Drucksache 18 / 21 539 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Rückfrage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen in Berlin“ (Drs. 18/20502) und Antwort vom 22. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21539 vom 6. November 2019 über Rückfrage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen in Berlin“ (Drs. 18/20502) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Zu Antwort 1. 1. Wie wird das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern mittlerweile beurteilt? 2. Wie bewertet der Senat mittlerweile das beschriebene Konfliktpotenzial? Hat es hier eine Steigerung gegeben? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen diesem Konfliktpotenzial weitergehend zu begegnen? Antwort zu 1.1 und 1.2: Die polizeilich registrierten Vorfälle und Verstöße lassen erkennen, dass den Nutzenden die für E-Tretroller geltenden Verkehrsregeln häufig nicht bekannt sind oder aber diese wissentlich missachtet werden. Dies gilt insbesondere für das verkehrswidrige Befahren von Gehwegflächen, die unerlaubte Mitnahme einer zweiten Person, das Fahren unter Alkoholeinfluss und die Art und Weise des Parkens nach dem Gebrauch. Nach wie vor ergibt sich ein Konfliktpotential gegenüber zu Fuß Gehenden aus der Nutzung von Gehwegen und dem Abstellen auf diesen Flächen. 2 Die Alleinunfälle mit E-Tretrollern zeigen auch, dass die sichere Handhabung beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr unterschätzt wird. Aus polizeifachlicher Sicht hat sich das in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Gefährdungs- und Konfliktpotential mit der angestiegenen Zahl der zur Verfügung stehenden E-Tretroller gesteigert. Gleichwohl bezieht die Polizei Berlin das Verhalten von E-Tretroller-Nutzenden und das Überprüfen von deren Fahreignung gezielt in ihre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit ein und ahndet erkannte Verstöße. Entsprechend der im August 2019 zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Anbietern getroffenen Vereinbarung wurden die Inhalte eines polizeilich erstellten Informationsflyers zu den relevanten Regeln und Vorschriften zur Nutzung von E- Tretrollern von der Mehrheit der Anbieter zwischenzeitlich in den technischen Verleihvorgang zur zwingenden Kenntnisnahme durch die Nutzenden integriert. Der Senat steht seit Jahresanfang fortlaufend mit allen Anbietern von Miet-E-Tretrollern in Berlin im Austausch. Den Anbietern von Fahrrad- und E-Scooter-Vermietsystemen wurde ein Kriterienkatalog überreicht, welcher das behinderungsfreie Abstellen dieser Fahrzeuge auf Fußverkehrsflächen gewährleisten soll. Im Gespräch mit der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im August 2019 haben die Anbieter von Miet-E-Tretrollern zugesagt, im Wege der Selbstverpflichtung bestimmte Plätze und Bereiche vom Aufstellen ihrer Fahrzeuge auszunehmen. In der Folge wurde unmittelbar im Anschluss an das Treffen mit der Einrichtung erster „No-Parking-Zones“ im Berliner Stadtgebiet gestartet und die Möglichkeit des nutzerseitigen Abstellens von E-Tretrollern in den Bereichen um das Brandenburger Tor und dem Mahnmal für die ermordeten Juden Europas („Holocaust- Mahnmal“) technisch abgestellt. Die Festlegung weiterer „No-Parking-Zones“ wird zwischen den Anbietern von Miet-E-Tretrollern und den Bezirksämtern von Berlin direkt abgestimmt. Weiterhin sollen künftig zur Entlastung der Gehwege sichtbare Parkflächen am Fahrbahnrand als „Parkzonen“ für E-Tretroller straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden, auf denen E-Tretroller künftig abgestellt werden können. Zu diesem Zweck wurde ein Verkehrszeichen-Regelplan erarbeitet und den Bezirksämtern am 13. September 2019 vorab zur weiteren Verwendung übersandt. Um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs im Zusammenhang mit einer Nutzung von E-Tretrollern und Fahrrädern, insbesondere im Zusammenhang mit Verleihsystemen, künftig zu gewährleisten, sind konkrete bundeseinheitliche rechtliche Regelungen für den ruhenden Verkehr auf Gehwegen und zur Regulierung von übermäßiger Straßennutzung durch das stationslose Abstellen größerer Mietfahrzeugflotten auf Gehwegen wünschenswert. Das Land Berlin ist hier bereits initiativ geworden und hat dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seine konkreten Vorschläge zu einer Anpassung der entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorschriften unterbreitet. Frage 2: Zu Antwort 2. 1. Wie viele Verkehrsunfälle mit E-Scooter-Beteiligung hat es seit dem 7. August 2019 bis jetzt gegeben? Wie stellen sich aktuell die Schwerpunkte im Unfallgeschehen dar, gab es eine Veränderung? 2. Hat sich unter fortwährender Beobachtung des Unfallgeschehens mittlerweile ein Bedarf ergeben nach weiteren Maßnahmen und Abstimmungen mit Bezirken, Bundesländern und dem Bund, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen? 3 Antwort zu 2: Zu 2.1: Seit dem 7. August 2019 wurden 152 Verkehrsunfälle mit E-Tretroller-Beteiligung registriert. Dabei wurden 81 Personen leicht und 12 schwer verletzt (Stand: 12. November 2019). Ursächlich sind nach wie vor vorrangig das Befahren von Gehwegen, persönliche Unsicherheiten während der Nutzung und die Beeinträchtigung der Fahreignung durch Alkohol/Drogen Beeinflussung. Zu 2.2: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überprüft die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, basierend insbesondere auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schon mitgeteilt, dass Berlin sich an der Evaluierung in jedem Fall beteiligen und seine bisher gewonnenen Erfahrungen, vor allem mit dem Fokus auf das Verhaltensrecht und die technische Ausstattung von Elektro-Tretrollern, einbringen wird. Frage 3: Zu Antwort 3. 1. Mit welchen weiteren Bezirken (ausgenommen Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln) und Betreibern wurde seit April 2019 und dem Treffen vom 7. August 2019 der Austausch gesucht? 2. Inwieweit hat der Senat aktiv das Gespräch zu weiteren Bezirken und Betreibern gesucht? Inwieweit hat der Senat auf Selbstverpflichtungen weiterer hingewirkt, mit welchen Maßnahmen bei welchen Anbietern? 3. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einrichtung der „Parkzonen“ in den Bezirken Friedrichshain- Kreuzberg, Mitte und Neukölln? Sind diese bereit errichtet? Wenn ja, seit wann und wo? Wenn nein, warum nicht und zu wann sollen diese eingerichtet sein? 4. In welchen weiteren Bezirken werden solche „Parkzonen“ angestrebt? Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 3: Der Senat steht seit Jahresanfang fortlaufend mit allen Anbietern von Miet-E-Tretrollern in Berlin im Austausch. Hinsichtlich der Ergebnisse des Erfahrungsaustausches vom 07.08.2019 wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/20502 verwiesen. Mit Unternehmen, wie zum Beispiel „Bolt Mobility“, „Helbiz“, und „Samocat“, die ihren Markteintritt im Land Berlin noch planen, wurden bereits Gespräche geführt beziehungsweise wurden Gespräche angeboten. Im Gespräch mit der Senatorin Günther im August 2019 haben die Anbieter von Miet-E- Tretroller zugesagt, im Wege der Selbstverpflichtung bestimmte Plätze und Bereiche vom Aufstellen ihrer Fahrzeuge auszunehmen. In der Folge wurde unmittelbar im Anschluss an das Treffen mit der Einrichtung erster „No-Parking-Zones“ im Berliner Stadtgebiet gestartet und die Möglichkeit des nutzerseitigen Abstellens von E-Tretrollern in den Bereichen um das Brandenburger Tor und dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas („Holocaust- Mahnmal“) technisch eingeschränkt. Die Festlegung weiterer „No-Parking-Zones“ wird zwischen den Anbietern von E-Tretrollern und den Bezirksämtern von Berlin direkt abgestimmt. 4 Weiterhin sollen künftig sichtbare Parkflächen als „Parkzonen“ außerhalb von Gehwegbereichen für E-Tretroller straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden, auf denen E-Tretroller künftig abgestellt werden können. Zu diesem Zweck wurde ein Verkehrszeichen-Regelplan 375 erarbeitet und den Bezirksämtern am 13.09.2019 vorab zur weiteren Verwendung übersandt. Die Einrichtung von „Parkzonen“ fallen in die Zuständigkeit der Berliner Bezirksämter. Auf Anfrage wurden hierzu folgende Sachstände mitgeteilt: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin plant zeitnah Abstellflächen für E- Tretroller auszuweisen und beabsichtigt ab Anfang 2020 den sukzessiven Ausbau von weiteren verkehrsrechtlich ausgewiesenen Stellplätzen. Auch der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf beabsichtigt, in Kürze Parkzonen für Fahrräder, Lastenfahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auf Fahrbahnen einzurichten. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilte mit, dass der Planungsprozess zur Einrichtung gekennzeichneter Parkflächen als „Parkzonen für Elektrokleinstfahrzeuge“ bereits angestoßen wurde. Derzeit ermittelt der Bezirk geeignete Stellflächen, die sowohl flächendeckend als auch bedarfsgerecht sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können weder konkrete Flächen noch eine zeitliche Prognose zur Umsetzung benannt werden. In den Bezirksämtern Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow-Köpenick gibt es derzeit keine Planungen zur Einrichtung von Parkzonen für Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenland. Der Bezirk Pankow teilte mit, dass bisher konkret ein Anbieter für Miet-E-Tretroller an das dortige Straßen- und Grünflächenamt herangetreten ist, um Fragen zu möglichen Aufstellorten zu besprechen. Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilte mit: „Die Einrichtung von Bereichen zum Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fahrbahnen soll punktuell mittels Regelplan 375 gegebenenfalls in Kombination mit dem Regelplan 200 an Kreuzungen und Einmündungen erfolgen, um Fußgängerfurten besser vor dem regelwidrigen Parken abzuschirmen. Bislang wurde noch kein Ort identifiziert, an denen Angebote zum Parken von Elektrokleinstfahrzeugen angeboten werden. Die Vorortung dieser Bereiche soll in Zusammenarbeit mit den Elektrorolleranbietern erfolgen. Ein Treffen zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt und den Anbietern ist in Planung. Die Einrichtung erfolgt ab 2020 in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes (Baukosten zur Realisierung der Parkbereiche für Elektrokleinstfahrzeuge).“ Der Beantwortung ist nichts hinzuzufügen. Berlin, den 22.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz