Drucksache 18 / 21 540 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 06. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Rückfrage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Gewährleistung von stadtraumverträglichen und mobilitätsgerechten Bike-Sharing- und E-Scooter- Angeboten im gesamten Stadtgebiet von Berlin“ (Drs. 18/20380) und Antwort vom 22. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21540 vom 06.11.2019 über Rückfrage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Gewährleistung von stadtraumverträglichen und mobilitätsgerechten Bike-Sharing- und E-Scooter- Angeboten im gesamten Stadtgebiet von Berlin“ (Drs. 18/20380) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Zu Antwort 1 (der Schriftlichen Anfrage 18/20380) 1. In welcher Form bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen fördert der Senat die Ausdehnung der Sharing- Angebote über den S-Bahn-Ring hinaus? 2. Welche möglichen Elemente der Steuerung des örtlichen Angebotes hat der Senat geprüft? Mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Zu 1.: Der aktuelle Sachstand wurde bereits in der ursprünglichen Schriftlichen Anfrage dargestellt. Der Senat nutzt gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen Gespräche, um den Bedarf und potenzielle Wirkungen in Bereichen über den S-Bahn-Ring hinaus zu unterstreichen. Darüber hinaus unterstützt der Senat über das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) das Sharing-Vorhaben „fLotte Kommunal“ als Modellprojekt. Im Rahmen des Projekts, das von den beteiligten Bezirken und vom ADFC Berlin e.V. getragen wird, können Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Verleihstationen, z.B. vor Büchereien, Familien- oder Gemeindezentren, kostenlos Lastenfahrräder ausleihen. Ziel ist es, einen Beitrag zum Aufbau wohnortnaher, klimafreundlicher Mobilitätsangebote zu leisten. Nach Projekten in Lichtenberg und 2 Spandau erfolgte im Jahr 2019 eine Ausweitung des Projekts auf die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof- Schöneberg. Zu 2.: In welchem Umfang erweiterte Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der in Bezug genommenen Verleihsysteme bestehen, ist Gegenstand einer noch laufenden Prüfung, die u.a. straßenrechtliche und gewerberechtliche Aspekte miteinbezieht. Jedenfalls ist dabei grundhaft zu berücksichtigen, dass sich der öffentliche Straßenraum immer mehr zu einem Ort neuer Wertschöpfung entwickelt. Frage 2: Zu Antwort 2 (der Schriftlichen Anfrage 18/20380) 1. Hält der Senat eine derartige Zielvorgabe künftig sinnvoll und umsetzbar? Welche konkreten Ergebnisse brachten die Gespräche zwischen Bezirken und Betreibern? 2. Welche Stationen in den angrenzenden Bezirken an das Kerngebiet konnten zwischenzeitlich errichtet werden? Frage 3: Zu Antwort 3 (der Schriftlichen Anfrage 18/20380) 1. Gibt es zwischenzeitlich Bestrebungen/Überlegungen im Falle der Vertragsverlängerung eine vertragliche Anpassung des räumlichen Fokus des Angebotes vorzunehmen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der gegenwärtig bestehende Vertrag zwischen dem Land Berlin und Nextbike wurde 2016 durch den damaligen Senator für Stadtentwicklung und Umwelt unterzeichnet. In diesem bestehenden Vertragsverhältnis ist eine derartige Vorgabe nicht enthalten, die zukünftige Vertragsgestaltung ist noch offen. Ob Ausweitungen des Kerngebiets bei einer Vertragsverlängerung vergaberechtlich zulässig wären, ist rechtlich noch zu prüfen. Es setzt darüber hinaus auch voraus, dass der Auftragnehmende einer entsprechenden Anpassung zustimmt. Die Abstimmungen zwischen dem Betreiber und den Bezirken sind ein kontinuierlicher Prozess. Über Einzelergebnisse liegen keine Informationen vor. Aktuell befinden sich 41 Stationen außerhalb des S-Bahn-Rings. Der jeweils aktuelle Ausbauzustand ist unter https://www.deezernextbike.de/de/berlin/ ersichtlich. Frage 4: Zu Antwort 7 (der Schriftlichen Anfrage 18/20380) 1. Beabsichtigt der Senat neben der bestehenden Selbstverpflichtung von Anbietern, weitere vertragliche Regelungen mit Anbietern zu treffen? 2. Wurden seit April bereits Gespräche mit allen E-Tretroller Anbietern geführt? Wenn ja, mit welchem Ziel und Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann werden die Gespräche mit wem und welcher Zielstellung aufgenommen? 3. Wie ist der aktuelle Sachstand um die Vereinbarung weiterer No-Parking-Zones mit den Anbietern und Bezirken? 3 4. Wurden neben den Gesprächen mit Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln in weiteren Bezirksämtern „Verbotszonen“ und/oder „Parkzonen“ abgestimmt? Wenn ja, mit welchen Bezirken und Anbietern und wo befinden sich diese/sollen sich diese befinden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Zu 1.: Siehe Antwort zur Frage 2. Zu 2.: Der Senat steht seit Jahresanfang fortlaufend mit allen Anbietern von Miet-E-Tretrollern in Berlin im Austausch. Hinsichtlich der Ergebnisse des Erfahrungsaustausches vom 07.08.2019 wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/20502 verwiesen. Mit Unternehmen, wie zum Beispiel „Bolt Mobility“, „Helbiz“, und „Samocat“, die ihren Markteintritt im Land Berlin noch planen, wurden bereits Gespräche geführt beziehungsweise wurden Gespräche angeboten. Zu 3. und 4.: Im Gespräch mit der Senatorin Günther im August 2019 haben die Anbieter von Miet-E- Tretroller zugesagt, im Wege der Selbstverpflichtung bestimmte Plätze und Bereiche vom Aufstellen ihrer Fahrzeuge auszunehmen. In der Folge wurde unmittelbar im Anschluss an das Treffen mit der Einrichtung erster „No-Parking-Zones“ im Berliner Stadtgebiet gestartet und die Möglichkeit des nutzerseitigen Abstellens von E-Tretrollern in den Bereichen um das Brandenburger Tor und dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas („Holocaust- Mahnmal“) technisch eingeschränkt. Die Festlegung weiterer „No-Parking-Zones“ wird zwischen den Anbietern von E-Tretrollern und den Bezirksämtern von Berlin direkt abgestimmt. Weiterhin sollen künftig sichtbare Parkflächen als „Parkzonen“ außerhalb von Gehwegbereichen für E-Tretroller straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden, auf denen E-Tretroller künftig abgestellt werden können. Zu diesem Zweck wurde ein Verkehrszeichen-Regelplan 375 erarbeitet und den Bezirksämtern am 13.09.2019 vorab zur weiteren Verwendung übersandt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin plant zeitnah Abstellflächen für E- Tretroller auszuweisen und beabsichtigt ab Anfang 2020 den sukzessiven Ausbau von weiteren verkehrsrechtlich ausgewiesenen Stellplätzen. Auch der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf beabsichtigt, in Kürze Parkzonen für Fahrräder, Lastenfahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auf Fahrbahnen einzurichten. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilte mit, dass der Planungsprozess zur Einrichtung gekennzeichneter Parkflächen als „Parkzonen für Elektrokleinstfahrzeuge“ bereits angestoßen wurde. Derzeit ermittelt der Bezirk geeignete Stellflächen, die sowohl flächendeckend als auch bedarfsgerecht sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können weder konkrete Flächen noch eine zeitliche Prognose zur Umsetzung benannt werden. In den Bezirksämtern Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow-Köpenick gibt es derzeit keine Planungen zur Einrichtung von Parkzonen für Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenland. Der Bezirk Pankow teilte mit, dass bisher konkret ein Anbieter für Miet-E-Tretroller an das dortige Straßen- und Grünflächenamt herangetreten ist, um Fragen zu möglichen Aufstellorten zu besprechen. 4 Das Bezirksamt Neukölln von Berlin teilte mit: „Die Einrichtung von Bereichen zum Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fahrbahnen soll punktuell mittels Regelplan 375 gegebenenfalls in Kombination mit dem Regelplan 200 an Kreuzungen und Einmündungen erfolgen, um Fußgängerfurten besser vor dem regelwidrigen Parken abzuschirmen. Bislang wurde noch kein Ort identifiziert, an denen Angebote zum Parken von Elektrokleinstfahrzeugen angeboten werden. Die Vorortung dieser Bereiche soll in Zusammenarbeit mit den Elektrorolleranbietern erfolgen. Ein Treffen zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt und den Anbietern ist in Planung. Die Einrichtung erfolgt ab 2020 in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes (Baukosten zur Realisierung der Parkbereiche für Elektrokleinstfahrzeuge).“ Frage 5: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 22.11.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz