Drucksache 18 / 21 556 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 11. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2019) zum Thema: Temporäre Spielstraßen und Antwort vom 26. November 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21556 vom 11. November 2019 über Temporäre Spielstraßen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die übersandten Stellungnahmen sind nachfolgend an den gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: In welchen Bezirksämtern sind Anträge auf Einrichtung einer temporären Spielstraße gestellt worden? Frage 2: Wie weit ist der jeweilige Bearbeitungsstand? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet und ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: 2 Bezirk Anzahl an Anträgen Bearbeitungsstand Charlottenburg- Wilmersdorf Es existieren Anfragen /Anträge aus dem politischen Raum, jedoch keine konkreten Anträge für eine bestimmte Straße . Friedrichshain- Kreuzberg Im Straßen- und Grünflächenamt ist in 2018 ein Antrag auf Einrichtung einer temporären Spielstraße gestellt worden . Diesem Antrag ging ein Anwohner/-innenantrag mit positiver Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) voraus . Dem Antrag wurde im Frühjahr 2019 entsprochen und eine temporäre Spielstraße wurde angeordnet. Marzahn- Hellersdorf Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor. Mitte Bisher liegt kein entsprechender Antrag vor, nur allgemeine Korrespondenzen und Anfragen. Neukölln Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor. Pankow Es existiert ein Antrag auf Einrichtung einer temporären Spielstraße. Darüber hinaus sind verschiedene weitere erste Interessensbekundungen geäußert worden, zumeist von Anwohner/- innen, die sich vorstellen könnten, dass in ihrer Straße eine temporäre Spielstraße eingerichtet wird. Im Hinblick auf die beantragte temporäre Spielstraße, hier Gudvanger Straße, erarbeitet das Bezirksamt derzeit eine Kooperationsvereinbarung mit der entsprechenden Bürgerinitiative. Der Start der Maßnahme ist hier für das Frühjahr 2020 vorgesehen. Die temporäre Spielstraße soll jeweils am ersten Mittwoch im Monat gelten. Seitens der Bürgerinitiative wurde hierfür auch bereits ein Programm für die jeweiligen Termine in 2020 erarbeitet. Bei den weiteren Interessent/- innen gab es in den vergangenen Wochen erste Kontaktaufnahmen mit der zuständigen Mitarbeiterin im Bezirksamt Pankow von Berlin . Reinickendorf Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor. 3 Spandau Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor. Steglitz- Zehlendorf Dem Bezirksamt liegt ein Antrag vor. Der Antrag wird aktuell geprüft. Tempelhof- Schöneberg Dem Bezirksamt liegt kein Antrag einer Anwohnerinitiative vor. Die BVV hat in der Drucksache 1283/XX einen allgemeinen Beschluss zur Einrichtung von temporären Spielstraßen gefasst. Treptow- Köpenick Dem Bezirksamt liegt kein Antrag vor. Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen für die Einrichtung einer temporären Spielstraße erfüllt sein? Frage 4: Wie werden Initiativen für die Einrichtung temporärer Spielstraßen unterstützt? Antwort zu 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Einrichtung temporärer Spielstraßen kann in Berlin aufgrund des wiederkehrenden, temporären sowie notwendigen Ausschlusses des öffentlichen motorisierten Verkehrs nur für Straßen in Betracht gezogen werden, welche in Bezug auf die Verkehrsbedeutung eine untergeordnete Relevanz besitzen. Demzufolge sind dies Straßen des sogenannten Nebennetzes , für welche die Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Bezirksämter zuständig sind. Insoweit obliegt die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen/Auflagen eine Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet wird, dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt. Der Berliner Senat steht der Idee der temporären Spielstraßen positiv gegenüber und unterstützt die Bezirksämter von Berlin auch in dieser Thematik durch Bereitstellung von Informationen sowie rechtlichen Einschätzungen. Die Verkehrslenkung Berlin hat mit den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden kürzlich einen Erfahrungsaustausch zum Thema „temporäre Spielstraße“ durchgeführt. Die bisherigen bezirklichen Erfahrungen sowie die erfolgreiche Umsetzung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg können auch als Anregung für den Umgang mit Anträgen auf Einrichtung temporärer Spielstraßen in anderen Bezirken dienen. Weil die temporären Spielstraßen in Abhängigkeit von den privaten und beruflichen Bedürfnissen der unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern entweder als Bereicherung oder Einschränkung der persönlichen Freiheit empfunden werden können, soll- 4 te vor deren permanenten Einrichtung grundsätzlich eine weitgehende Akzeptanz solcher Verkehrsmaßnahmen sichergestellt werden. Um die Akzeptanz der unmittelbar von einer geplanten Spielstraße betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zu erhöhen, können sich nachstehende Maßnahmen als hilfreich erweisen: Einrichtung einer temporären Spielstraße im Rahmen einer Veranstaltung mit einem entsprechenden Veranstaltungsprogramm nach § 29 der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) sowie einer öffentlichkeitswirksamen Begleitung dieses Events. Durchführung von Informationsveranstaltungen, um das Vorhaben, notwendige Voraussetzungen und Konsequenzen einer wiederkehrenden temporären Spielstraße zu erläutern sowie auch die Bereitschaft zur aktiven Unterstützung des Vorhabens zu eruieren. Verteilung von Informationen, beispielsweise von Flyern, in den betroffenen städtischen Quartieren. Allgemein ist festzustellen, dass Anträge einen Nachweis der mehrheitlichen Unterstützung durch die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, z.B. anhand von Befragungen, enthalten sollten. Zudem ist empfehlenswert, die Bereitschaft der Antragsteller/-innen bzw. Initiatoren zu dokumentieren, bei den jeweiligen Spielterminen die Durchführung auch aktiv sowie mit Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme zu unterstützen, z.B. Aufstellen Abbau der temporären Absperrungen, Abbau und Entsorgung von eventuell angefallenem Müll oder auch die Bereitstellung von Ordnerkräften. Das Bezirksamt Pankow von Berlin stellt über das Internet alle relevanten Informationen zur Beantragung von temporären Spielstraßen innerhalb des Bezirkes für Interessierte zur Verfügung https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt /aktuelles/artikel.851085.php). Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt Initiativen für die Einrichtung temporärer Spielstraßen durch eine Vorfeldberatung, Durchführung eines lokalen Beteiligungsverfahrens , die konkrete verkehrsrechtliche Anordnung sowie durch das Stellen von dauerhaften Verkehrszeichen und beweglichen Absperrvorrichtungen auf Kosten des Bezirksamtes . Berlin, den 26.11.2019 In Vertretung I. S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz