphase im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zuständig. Nach ca. drei Monaten geht die Zuständigkeit für die weitere Betreuung der minderjährigen, unbegleiteten Geflüchteten und deren Unterbringung auf ein bezirkliches Jugendamt über. In dieser ersten Phase wird der individuelle Bedarf der Minderjährigen erhoben. Ergeben sich Anzeichen, dass die Flucht aus dem Heimatland im Zusammenhang mit LSBTI steht, wird eine Unterstützung und Begleitung zu sachkundigen Beratungsstellen sichergestellt. Die Betreuerinnen und Betreuer, Vormund und das zuständige Jugendamt befördern den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, um die Minderjährigen in die Lage zu versetzen, sich zu öffnen und über das Thema zu sprechen. Mit dem Ziel, LSBTI Geflüchteten weiterhin eine bedarfsgerechte Unterstützung geben zu können und die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, sind die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des „Berliner Modells für die Unterstützung von LSBTI-Geflüchteten“ fortzusetzen sowie weitere Angebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen. Die bereits laufenden Maßnahmen werden fortgeführt. Deren Weiterentwicklung und Ausbau erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. 6 Folgende Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des „Berliner Modells für die Unterstützung von LSBTI-Geflüchteten“ werden durchgeführt und sind weiterhin geplant: a) Prüfung der Verstetigung und des bedarfsgerechten Ausbaus der Beratungsund Unterstützungsstrukturen für LSBTI-Geflüchtete, insbesondere der Angebote im Rahmen der niedrigschwelligen Unterstützung, der spezialisierten Beratung sowie der Asylverfahrensberatung. Die von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geförderten niedrigschwelligen sowie spezialisierten Beratungsstellen werden fortgeführt. b) Prüfung der Öffnung und des Aufbaus von spezifischen Beratungsangeboten von trans- und intergeschlechtlichen Selbstorganisationen für trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete insbesondere in Bezug auf die rechtliche, psychosoziale und bedarfsgruppenspezifische Transitionsberatung durch die für die Belange von LSBTI zuständige Senatsverwaltung. Die fachliche Prüfung ist für 2020 geplant, die Umsetzung für 2021 vorbehaltlich des Ergebnisses der fachlichen Prüfung und der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. c) Prüfung der Stärkung und des Ausbaus von Empowermentangeboten für LSBTI Geflüchtete mit einer stärkeren Berücksichtigung des Peer-to-Peer-Ansatzes. Die fachliche Prüfung ist für 2020 geplant, die Umsetzung für 2021 vorbehaltlich des Ergebnisses der fachlichen Prüfung und der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. d) Prüfung des Ausbaus der Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Situation von LSBTI Geflüchteten auf weitere Gruppen, wie die Mitarbeitenden der Rechts-, Asyl- und Verfahrensberatungsstellen in Berlin, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, Mitarbeitende der Berliner Jobcenter sowie weiterer Akteurinnen und Akteure im arbeitsmarktpolitischen Bereich. Die fachliche Prüfung ist für 2021 geplant mit einer Erweiterung der Zielgruppen des Fortbildungsprojektes "Jo weiß Bescheid!" beim Träger Schwulenberatung gGmbH vorbehaltlich des Ergebnisses der fachlichen Prüfung und der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. Initiativen für Verbesserungen der Strukturen für LSBTI Geflüchtete gegenüber des Bundesamtes für Flüchtlinge und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Das Direktverfahren im Ankunftszentrum Berlin stellt für LSBTI Geflüchtete eine besondere Herausforderung dar. LSBTI Geflüchtete können grundsätzlich nicht anhand äußerlicher Merkmale identifiziert werden und ein Outing gegenüber staatlichen Stellen setzt Vertrauen und Zeit voraus. Vielen LSBTI Geflüchteten fällt es außerordentlich schwer, über das Erlebte zu sprechen oder sich offen zu ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu bekennen. Für sie stellt die Anhörung eine immense Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass viele LSBTI-Geflüchtete aufgrund der besonderen Belastungen und Vulnerabilität sowohl in den Herkunftsländern als auch während und nach der Flucht komplex traumatisiert und von psychischer Beeinträchtigung betroffen oder bedroht sind. 7 LSBTI Geflüchtete sind auf eine vorbereitende Beratung angewiesen, um zu erkennen, welche zentrale Bedeutung die Anhörung im Asylverfahren hat, und um darauf zu vertrauen, dass ihnen keine (weitere) Verfolgung droht, wenn sie sich dem BAMF offenbaren. Mit dem Direktverfahren ist daher nicht gewährleistet, dass LSBTI Geflüchtete im Ankunftszentrum als besonders schutzbedürftig erkannt werden, sei es, weil die anhörenden Personen sie nicht als solche erkennen, sei es, weil sich die Geflüchteten aus Unkenntnis und Furcht nicht als solche zu erkennen geben. Um dieser besonderen Situation gerecht werden zu können, wird: a) Die für die Belange von LSBTI zuständige Senatsverwaltung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Bitte herantreten, entsprechend den bereits existierenden Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifisch Verfolgte, Unbegleitete Minderjährige, für Folteropfer und Traumatisierte sowie für Opfer von Menschenhandel, auch Sonderbeauftragte für LSBTI Geflüchtete auszubilden und zu benennen. Die Umsetzung ist geplant für 2020. b) Das Programm der Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Situation von LSBTI Geflüchteten für Mitarbeitende von Migrationsbehörden, insbesondere für die Dolmetschungsdienste sowie die Mitarbeitenden als auch konkret die Entscheiderinnen und Entscheider im Berliner Ankunftszentrum des BAMF im Rahmen der verfügbaren Mittel erweitert. Die fachliche Prüfung ist geplant für 2021 mit einer Erweiterung der Zielgruppen des Fortbildungsprojektes "Jo weiß Bescheid!" beim Träger Schwulenberatung gGmbH vorbehaltlich des Ergebnisses der fachlichen Prüfung und der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. c) Bei der für die Belange von LSBTI zuständigen Senatsverwaltung ein Runder Tisch „LSBTI Geflüchtete“ mit dem Ziel eingerichtet, den Dialog, die Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure (insb. Migrationsbehörden und LSBTI-Träger) zu befördern. Die Umsetzung ist geplant für 2020. d) Die Verbreitung und Vermittlung der Handreichung „Was tun bei Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und LSBTI in Unterkünften?“ im Rahmen von Fortbildungen für Leitungen und Mitarbeitende von Unterkünften. Die Handreichung soll in einer dritten Auflage erscheinen und die Fortbildungen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel fortgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine Kooperation der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Die Umsetzung der Maßnahme hat 2018 begonnen. Prüfung der Verwaltungspraxis in der Ausländerbehörde Die Prüfung der Verwaltungspraxis in der Ausländerbehörde ist im Maßnahmenplan der IGSV als 44. Maßnahme angeführt. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine Expertinnen- und Expertenkommission einzuberufen, die Empfehlungen für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) erarbeitet. In ihrer 6. Sitzung hat die VAB Expertinnen- und Expertenkommission am 07.08.2019 empfohlen, dass die Regelungen zum Familiennachzug auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner anzuwenden sind, wenn eine Eheschließung im Herkunftsstaat nicht möglich ist. Für diesen Personenkreis sollen die Zuzugskriterien möglichst gering gehalten und ein Nachholen des Visumsverfahrens in den Katalog der Unzumutbarkeit 8 aufgenommen werden, wenn im Herkunftsstaat keine Diskriminierungsfreiheit gewährleistet ist. Die Umsetzbarkeit dieser Empfehlungen werden durch den Senator für Inneres und Sport im Rahmen des nächsten Jahresberichts geprüft. Die Ausländerbehörde Berlin hat fünf vom Büro der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration zur Verfügung gestellte Werbeplakate für das Willkommenszentrum in den Räumlichkeiten der Dienstgebäude am Friedrich-Krause- Ufer und Keplerstraße ausgehängt. Eine Organisation, die in der Ausländerbehörde eine ehrenamtliche LSBTI-Beratungsstelle einrichtet, wurde bislang noch nicht gefunden. Entsprechende Räumlichkeiten stehen im Dienstgebäude der Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer zur Verfügung. Die Ausländerbehörde bietet Interessierten Mitarbeitenden am 27. und 29.11.2019 erste Schulungen zu LSBTI-Themen an. Der Berliner Senat wird den behördlichen Handlungsspielraum bei der Auslegung und Anwendung des Aufenthaltsrechts sowie von Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) mit Blick auf die besondere Situation von LSBTI Geflüchteten prüfen. Dabei soll u. a. der Familienbegriff (u. a. in Zusammenhang mit dem Familiennachzug) auf die besondere Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren ausgelegt werden, wenn in den Herkunftsländern ein Legalisieren ihrer Beziehung nicht möglich ist, die sexuelle Orientierung Grund für Verfolgung, Repressalien und Misshandlungen ist und den Betroffenen gar mit der Todesstrafe gedroht würde. Die Prüfung hat bereits begonnen, das Projekt wurde am 07.08.2019 durch die VAB- Kommission auf Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung behandelt. Darüber hinaus wird der Berliner Senat sich mit den ihm zur Verfügung stehenden politischen Mitteln dafür einsetzen, dass die Situation von als LSBTI verfolgten, asylsuchenden Menschen in Berlin und Deutschland verbessert und ihre Anerkennung erleichtert wird. Die Ausländerbehörde Berlin wird in ihren Räumen mittels Plakaten für das dortige Beratungszentrum werben. Im Beratungszentrum werden fünf Werbeplakate für das Willkommenszentrum ausgehangen, die vom Büro der Integrations- und Migrationsbeauftragten von Berlin bezogen werden sollen. Die Umsetzung soll in 2020 gemeinsam mit den zuständigen Behörden und den Fachberatungsstellen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Freizeitangebote im Kiez ausbauen Zu den wichtigen und vielfältigen Aufgaben der Stadtteilzentren gehört es, durch Integration ein von ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Unterschieden gekennzeichnetes urbanes Umfeld gemeinschaftlich zu gestalten und undemokratischen, intoleranten und fremdenfeindlichen Positionen aktiv entgegen zu wirken. Verstärkt inklusiv ausgerichtete Stadtteilzentren schaffen hierbei Räume, die Schutz vor Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung bieten wollen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den DHH 2020/21, sollen Stadtteilzentren finanziell gestärkt werden. Im Durchschnitt soll die personelle Ausstattung um rd. 0,5 Vollzeitäquivalente pro Stadtteilzentrum verbessert werden. Die zusätzlichen personellen Ressourcen sind vorgesehen zur: Stärkung der inklusiven Ausrichtung der Stadtteilzentren zur Teilhabe (Barrierefreiheit) Stärkung des SocialMedia-Angebotes (Digitalisierung/Barrierefreiheit) 9 Stärkung der demokratieunterstützenden Ausrichtung von Stadtteilzentren (Verhinderung von Antisemitismus, Extremismus und Ausgrenzung) dauerhafte Einbindung der Willkommenskultur in die Arbeit der Stadtteilzentren Stärkung der Verwaltung zur Bewältigung zuwendungs-/förderrechtlicher Aufwände. Vor dem Hintergrund eines gestiegenen Aufgabenumfangs im Rahmen der wachsenden Stadt und unter Bezugnahme zum aktuellen Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 ist ein zusätzlicher Ausbau von Freizeitangeboten über das bestehende Angebot hinaus nicht möglich. Gleichwohl ist bei Umsetzung der oben genannten Querschnittsziele eine veränderte Ausrichtung bestehender Angebote der Stadtteilzentren zu erwarten. Bezirkliche Vertretungen werden vielfältiger LSBTI im Alter zur politischen Mitwirkung und Teilhabe ermutigen Bezirkliche Seniorenbeauftragte vernetzen sich mit den LSBTI-Communities LSBTI im Querschnitt in den Leitlinien der Seniorenpolitik verankern Die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik werden ab März 2019 in einem ressortübergreifenden, partizipativen Prozess, bei dem die Seniorenmitwirkungsgremien sowie die Bezirke einbezogen werden, neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt. Im Rahmen der neuen Konzeption der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik wurden anhand von verschiedenen Arbeitsgruppen und in der dazugehörigen Fachtagung am 01.10.2019 die politische Partizipation und die allgemeinen Teilhabemöglichkeiten von LSBTI im Alter und insbesondere in den bezirklichen Seniorenvertretungen erörtert. Aus dieser Erörterung heraus wurden Maßnahmenvorschläge entwickelt, die im Jahr 2020 gemeinsam mit den neuen seniorenpolitischen Leitlinien in den politischen Abstimmungsprozess diskutiert und anschließend in einem Senatsbeschluss beschlossen werden sollen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales steht hierbei im fachlichen Austausch mit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und den Seniorenmitwirkungsgremien. So sollen beispielsweise bis zu den nächsten Seniorenvertretungswahlen im Jahr 2021/22 Informationsveranstaltungen oder Workshops für LSBTI zu und mit den Seniorenvertretungen angeboten werden, damit LSBTI-Personen mehr Informationen zu den Seniorenvertretungen erhalten und ermutigt werden, selbst für dieses Gremium zu kandidieren und ihre Anliegen einzubringen. Hierbei sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Seniorenpolitik in den Bezirksämtern möglichst einzubeziehen. Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als Thema in verschiedenen Landesforen Zu diesem Punkt liegen keine Daten oder Informationen vor, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. 10 Inklusive LSBTI-Infrastruktur und Entwicklung von Angeboten für LSBTI-Menschen mit Behinderung und psychischer Beeinträchtigung Das Projekt „Inklusive LSBTIQ-Infrastruktur“, angesiedelt bei RuT - Rad und Tat e. V. - zur Umsetzung von Maßnahmen im Kontext LSBTI und Inklusion von Menschen mit Behinderung soll vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel weitergeführt werden. Das Projekt besteht seit dem 4. Quartal 2018 und hat in 2019 bereits über zehn Einrichtungen der LSBTI-Szene zum Thema Inklusion beraten, sowie verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. In 2020 wird die Entwicklung eines Inklusionssiegels weitergeführt. Die Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle in Form eines queeren Zentrums für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel, Ressourcen zu bündeln und zur Verfügung zu stellen, Selbstorganisationen und Initiativen von LSBTI-Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen zu unterstützen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist für 2022 vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und der zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2022/23 geplant. LSBTI-sensible Assistenzangebote Die für die Belange von LSBTI-Personen beziehungsweise für Menschen mit Behinderung zuständigen Senatsverwaltungen treten in einen Fachaustausch darüber, wie Assistenzangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe ab 2020 noch LSBTIsensibler ausgestaltet werden können. Ein erstes Austauschtreffen zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Abteilung LADS und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Soziales, zuständig für Menschen mit Behinderung, wird für 2020 angestrebt. 2. In welcher Höhe werden Landesmittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen aufgewandt (Angaben bitte, wenn möglich, für jede Maßnahme einzeln)? Zu 2.: Für die Umsetzung aller Maßnahmen (nicht nur LSBTI betreffend) zu den neuen seniorenpolitischen Leitlinien sind Mittel in Höhe von 70.000 EUR im Doppelhaushalt 2020/21 für das Jahr 2021 angemeldet. Eine spezifische Auflistung für Maßnahmen LSBTI betreffend ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschließlich Unterbringung sowie ergänzender Leistungen (Sozial- und Asylverfahrensberatung im Ankunftszentrum, Rückkehrförderung) werden Landesmittel unter anderem für LSBTI Geflüchtete aufgewandt. Da die Zugehörigkeit zum Personenkreis der LSBTI nicht gesondert erfasst wird, eine entsprechende Datenerhebung schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Betracht kommt und auch nur jene Personen erfasst werden könnten, die ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität preisgeben, kann der insoweit auf diese Personengruppe entfallende Kostenanteil nicht beziffert werden. 11 Im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“, Handlungsfeld 3 „LSBTI-Geflüchtete schützen“, werden im Haushaltsplan 2020/21, Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales, Landesmittel für die Umsetzung der Maßnahmen der Initiative aufgewandt. Die Maßnahmen und ihre Finanzierung sind im Folgenden aufgeführt. Die Angaben zu den Plansummen stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen im Rahmen der aktuellen Haushaltsverhandlungen. Es wurden für beide Förderprogramme jeweils Mittelaufwüchse beantragt. Maßnahme Nr. 39 „Wahrung der Belange und Sicherung der Rechte von LSBTI als besonders schutzbedürftiger Geflüchteter“ (i. V. m. Maßnahme Nr. 40) Kapitel 1120, Titel 68412, Nr. 7, Förderung Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung im Land Berlin, inklusive der Beratung und Betreuung von besonders Schutzbedürftigen, Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Die Begleitung und Beratung der Zielgruppe der LSBTI Geflüchteten wird von der Schwulenberatung gGmbH als BNS-Fachstelle für LSBTI Geflüchtete wahrgenommen. Die Förderung der Fachstelle erfolgt über die für Antidiskriminierung zuständige Senatsverwaltung. Die Koordinierung des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge insgesamt erfolgt durch das Zentrum Überleben gGmbH und wird (sowie die übrigen sechs Fachstellen) über den genannten Titel 68412 Nr. 7 finanziert. Die Koordinierung sichert die Zusammenarbeit aller Fachstellen und dient damit mittelbar ebenso der Zielgruppe der LSBTI Geflüchteten. Die Förderung des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wird seit 2016 allein durch Landesmittel gefördert. Die Fortsetzung der Förderung ist beabsichtigt. Die Plansumme des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge beläuft sich aktuell für den Haushalt 2020/21 auf 2020: 1.047.000 Euro 2021: 1.066.000 Euro. Maßnahme Nr. 40 „Beratung, Unterstützung und Empowerment für LSBTI- Geflüchtete“ Kapitel 1120, Titel 68412, Nr. 6, Förderung Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung im Land Berlin, inklusive der Beratung und Betreuung von besonders Schutzbedürftigen, Rechts- und Verfahrensberatung: Im Haushaltsjahr 2019 werden aktuell zehn unabhängige nichtstaatliche Beratungsstellen der Rechts- und Verfahrensberatung für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten über den Ansatz gefördert, darunter auch die Schwulenberatung Berlin gGmbH, die die Zielgruppe der LSBTI Geflüchteten im Besonderen adressiert. Durch das Projekt „Migrations- und Verfahrensberatung für 12 LSBTI Geflüchtete“ der Schwulenberatung gGmbH sollen Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten in folgenden Punkten beraten werden: Flucht aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlicher Identität, Rechte von LSBTI Geflüchteten als besonders Schutzbedürftige, Dublin-Verfahren sowie zu allgemeinen Fragestellungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Die Beratungsstelle zeichnet sich darüber hinaus über ihre gute Vernetzung innerhalb der bestehenden eigenen Angebote sowie mit anderen LSBTI-Beratungsstellen/- Migrationsberatungsstellen aus. Die Beratungsstelle der Schwulenberatung Berlin gGmBH wird seit 2016 durch Landesmittel gefördert. Die Fortsetzung der Förderung ist beabsichtigt. Die Plansumme für die Schwulenberatung Berlin gGmbH beläuft sich aktuell für den Haushalt 2020/21 auf 2020: 71.000 Euro 2021: 71.000 Euro. Berlin, den 27. November 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales