Drucksache 18 / 21 536 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Carsten Schatz (LINKE), Anja Kofbinger und Sebastian Walter (GRÜNE) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und Antwort vom 27. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE), Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Bündnis 90/die Grünen) und Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21536 vom 6. November 2019 über Umsetzung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) und Vorsorge dafür im Haushaltsplan 2020/2021 im Verantwortungsbereich der Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet der aktuelle Stand bei der Umsetzung der im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ vom 15. November 2018 für den Bereich Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vorgesehenen Maßnahmen, namentlich: Gewalt durch täterorientierte Programme vorbeugen Auflagen und Weisungen zur Prävention von homo- und transphob motivierter Gewalt nutzen Homo- und Transphobie im Justizvollzug entgegenwirken Zielgruppenspezifische Sensibilisierung etablieren Opferberatungsstellen bedarfsgerecht ausbauen Krisen- u. Zufluchtswohnung für erwachsene LSBTI etablieren Flächendeckende Opferhilfe- und Empowermentangebote Bereitstellung von Informationen Gefangene informieren Monitoring „Homo- und transphobe Gewalt in Berlin“ einführen Vernetzung staatlicher Akteurinnen und Akteure intensivieren Vernetzung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure intensivieren Informationsaustausch im Justizvollzug verbessern Stärkung der merkmalsübergreifenden und LSBTI-spezifischen Antidiskriminierungsberatungsstellen Empowerment stärken und ausbauen Sensibilisierung öffentlicher und anderer Einrichtungen sowie der queeren Szenen bzw. Communities Fachgruppe „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentitäten von Gefangenen“ Sensibilisierung des Justizvollzugs Empirische Analyse zu Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI mit dem Schwerpunkt Justiz Runden Tisch „LSBTI im Alter und in der Pflege“ einrichten Lesbische Sichtbarkeit erhöhen Fachstelle „LSBTI im Alter und in der Pflege“ einrichten 2 LSBTI-Communities werden altersinklusiv Fachtag LSBTI im Alter und in der Pflege Bund-Länder-Forschungsfonds initiieren; Kooperation mit Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen Diversity-Landesprogramm des Berliner Senats Dezentrale Diversity-Maßnahmen umsetzen Diversity-spezifische Seminarangebote für die Berliner Verwaltung LSBTI im Alter werden sichtbarer Öffentlichkeitsarbeit und berlinweite multimediale Kampagne gegen LSBTI-Feindlichkeit Generationen begegnen sich und lernen voneinander LSBTI-sensible Assistenzangebote Vernetzung der LSBTI-Ansprechpersonen der Bezirke 2. In welcher Höhe werden Landesmittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen aufgewandt (Angaben bitte, wenn möglich, für jede Maßnahme einzeln)? Zu 1 und 2.: Der Bericht zur Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) wurde vom Berliner Senat am 23.07.2019 in Form eines Maßnahmenplans beschlossen. Dieser Maßnahmenplan für die Haushaltsjahre 2020/21 befindet sich nun in der Umsetzung. Die Aufgabe eines Steuerungskreises wurde nach entsprechendem Beschluss der Staatssekretärskonferenz übertragen, die sich halbjährlich im Rahmen ihrer Sitzungen mit der IGSV befasst, den Arbeitsstand der IGSV einschätzt und Vorschläge der einzelnen Ressorts diskutiert. Einschätzungen und Maßnahmen werden jeweils nach entsprechendem Beschluss der Staatssekretärskonferenz auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung , Abteilung VI / Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) / Schwerpunkt Belange für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) veröffentlicht. Die nächste Befassung wird im Februar 2020 stattfinden. Zuvor wird durch die mit der Koordination beauftragte Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine detaillierte Abfrage des Umsetzungsstands der Maßnahmen bei allen Senatsverwaltungen durchgeführt. Der Umfang und der Beginn der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen dieser Initiative wird nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2020/21 und der damit erfolgten Bereitstellung der finanziellen Mittel zu entscheiden sein. Im für die in Frage 1 angefragten Maßnahmen relevanten Einzelplan 06 (Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Landesantidiskriminierungsstelle ), Kapitel 0601 sind im Titel 54010 rund 82.000 € und im Titel 68406 rund 272.000 € in 2019 für die Umsetzung veranschlagt und weitestgehend ausgeschöpft worden. Planungs- und Umsetzungsstand im Einzelnen: Gewalt durch täterorientierte Programme vorbeugen Im 2. Halbjahr wurde ein Modellprojekt in der Jugendstrafanstalt in Form einer dreiteiligen Fortbildungsreihe durchgeführt, die nun verstetigt werden soll. Ziel der Fortbildung war es, sowohl Inhaftierte als auch Mitarbeitende zu ermutigen, eine mögliche Motivation zu LSBTI-feindlicher Gewalt abzulegen und eine Wertschätzung für vielfältige Lebensentwürfe zu entwickeln. 3 Auflagen und Weisungen zur Prävention von homo- und transphob motivierter Gewalt nutzen Richterinnen und Richter sollen dafür sensibilisiert werden, dass durch Weisungen und Auflagen nach §10 und §15 Jugendgerichtsgesetz Maßnahmen angeordnet werden können , die speziell der Prävention homophob- und transphob motivierter Gewalt dienen. Eine entsprechende Sensibilisierung kann seitens der SenJustVA insbesondere im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für den höheren Justizdienst des Landes Berlin erfolgen. Insoweit hat das für die Organisation entsprechender Veranstaltungen zuständige Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) für das erste Quartal des Jahres 2020 die Durchführung von zwei Fortbildungsveranstaltungen für Strafrichterinnen und -richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen, in denen homo- und transphobe Gewalt thematisch aufgegriffen werden soll. Hierbei handelt es sich zum einen um eine Veranstaltung am 17. Februar 2020 unter dem Titel „Jugendstrafrecht - Teil IV: Entwicklung von Gewalt und Interventionsstrategien bei Kindern und Jugendlichen“. Zudem plant das GJPA gegenwärtig eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung zum Thema „LSBTTIQ*“, in welcher als Referent auch ein Staatsanwalt aus derjenigen (Spezial-) Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vorgesehen ist, in welcher unter anderem solche Straftaten verfolgt werden, die sich gegen Personen allein oder vorwiegend wegen deren sexueller Identität oder Orientierung richten. Kosten für Fortbildungsveranstaltungen entstehen in Höhe etwaiger Honorare für Referentinnen und Referenten sowie die entsprechenden Erstattungen von Reisekosten nach Bundereisekostenrecht. Eine konkrete Bezifferung der entstandenen Kosten ist insoweit jeweils erst nach Ende der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung möglich, die aus dem GJPA allgemein für Fortbildungsveranstaltungen jährlich zur Verfügung gestellten Haushalt entnommen werden. Hiernach entstehen keine zusätzlichen Kosten konkret für die Umsetzung der insoweit in Rede stehenden Maßnahme der Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern. Homo- und Transphobie im Justizvollzug entgegenwirken Über Fortbildungs-, Sensibilisierungs- und Bildungsangebote in verschiedenen Formaten werden Mitarbeitende im Justizvollzug für verschiedenste Ausprägungen von Lebenslagen und -situationen innerhalb des Strafvollzuges sensibilisiert. Die vorhandenen Maßnahmen legen ihren Schwerpunkt jedoch nicht auf homo- und transphobe Verhaltensweisen , sondern greifen diese Thematik als Bestandteil eines Gesamtkonzeptes auf. Entsprechende Konzepte, die ihren Fokus auf ein Entgegenwirken gegen homo- und transphobes Verhalten sowie auf Lebenslagen von LSBTI-Personen legen, müssen entwickelt werden. Dazu wurde im Februar 2019 eine Fachgruppe einberufen, die sich den komplexen Fragestellungen zu LSBTI in Haft annehmen wird, das Thema entsprechend aufbereitet sowie in vorhandene Strukturen einbindet. Für 2020 ist geplant, dass die seit Februar 2019 in ca. 6 - 8 wöchigem Rhythmus tagende Fachgruppe sich mit dem Themenkomplex "Fortbildungen" (u.a. auch zu LSBTI- Themen) befasst. Zielgruppenspezifische Sensibilisierung etablieren Für 2021 ist, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, die Weiterentwicklung und der Ausbau der bestehenden LSBTI-Fachberatungsstellen im Maßnahmenbereich Fortbildungen in verschiedenen Formaten und für diverse Zielgruppen geplant, um stetig steigenden Aufklärungs- und Sensibilisierungsbedarf zivilgesellschaftlicher aber auch staatli- 4 cher Einrichtungen, Organisationen und Gremien zum Themenfeld homo- und transphob motivierte Gewalt und Diskriminierung bedarfsgerecht zu begegnen. Opferberatungsstellen bedarfsgerecht ausbauen Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel ist für 2020 für den Förderbereich LSBTI der SenJustVA geplant, die bestehenden Fachberatungsstellen im Maßnahmenbereich zielgruppenspezifische Fachberatung und Empowermentangebote für transgeschlechtliche Betroffene sowie für lesbische und bisexuelle Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, weiterzuentwickeln und auszubauen. Im Förderbereich der allgemeinen Opferhilfe der SenJustVA besteht in den hier geförderten Projekten Gewaltschutzambulanz (ab 2016 inkl. Kinderschutzambulanz), iTOB – Stop Stalking, Zeuginnen- und Zeugenbegleit-programm (des Wildwasser e.V.) sowie die Zeugenbetreuungsstelle im Kriminalgericht Moabit (des Opferhilfe Berlin e.V.) Sensibilität für die genannte Thematik. Da es sich jedoch nicht um zielgruppenspezifische Fachberatung handelt, beschränken sich Weiterentwicklung und Ausbau auf den Förderbereich LSBTI. Darüber hinaus bietet sich im Rahmen des Arbeitskreises Opferschutz, zu dem die Sen- JustVA einlädt, die Möglichkeit, Schnittstellen zwischen der zielgruppenspezifischen Fachberatung und den allgemeinen Opferhilfeprojekten zu definieren. Krisen- u. Zufluchtswohnung für erwachsene LSBTI etablieren Die anonyme Krisen- und Zufluchtsunterkunft für erwachsene LSBTI hat im April 2019 die Arbeit aufgenommen und wurde am 21.10.2019 offiziell eröffnet. Die Einrichtung wird fortgeführt und weiterentwickelt. Transgeschlechtlichen Frauen stehen bestehende Programme wie fünf Fachberatungsund Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt sowie LARA e.V., die „Fachstelle für sexualisierte Gewalt an Frauen*“ weiterhin zur Verfügung. Flächendeckende Opferhilfe- und Empowermentangebote Die Abteilung VI (LADS) der SenJustVA lädt seit 2016 regelmäßig zu einem Jour Fixe zu homo- und transphober Gewalt ein, an dem die Ansprechpersonen der Polizei und Staatsanwaltschaft und in erweitertem Kreis verschiedene Antigewaltprojekte, die Registerstellen und andere teilnehmen. Diese bereits geschaffenen Strukturen werden weiterentwickelt , der Teilnehmendenkreis erweitert. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel ist für 2020 geplant, im Rahmen des Jour Fixe zu prüfen, wie die Umsetzung sozialraumbezogener Präventionsmaßnahmen in Außenbezirken entwickelt und modellhaft umgesetzt werden können. Bereitstellung von Informationen Die inhaltliche Überarbeitung des Info-Flyers „Hilfe und Unterstützung für LSBTI bei homo - und transfeindlicher Gewalt und Diskriminierung“ ist abgeschlossen. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel ist für 2020 geplant, den Flyer in Print und online zu veröffentlichen . Gefangene informieren Ein neuer Webauftritt unter https://www.berlin.de/justizvollzug/sicherheit-undpraevention /verletzte-einer-straftat/ wird derzeit erarbeitet. Hierbei werden auch Personen der LSBTI-Community als Teil der Zielgruppe angesprochen. 5 Monitoring „Homo- und transphobe Gewalt in Berlin“ einführen Ein zuwendungsgefördertes Projekt setzt seit 2019 die Erstellung des ersten Monitoringberichts zu 2020 mit der thematischen Schwerpunktsetzung zum Thema „Gewalt gegen lesbische und bisexuelle Frauen“ um. Das Projekt wird fortgeführt und soll weiterentwickelt werden. Die fachliche Weiterentwicklung des Monitorings und seiner Module ist, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, zur Erstellung eines nächsten Berichtes zu voraussichtlich 2022 vorgesehen. Vernetzung staatlicher Akteurinnen und Akteure intensivieren und Vernetzung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure intensivieren Die Abteilung VI (LADS) der SenJustVA lädt seit 2016 regelmäßig zu einem Jour Fixe zu homo- und transphober Gewalt ein, an dem die Ansprechpersonen der Polizei und Staatsanwaltschaft und in erweitertem Kreis verschiedene Antigewaltprojekte, die Registerstellen und andere teilnehmen. Dies wird fortgeführt und eine Weiterentwicklung ist, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, für 2020 geplant. Informationsaustausch im Justizvollzug verbessern Die Fachgruppe tagt seit Februar 2019 in ca. 6 - 8 wöchigem Rhythmus. Zunächst wurden andere Themenfelder bearbeitet, weshalb der Themenkomplex "Netzwerk" (u.a. auch zu LSBTI-Themen) für das Jahr 2020 vorgesehen ist, aber in den Diskussionen und Vorhaben bereits mitgedacht wird. Stärkung der merkmalsübergreifenden und LSBTI-spezifischen Antidiskriminierungsberatungsstellen Die fachliche Prüfung zur Weiterentwicklung und zum Ausbau der Fachberatungsstellen ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel für 2020 geplant. Die Prüfung der Einrichtung einer zuwendungsgeförderten, merkmalsübergreifenden „Fachstelle für Intersektionalität und Antidiskriminierung“ mit einem merkmalsübergreifend besetzten Beirat ist, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, für 2021 geplant. Empowerment stärken und ausbauen Die fachliche Prüfung des Ausbaus der Empowerment- und Beratungsangebote für LSB- TI unter Berücksichtigung besonders vulnerabler Gruppen, u.a. Seniorinnen und Senioren , LSBTI mit Behinderungen, Lesben, trans- und intergeschlechtlicher sowie nichtbinärer Menschen ist, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, für 2020 geplant. Die fachliche Prüfung und Konzeptentwicklung für die Einrichtung einer „Fachstelle für die Belange von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen“ bei einer Selbstorganisation ist ab 2020 geplant. Die Umsetzung ist vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und zur Verfügung stehender Mittel im Doppelhaushalt 2022/23 für 2022 geplant. Im Jahr 2020 werden die Themen sexuelle und geschlechtliche Identität zudem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) aufgegriffen . Ebenfalls wird die LADG-Ombudsstelle zu den genannten Diskriminierungsgründen beraten und, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, durch Materialen informieren. Sensibilisierung öffentlicher und anderer Einrichtungen sowie der queeren Szenen bzw. Communities Für 2020 ist, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, die Weiterentwicklung und Prüfung einer Zusammenlegung der im Rahmen der ISV geförderten Projekte "Diskriminierungsfreie Szenen für Alle" des Trägers GLADT e.V. und "MSO Inklusiv" des Trägers 6 MRB e.V. geplant, um die queeren Szenen hinsichtlich verschiedener Ausschlussprozesse zu sensibilisieren. Zudem ist für 2021, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel , die Erweiterung der Zielgruppen des ISV-Fortbildungsprojektes "Jo weiß Bescheid!" beim Träger Schwulenberatung gGmbH im Rahmen einer Sensibilisierungsoffensive von Regeleinrichtungen geplant. Fachgruppe „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentitäten von Gefangenen “ Die Fachgruppe wurde durch die SenJustVA einberufen und tagt seit Februar 2019 in ca. 6 - 8 wöchigem Rhythmus. Dies soll fortgeführt werden. Die Teilnehmenden der Fachgruppe werden aus allen Justizvollzugsanstalten entsandt, befassen sich intensiv mit der Thematik und bringen die erforderlichen Schwerpunkte der unterschiedlichen Vollzugsformen ein. Sie sind jedoch bislang nicht als ausgewiesene Ansprechpersonen in den Justizvollzugsanstalten benannt, was jedoch für 2020 geplant ist. Sensibilisierung des Justizvollzugs Das in 2019 in Form eines Pilotprojekts gestartete Angebot einer dreiteiligen Fortbildungsreihe zu „Vielfalt- Diversity, als Gegenentwurf zu Diskriminierung“ soll als regelmäßige Fortbildungsreihe in der Jugendstrafanstalt verstetigt werden. Empirische Analyse zu Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI mit dem Schwerpunkt Justiz Die im Februar 2019 eingerichtete und in ca. 6 - 8 wöchigem Rhythmus tagende Fachgruppe „Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentitäten von Gefangenen“ sichtet laufend Erkenntnisgrundlagen und hieraus werden ggf. in Zukunft Fragestellungen für empirische Analysen entwickelt. Runden Tisch „LSBTI im Alter und in der Pflege“ einrichten Erste Einberufung eines Runden Tisch „LSBTI im Alter und in der Pflege“ ist für 2020 geplant. Im Rahmen der Gremienarbeit zur Formulierung seniorenpolitischer Leitlinien wurden bereits Vorarbeiten geleistet bzw. geeignete Teilnehmende für das Format Runder Tisch ermittelt. Die SenIAS hat bereits erklärt, dass sie einer Einladung der für die Belange von LSBTI zuständigen Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zum Runden Tisch „LSBTI im Alter und in der Pflege“ folgen wird. Lesbische Sichtbarkeit erhöhen Der Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit wurde erstmals in 2018 ausgelobt und wird alle zwei Jahre von dem für LSBTI-Belange zuständigen Senator vergeben. Die nächste Preisverleihung ist für den 24. April 2020 geplant. Das Schwerpunktthema "Lesbische* Sichtbarkeit" war zudem in 2019 Zuwendungsbedingung (Qualitätsschwerpunkt). In diesem Zusammenhang wurden die Zuwendungsempfänger gebeten, das Thema in ihre Maßnahmen zu integrieren. Die fachliche Auswertung erfolgt im Rahmen der Prüfung des Sachberichts und der Projektjahresgespräch zu Beginn 2020. Am 28. Oktober 2019 fand zu diesem Schwerpunktthema eine für alle von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geförderten LSBTI-Projekte verpflichtende Qualitätsfortbildung statt. Das bei dem Trägerverein "Rad und Tat e.V." angesiedelte Projekt "Lesbisch. Sichtbar. Berlin" hat durch die Gründung eines Fachbeirats und regelmäßige Treffen zur Vernetzung der lesbischen* Communities beigetragen. Zudem wurde eine Umfrage zum Thema Lesbische* Sichtbarkeit sowie mehrere Dialogveranstaltungen durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung zum Thema 'Genderstern' ist für Dezember 2019 geplant, sowie die Fertigstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Vorschlägen für die Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Organisationen. 7 Fachstelle „LSBTI im Alter und in der Pflege“ einrichten Die Schaffung einer intersektional ausgerichteten Fachstelle „LSBTI im Alter und in der Pflege“ ist, vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und der zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2022/23, für 2022 geplant. LSBTI-Communities werden altersinklusiv Die Prüfung einer Sensibilisierungsoffensive für die LSBTI-Communities z.B. über Entwicklung und Verbreitung von Infomaterial, Bildungsangebote, Kulturveranstaltungen, Workshops steht in Verbindung mit der Einrichtung einer Fachstelle „LSBTI im Alter und in der Pflege“ und ist, vorbehaltlich der fachlichen Prüfung und der zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2022/23, für 2022 geplant. Fachtag LSBTI im Alter und in der Pflege Die fachliche Prüfung für die Durchführung eines Fachtags LSBTI im Alter und in der Pflege ist ab 2020 geplant. Die inhaltliche Konzeption erfolgt auf Grundlage der Bedarfsermittlung im Rahmen des Runden Tisches „LSBTI im Alter und in der Pflege“. Bund-Länder-Forschungsfonds initiieren; Kooperation mit Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen Das Vorhaben, einen Bund-Länder-Forschungsfond zu initiieren, wurde erstmals 2019 beim jährlichen Treffen des Bund-Länder Fachnetzwerks der Referentinnen und Referenten für die Bereiche gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Identitäten durch die für die Belange von LSBTI zuständige Senatsverwaltung thematisiert. Diese Gespräche sollen im Bund-Länder Netzwerk weitergeführt werden. Darüber hinaus sind bilaterale Gespräche geplant. Diversity-Landesprogramm des Berliner Senats Ein Leitbild für eine weltoffene und chancengerechte Berliner Verwaltung ist in einem partizipativem Prozess mit hochrangigen Mitgliedern aus Senats- und Bezirksverwaltungen erarbeitet worden. Das Leitbild wurde im August vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt (Drucksache 18/2116). Zudem wurden in den drei Themenfeldern „Diversity und Personalgewinnung“, „Diversity und Ausbildung “ sowie „Diversity und Personalentwicklung“ wissenschaftliche Expertisen vergeben. Auf dieser Grundlage wurden Fachgespräche mit Expertinnen und Experten in der Verwaltung geführt. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmenpaket erstellt. Weiterhin wurde ein Leitfaden zum Thema Sprache/Bilder und Diversity für die Verwaltung unter Einbindung zivilgesellschaftliche Expertinnen und Experten erarbeitet und befindet sich in der finalen Fertigstellung. Außerdem wurden Anfang 2018 Ansprechpersonen in fast allen Bezirks- und Senatsverwaltungen benannt und in 2018/2019 eine Fortbildungsreihe für die Diversity-Ansprechpersonen angeboten und durchgeführt. Nach Beschluss des Diversity-Landesprogramms werden entsprechende spezifische Maßnahmen im Kontext LSBTI geprüft und vorgeschlagen. Dezentrale Diversity-Maßnahmen umsetzen Durch die SenJustVA wurde ein Diversity-Toolkit erarbeitet, das Informationen und Anregungen für die Umsetzung dezentraler Diversity-Maßnahmen enthält. In einer Fortbildungsreihe für Diversity-Ansprechpersonen in den Senats- und Bezirksverwaltungen wurden Ansatzpunkte für Diversity-Maßnahmen vorgestellt und diskutiert. Jenseits dessen wurden im Rahmen der LADS Akademie Diversity-Trainings für verschiedene Zielgruppen in der Verwaltung angeboten (z.B. für Beschäftigtenvertretungen und Führungskräfte ). Weitere spezifische Maßnahmen werden geprüft. Einzelne andere Senatsverwaltungen setzen bereits eigene hausinterne Diversity-Maßnahmen in Bezug auf LSBTI um. Hierunter fällt z.B. das Einrichten von WCs für alle Geschlechter und das Auslegen von 8 Informationsblättern. Die Senatsverwaltung für Finanzen erstellt z.B. derzeit ein hausinternes Diversity-Konzept, das neben einer Bestandaufnahme auch einen Maßnahmenkatalog für die nächsten Jahre enthalten soll, in dem auch LSBTI-spezifische Themen (soweit möglich) intersektional aufgegriffen werden. Diversity-spezifische Seminarangebote für die Berliner Verwaltung Die LADS bietet im Rahmen ihrer LADS-Akademie Diversity-Trainings und Schulungen für Verwaltung und Zivilgesellschaft an. Die Fortführung und Weiterentwicklung ist für 2020 und 2021 geplant und steht in Verbindung mit dem Diversity-Landesprogramm des Berliner Senats. LSBTI im Alter werden sichtbarer Die fachliche Prüfung zur Durchführung einer multimedialen berlinweiten Kampagne zum Thema LSBTI im Alter und in der Pflege sowie die Entwicklung eines Kampagnenkonzepts sind für 2021 geplant. Öffentlichkeitsarbeit und berlinweite multimediale Kampagne gegen LSBTI- Feindlichkeit Für 2020 ist die Prüfung dieser Maßnahme durch die SenJustVA gemeinsam mit anderen , zuständigen Senatsverwaltungen geplant. Die Erstellung eines Kampagnenumsetzungskonzeptes wurde von der SenJustVA ausgeschrieben . Die Angebote liegen aktuell vor. Das Konzept bildet die Grundlage der Prüfung von Umsetzung, Kostenrahmen etc. Generationen begegnen sich und lernen voneinander Beantwortung erfolgt im Rahmen der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/21531. LSBTI-sensible Assistenzangebote Ein erstes Austauschtreffen zwischen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung / LADS und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, zuständig für Menschen mit Behinderung, wird für 2020 angestrebt, um in einen Fachaustausch darüber zu treten, wie Assistenzangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe ab 2020 noch LSBTI-sensibler ausgestaltet werden können. Vernetzung der LSBTI-Ansprechpersonen der Bezirke Derzeit sind lediglich in zwei Bezirken Ansprechpersonen bekannt. Es sind Gespräche mit den Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeistern zur Benennung von Ansprechpersonen geplant. Berlin, den 27. November 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung