Drucksache 18 / 21 547 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. November 2019) zum Thema: Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin IV und Antwort vom 02. Dezember 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21547 vom 11. November 2019 über Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin IV ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1) Welchen Inhalt (Wortlaut) hat der Kooperationsvertrag zwischen dem Labor Berlin und der Charité Körperschaft öffentlichen Rechts, der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18149 genannt ist? Zu 1): Es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht veröffentlicht werden können. 2) In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18148 sind unter Antwort 3) Leistungen genannt, die unter dem Namen von Prof. Dr. D. und dem Namen des erfundenen "Instituts für Immunologie, Tumorzentrum, Transfusionsmedizin" abgerechnet wurden. Welche der dort genannten Leistungen hat das Labor Berlin und welche der dort genannten Leistungen hat ein anderes Labor (welches?) erbracht? Zu 2): Die hier durch den Abrechnungsdienstleister PVS in Rechnung gestellten Leistungen wurden in Laboren des ehemaligen Instituts für Transfusionsmedizin (seit 2012 ZTB Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie Berlin gemeinnützige GmbH) und vom Speziallabor Klinische Hämostaseologie CCM erbracht. - 2 - 3) In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/18386 erklärt der Senat, dass die Rechnungen, die über die PVS versendet wurden, in der Charité gar nicht vorliegen und die Charité eine Dokumentation an die PVS sendet: "Nein, die Rechnungen liegen nicht immer auch der Charité vor. Alle Rechnungen werden auf Basis der Charité-Dokumentationen durch den Abrechnungsdienstleister erstellt und überprüft, sodass eine regelhafte Abstimmung vor Abgang durch die Charité nicht erfolgt. Der nicht korrekte Name wurde von einer Mitarbeiterin , die damals für die Anmeldung zuständig war, gegenüber dem Rechnungsdienstleister freigegeben und sodann durch diesen verwendet." Welche „Dokumentation“ – also konkret welche einzelnen Daten in welcher Form – sendet die Charité über die Patienten an den Abrechnungsdienstleister? Zu 3): Die Charité übergibt die zur Abrechnung notwendige Daten wie Fallnummer, Name, Vorname , Geburtsdatum, Anschrift, Diagnose, erbrachte Leistung usw. mit Leistungsdatum in Form von Akten, Abrechnungsbögen, CDs oder USB-Sticks an den Abrechnungsdienstleister . 4) Ist die zu 3) genannte Antwort so zu verstehen, dass diese Rechnungen also sämtlich nicht auf dem Computer des behandelnden Arztes vorliegen und auch bei der Charité – insbesondere dem Finanzwesen - nicht gespeichert werden? Zu 4): Die Rechnungen werden vom Abrechnungsdienstleister auf der Basis der Daten in der Antwort zu 3 erstellt. Die Rechnungen an sich werden in der Regel nicht auf dem Computer der Ärztin bzw. des Arztes oder in der Charité gespeichert. 5) Ist dieses Verfahren bei allen Rechnungen, die über die PVS an Patienten gesendet werden so oder nur bei dem erfundenen Institut? Zu 5): Die Untersuchungen zu der Berichterstattung haben ergeben, dass eine Einrichtung der Charité in Rechnungen lediglich redaktionell inkorrekt bezeichnet worden ist. Im Übrigen gilt das beschriebene Verfahren für alle Rechnungen, die über die PVS abgerechnet werden . Berlin, den 2. Dezember 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -