Drucksache 18 / 21 546 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Vermietung und Verpachtung und Antwort vom 24. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 21 546 vom 11. November 2019 über Vermietung und Verpachtung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (summiert) haben wie viele in Berlin steuerlich erfasste a) natürliche oder b) juristische Personen in den jeweiligen Jahren 2008 bis 2018 jeweils steuerlich erklärt? Zu 1): In den Jahren 2008 bis 2018 haben in Berlin steuerlich erfasste natürliche Personen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie folgt erklärt: Anzahl der Summe der Einkünfte aus Jahr natürlichen Personen Vermietung und Verpachtung 2008 155.836 275,0 Millionen (Mio.) Euro 2009 155.560 410,7 Mio. Euro 2010 158.483 515,4 Mio. Euro 2011 173.745 576,7 Mio. Euro 2012 179.772 686,1 Mio. Euro 2013 185.592 785,9 Mio. Euro 2014 182.644 925,5 Mio. Euro 2015 187.685 1.041,3 Mio. Euro 2016 191.475 1.170,7 Mio. Euro 2017 196.645 1.313,5 Mio. Euro 20181 82.502 419,2 Mio. Euro Dem Senat liegen keine Informationen über die Zahl der juristischen Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie die Höhe dieser Einkünfte in den Jahren 2008 bis 2018 vor. Soweit juristische Personen kraft Rechtsform Gewerbebetriebe sind, erzielen sie ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine Zuordnung von Einkommensbestandteilen zu den Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes erfolgt nicht. 1 Veranlagungszeitraum noch nicht abschließend bearbeitet 2/3 Soweit die Vermietungen und Verpachtungen nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, fehlt es ebenfalls an entsprechenden Daten. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegen die Einkünfte nicht der Besteuerung und bei gemeinnützigen Körperschaften sind sie der steuerfreien Vermögensverwaltung zuzuordnen. 2) Trifft es zu, dass die Deutsche Wohnen SE im Jahr 2017 ihren Sitz nach Berlin verlegt hat und damit auch für das Jahr 2018 steuerlich in Berlin veranlagt wird? Zu 2): Zum Besteuerungsverfahren in Einzelfällen können keine Auskünfte erteilt werden . Alle Informationen, die einen konkreten Steuerfall betreffen, sind durch das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich nicht offenbart werden. 3) Die Deutsche Wohnen SE gibt für das Jahr 2018 einen EBT von 2.626,8 Millionen Euro an, einen Nachsteuergewinn von 1.862,6 Millionen Euro, mithin eine Differenz von 764,2 Millionen Euro. Welchen Steuern (Körperschaftssteuer etc. in welcher prozentualen Höhe) unterliegt eine in Berlin ansässige SE grundsätzlich? Welcher Anteil dieser Steuern fällt dem Bund/Land/Bezirk zu? Zu 3): Auf positive und steuerpflichtige Einkünfte einer in Berlin ansässigen Societas Europaea (SE) fällt grundsätzlich folgende Ertragsteuerbelastung an: Körperschaftsteuer 15,000 % Solidaritätszuschlag 0,825 % (5,5% von 15%) Gewerbesteuer 14,350 % (410% von 3,5%) 30,175 % Das Aufkommen der Körperschaftsteuer steht Bund und Ländern jeweils zur Hälfte zu. Der Solidaritätszuschlag steht dem Bund vollständig zu. Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht den Gemeinden im Grundsatz vollständig zu; sie führen eine Umlage an den Bund und das jeweilige Land ab. 4) Welche Einkünfte aus Grunderwerbssteuer hat das Land Berlin/die jeweiligen Bezirke in den Jahren 2009 bis 2018 jeweils erlöst? Zu 4): Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer betrugen im Land Berlin: 2009: 304,5 Mio. Euro 2010: 393,7 Mio. Euro 2011: 484,5 Mio. Euro 2012: 578,0 Mio. Euro 2013: 735,4 Mio. Euro 2014: 796,0 Mio. Euro 2015: 960,0 Mio. Euro 2016: 1.098,6 Mio. Euro 2017: 1.059,7 Mio. Euro 2018: 1.064,2 Mio. Euro Eine Statistik darüber, wie sich die Einnahmen auf die Bezirke verteilen, ist nicht vorhanden . 3/3 5) Erwartet der Senat aufgrund des sogenannten Mietendeckels in seiner aktuellen Vorlagefassung eine Reduzierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? In welcher Höhe? Welche Gegenfinanzierung sieht der Senat dafür vor? Zu 5): Ja. Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben zum Stand des Gesetzentwurfes (23.10.2019) die Mindereinnahmen im Fünfjahreszeitraum (gegenüber ihren Planungen ohne Mietendeckel) auf insgesamt 296 Millionen Euro geschätzt . Der Senat erwartet für den freifinanzierten Mietwohnungsbestand im Fünfjahreszeitraum Mindereinnahmen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro, die bei den Mieterinnen und Mietern in gleicher Höhe zu Entlastungen führen. Eine Gegenfinanzierung ist nicht vorgesehen. Berlin, den 24.11.2019 In Vertretung Vera Junker Senatsverwaltung für Finanzen